Aufgefordert zum Teilnahmewettbewerb sind Architekten.
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt berechtigt sind.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören. Weitere Angaben s. Anlage Teilnahmeberechtigung.
Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen
— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
— Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten,
— Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen,
— Versicherung, dass kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich einzeln oder in anderer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligt.
Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden ist vor der Vergabe zu erbringen.
Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen.
Die Referenzen werden in Bezug auf folgende Eignungskriterien durch ein Auswahlgremium bewertet:
A. Erfahrung in der Planung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzung und Komplexität, z. B. Bürogebäude in vergleichbarer Größenordnung (mindestens 1 200 m2 BGF).
Mindestens ein Projekt (Lph 2-5) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat, in Verbindung mit dem Nachweis von Planungserfahrung Lph 3-5 – ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV.
B. Erfahrung in der Planung von Gebäuden mit vergleichbar komplexer städtebaulicher Einbindung.
Mindestens ein Projekt (Lph 2-5) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat, in Verbindung mit dem Nachweis von Planungserfahrung Lph 3-5 – ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV.
Bewertung der Projektreferenzen:
Die Vergleichbarkeit mit der Wettbewerbsaufgabe wird insbesondere hinsichtlich einer vergleichbaren Komplexität nach folgendem Wertungsschema beurteilt:
1. Vergleichbarkeit der Aufgabe
Beurteilung auf dreistufiger Skala:
— in weiten, überwiegenden Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 3 Punkte,
— teilweise, in einigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 2 Punkte,
— in geringen, wenigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 1 Punkt.
2. Gestalterische Qualität, Materialien, Details
Beurteilung auf dreistufiger Skala:
— überzeugt größtenteils, in weiten Teilen der Referenz: 3 Punkte,
— überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz: 2 Punkte,
— überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt.
Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet.
Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers sowie 2 freien Architekten als unabhängigen Beratern zusammen.
Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.
Im Anschluss an den Wettbewerb werden alle Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden in der Anlage Zuschlagskriterien genannt.