Gemäß Liste der bei Angebotsabgabe beizulegenden Unterlagen (LB Kap. 3.5)
a) Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
b) Erklärung über den Umsatz bezogen auf den Betrieb von Wasseraufbereitungsanlagen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
c) Bilanzauszug 2016 mit Angabe des Stammkapitals;
d) Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gegliedert nach Berufsgruppen und nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen;
e) Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren des verbundenen Konzerns;
f) Berufshaftpflichtversicherung (mindestens 10 000 000 EUR jeweils für Personen- und Sachschäden) sowie Umwelthaftpflichtversicherung.
Gemäß Liste der bei Angebotsabgabe beizulegenden Unterlagen (LB Kap. 3.5):
— Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
— Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse.
— Gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, Nachweis
Berufsgenossenschaft, BG-Mitgliedsnummer.
— Eigenerklärung mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Bieters gem. dem gemeinsamen Runderlass Hessischer Ministerien „Ausschluss der Bewerber wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ (24.11.2015).
— Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt.
— Bescheinigung zur Eintragung ins Berufsregister seines Sitzes bzw. Wohnsitzes (Auszug aus dem Handelsregister, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Mitgliedsnummer der Handelskammer).
— Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. Artikel 59 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates.
— Errichtung, Instandhaltung und Wartung der Anlage sind von einem zugelassenen Fachbetrieb nach § 3 AnlagenV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31.3.2010) und § 103 NWG durchzuführen. Der Nachweis als Fachbetrieb ist mit dem Angebot durch Kopie der Fachbetriebsurkunde zu führen. Der Ansprechpartner und Überwachungsvertreter des Auftragnehmers als Fachbetrieb nach § 3 AnlagenV ist mit dem Angebot namentlich zu benennen.
— Berufshaftpflichtversicherung (mindestens 10 000 000 EUR jeweils für Personen- und Sachschäden) sowie Umwelthaftpflichtversicherung.
— Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit und Referenzen:
o Errichtung, Instandhaltung und Wartung der Anlage sind von einem zugelassenen Fachbetrieb nach § 3 AnlagenV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vom 31.3.2010) und § 103 NWG durchzuführen. Der Nachweis als Fachbetrieb ist mit dem Angebot durch Kopie der Fachbetriebsurkunde zu führen. Der Ansprechpartner und Überwachungsvertreter des Auftragnehmers als Fachbetrieb nach § 3 AnlagenV ist mit dem Angebot namentlich zu benennen.
o Benennung des für den Betrieb der Anlage verantwortlichen Projektleiters, des Betriebsingenieurs vor Ort und des weiteren Betriebspersonals einschließlich Benennung derer beruflichen Werdegänge und deren Referenzen, welche mindestens 3 Jahre Erfahrungen beim Betrieb von vergleichbaren Wasserbehandlungsanlagen widerspiegeln müssen (vgl. Anlage 08 der Ausschreibung).
o Liste der in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen bezogen auf die Errichtung von vergleichbaren Anlagen zur Wasserbehandlung sowie den Betrieb von Grundwassersanierungsanlagen.
o Benennung des Service-Stützpunktes während des Betriebes der Anlage inklusive der Beschreibung, wie ein zeitnaher Vor-Ort-Einsatz zur Erkundung und ggf. Behebung einer Störung vom Bieter sichergestellt werden kann.
o Nachweis über die Implementierung eines Arbeitssicherheits-Managementsystems (SCC- Zertifikat, OHSAS 18001, etc.).