1. Projektteam:
Namentliche Benennung des für die Auftragsausführung vorgesehenen Kuratorenteams:
a) Projektleiter/Kurator,
b) ein bis 2 weitere Mitarbeiter*innen.
Die Erklärung soll jeweils den Namen der im Auftragsfalle vorgesehenen Person nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation durch Kopie der Ausbildungszeugnisse, sowie deren berufliche Erfahrungen in Bezug auf den Auftragsgegenstand enthalten. Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde des Projektleiters/Kurators wird eine mehrjährige, mindestens fünf jährige Berufserfahrung im Bereich der verantwortlichen Kuratierung und Ausstellungsbetreuung, z. B. als selbstständige, freie Kurator*innen erwartet.
2. Referenzprojekte:
Darstellung von drei Referenzprojekten über vergleichbare Leistungen, vorzugsweise die Neukonzeption eines Museums mit eigener Erarbeitung der Inhalte. Für die Beurteilung der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden Nachweise zu folgenden Kriterien erwartet:
Kriterium a) Neukonzeption eines Museums oder einer vergleichbaren Einrichtung/Dauerausstellung und auftragsgemäße eigenverantwortliche Erarbeitung der Inhalte,
Kriterium b) Umsetzung,
Kriterium c) Aktivierung älterer Exponate.
Zur Bewertung der Referenzen und Beurteilung ihrer Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand werden Angaben zu folgenden Parametern verlangt:
— Art/Nutzungszweck und Dauer des Referenzprojektes, gestalterische Besonderheiten,
— Umfang der kuratierten Ausstellung (Größe in qm, Anzahl der Exponate, etc.) und des eigenen Honorarvolumens,
— vom Referenznehmer erbrachte Leistungen sowie Art und Umfang der Beteiligung der zu Nummer 1 namentlich benannten Personen,
— Auftraggeber (mit Ansprechpartner und aktueller Telefonnummer),
— vom Bewerber erstellte Kurzbeschreibung des Referenzprojektes nebst bildlicher Darstellungen, die zur Veranschaulichung des Referenzprojektes geeignet sind (z. B. Fotos, Pläne, Skizzen) (max. 2 DIN A 4 Seiten, einseitig bedruckt).
Hinweis: Für die Darstellung der Referenzen sind neben der vom Bewerber erstellten Kurzbeschreibung zwingend die zur Verfügung gestellten Referenzbögen zu verwenden. Die Referenzen werden allein anhand der Angaben in den Referenzbögen und der selbsterstellten Kurzbeschreibung (max. 2 DIN A 4 Seiten, einseitig bedruckt) beurteilt und ggf. bewertet.
3. Mitarbeiter:
Erklärung zum jährlichen Mittel der vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren aufgeteilt nach Berufsgruppen bzw. berufsqualifizierenden Abschlüssen sowie dem Anteil freier Mitarbeiter über die letzten 3 Jahre.
4. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen, sind auch von diesen Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen die Erklärungen und Nachweise unter Nummer 2 und für ihren vorgesehenen Leistungsbereich entsprechende Referenzen mit den unter Nummer 3 geforderten Angaben einzureichen. Diese auf den speziellen Leistungsbereich des Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmens bezogenen Referenzen dienen dem Nachweis der generellen Eignung und werden keiner Bepunktung zugeführt. Auf Verlangen des Auftraggebers ist von denjenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).