1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen
Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen steht
zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb kostenlos zum Download
zur Verfügung auf dem unter I.3) genannten Downloadlink.
Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten
Termin bei der unter Ziff. I.3) genannten Stelle zur Abgabe der Teilnahmeanträge elektronisch
einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch/ nicht unter
Verwendung des vorgegebenen Bewerbungsbogens) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Die vollständigen Vergabeunterlagen werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur
Verfügung gestellt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.
3. Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur
Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung
des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung,
dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin
rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen
zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
4. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes
des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von
Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend
erforderlichen Verpflichtungserklärungen:
a) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124
b) Erklärung nach § 3 Abs. 1 des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) in Verbindung mit der Mindestlohnverordnung (MiLoV) vom 15. November 2016
c) Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBI. I S. 547)
d) Verpflichtung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 2. März 1974 (BGBI. I S. 547) Nachunternehmer
e) Erklärung zum Eigentumsübergang des Teilnahmeantrages/ der Angebots-unterlagen
f) Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs
einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/
Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt
veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYEY407.