Ergänzung zu II.1.4:
Die Pflegezimmer sind seit Inbetriebnahme nahezu alle baulich unverändert. Die Kreisklinik hat aktuell 407 Planbetten.
Der Träger hat beschlossen 80 Planbetten von der Kreisklinik Burghausen nach Altötting zu verlegen. Deshalb sind an der Kreisklinik Altötting umfangreiche bauliche Erweiterungen, Strukturverbesserungen und Sanierungen notwendig.
Für diese Maßnahme wurde ein Funktions- und Raumprogramm erstellt, demnach soll die derzeitige IST-Nutzfläche von ca. 29 700 m2 auf ein Soll von ca. 35 800 m2 erweitert werden.
Von der Maßnahme sind folgende Funktionsstellen betroffen:
Untersuchung und Behandlung mit Aufnahme und Notfallversorgung, Arztdienst, Endoskopie, Laboratoriumsmedizin, Prosektur/Pathologie, Radiologische Diagnostik, Operation, Physikalische Therapie, Bereitschaftsdienst. Pflege mit Allgemeinpflege, Wöchnerinnen- u. Neugeborenenpflege, Intensivmedizin, Säuglings- und Kinderkrankenpflege, Soziale Dienste mit Seelsorge, Sozialdienst und Personalumkleiden, Ver- und Entsorgung mit Sterilgutversorgung, Bettenaufbereitung, Wäscheversorgung, Lagerhaltung und Güterumschlag, Wartung und Reparatur, Abfallbeseitigung, Haus- und Transportdienst.
Für diese baulichen Veränderungen wurde eine Zielplanung durch ein Architekturbüro erstellt, sowie ein Antrag auf Vorwegfestlegung in ein Jahreskrankenhausbauprogramm nach dem KHG / BayKrG Ende 2016, für einen ersten Bauabschnitt, bei den Förderbehörden eingereicht. Ein Bescheid liegt noch nicht vor.
Es ist geplant die Baumaßnahme in mehreren (derzeit geplant 4) Bauabschnitten umzusetzten. Es wird mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 96 Mio. EUR brutto (DIN 276, KGR 200-700) gerechnet. Für einen ersten Bauabschnitt soll im November 2017 ein Antrag auf fachliche Billigung nach dem KHG / BayKrG bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex, und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen sind lose (kein Ordner / ungebunden) in einem verschlossenen Umschlag als Teilnahmeantrag gekennzeichnet abzugeben.
Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV).
Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB nicht vorliegen;
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Erfüllt ein Unternehmen die jenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben,dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).