E.I.: Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die Erfahrungen in der Planung und Bauüberwachung von Sanierungen und Umbauten von Teilen eines Krankenhauses bzw. Klinikums im laufenden Betrieb anhand der nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
— Art des Referenzobjektes,
— Art und Umfang der Sanierung und des Umbaus im laufenden Betrieb,
— beauftragter Umfang der Planungsdienstleistungen (Leistungsbild, Leistungsphasen),
— Planungszeitraum,
— Ausführungszeitraum,
— Gesamtbauwerkskosten (KGR 200 – 700),
— Bauwerkskosten KGR 300 und 400,
— bis zum Zeitpunkt der Referenzbenennung tatsächlich erbrachte Leistungen (Leistungsbild, Leistungsphasen).
Zugelassen sind fünf Referenzen der letzten 3 Jahre, die eine Sanierung und Umbau von Teilen eines Krankenhauses oder Klinikums im laufenden Betrieb mit einer Endabrechnungssumme von mindestens 5 000 000 EUR (KG 200 – 700), wobei jedenfalls die Entwurfs- und Genehmigungsplanung bereits abgeschlossen sein muss.
E.II.: Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr.2VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die nachstehenden Aspekte eingegangen werden:
— Benennung der Leistungserbringer mit Angabe ihrer Funktion im Auftragsfall,
— Fachlicher Lebenslauf des Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebene Dienstleistung hervorgehen,
— Fachlicher Lebenslauf des stellvertretenden Projektleiters, aus dem seine Referenzobjekte für die zu vergebene Dienstleistung hervorgehen,
— Sicherstellung einer kurzfristigen Erreichbarkeit des Projektleiters für den Auftraggeber, Präsenz auf der Baustelle innerhalb von einer Stunde während der Ausführung der Bauarbeiten (E.III.),
— tägliche Präsenz vor Ort während der Ausführung der Bauarbeiten (E.IV.),
— Qualifikation des Projektleiters, z. B. SiGe-Koordinator.
E.V.: Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV.
Hierbei soll insbesondere im Sinne der Maßnahmen zur Qualitätssicherung auf Bearbeitungsmethoden, Beispiele für die Dokumentation der Arbeitsergebnisse und Abwicklungsplanung eingegangen werden.
E:VI.: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV.
E.VII: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahlseiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
E.VIII.: Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV.
E.IX.: Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.