1. Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Etwaige Kosten für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen werden nicht erstattet.
2. Die Bewerbungsunterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag bzw. in Packpapier fest verpackt einzureichen. Die Nummer des VgV-Verfahrens und der Hinweis „Nicht öffnen“ ist deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken. „Offene“ Ordner können nicht akzeptiert werden.
3. Die Bewerbung ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. Sämtliche Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
5. Sämtliche schriftliche Bewerbungsunterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ oder mit Schnellhefter, Schnellbinder (o. ä.) ohne Heftklammern, ohne weitere Binder u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (damit die Unterlagen schnell gescannt werden können.). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen. Bewerbungen in anderer Form werden nicht berücksichtigt.
6. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
8. Die Vergabestelle behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer Nachfrist von 6 Tagen nachzufordern; eine Nachforderung die fruchtlos geblieben ist, führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
9. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt und auch nicht zurückgesandt.
10. Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind. Beispielsweise Fachplanungsbüros dürfen also nicht bei verschiedenen Bewerbern als Subunternehmer teilnehmen. Sie müssen sich auf einen Bewerber festlegen.
11. Die Bewerbung selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle eingereicht werden.
12. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in zugelassener Form, auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an.
13. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen. Die Umsätze sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 14 bleibt unberührt.
14. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein.
15. Für Bewerbergemeinschaften und Subunternehmer gelten die in der Bekanntmachung genannten Angaben sinngemäß.
16. Jegliche Kommunikation zu diesem Verfahren erfolgt über die Vergabeplattform, hierzu ist die Registrierung auf dieser Plattform zwingend notwendig.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYG9R63.