Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Schwannstr. 3
Düsseldorf
40476
Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 2114566-797
E-Mail:
MTZwX2xhW1xfbW5fZmZfOmdlb2ZocChobHEoXl8=
Fax: +49 2114566-430
NUTS-Code:
DEA11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.umwelt.nrw.de
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Wirkungsmonitoring Klimaschutzplan.
Referenznummer der Bekanntmachung: 16/080
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90713000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Wirkungsmonitoring für den Klimaschutzplan NRW: Teil Klimaschutz.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 1 100 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90700000
90711400
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11
Hauptort der Ausführung:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW; Schwannstr. 3; 40476; Düsseldorf.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gemäß § 8 Klimaschutzgesetz NRW (KGS NRW) soll der Klimaschutzplan alle fünf Jahre auf Basis eines wissenschaftlichen Monitorings der Klimaschutzziele sowie der ergriffenen Klimaschutzmaßnahmen fortgeschrieben werden. Das Monitoring dient der Landesregierung als Management-Instrument zur Steuerung der Umsetzung der Maßnahmen sowie als Grundlage für die Kommunikation des Umsetzungsstandes des Klimaschutzplans NRW. Ferner bildet es die Basis für die Arbeit des Sachverständigenrates nach § 9 KGS NRW.
Das hier zu vergebende Wirkungsmonitoring im Bereich Klimaschutz stellt einen von insgesamt fünf ineinandergreifenden Bausteinen des Monitoringkonzepts der Landesregierung dar. Es soll die Wirksamkeit der Klimaschutzstrategien und -maßnahmen des Klimaschutzplans hinsichtlich der Erreichung der Klimaschutzziele untersuchen. Darüber hinaus soll es soziale und beschäftigungspolitische Auswirkungen der Maßnahmen sowie Auswirkungen auf Natur und Umwelt, Kosten, Nutzen, Innovationsaspekte und gesamtwirtschaftliche Wechselwirkungen aufzeigen.
Ein weiterer Bestandteil des Auftrags ist die Berichterstellung für das Gesamtmonitoring Klimaschutzplan NRW, inklusive der Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung.
Die zu erbringende Leistung besteht aus 3 Arbeitspaketen:
— Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zum Wirkungsmonitoring für den Bereich Klimaschutz des Klimaschutzplans NRW;
— Berichterstellung für das Gesamtmonitoring;
— Beratung zu weitergehenden Fragestellungen zum Monitoring.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 1 100 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Da der Prozess zur Fortschreibung des Klimaschutzplans voraussichtlich von zahlreichen Akteuren mitgestaltet wird, ist es möglich, dass es zu Verzögerungen im Projektablauf kommt und sich das geplante Projektende verschiebt.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Unternehmen erfolgt nach der Qualifikation und Eignung des Projektteams sowie der AnzahlAktualität und Qualität der eingereichten Unternehmensreferenzen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die folgenden und nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen erforderlichen Erklärungen und Nachweise sind auf Anforderung von demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll (Bestbieter), innerhalb einer von der Vergabestelle festzulegenden Frist (3 bis 5 Werktage) vorzulegen. Die Nachweise können freiwillig bereits mit dem Angebot vorgelegt werden:
— Verpflichtungserklärung Tariftreue/Mindestentlohnung (Formular 523 EU);
— Verpflichtungserklärung Frauenförderung/Beruf/Familie (Formular 525 EU).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/05/2017
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 19/06/2017
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Weitere Informationen ergeben sich aus den im Vergabemarktplatz NRW den Vergabeunterlagen beigfügten folgenden Dokumenten:
— „Bewerbermemorandum“ (unter der Rubrik „Anschreiben“ aufgeführt);
— „Hinweise zur Form der Einreichung von Intereressenbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten“ (Formular 312/322 EU) (unter der Rubrik „Sonstiges“ aufgeführt);
— „Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen nach der Vergabeverordnung zur Vergabe öffentlicher Aufträge“ (VgV) (Formular 511 EU) (unter der Rubrik „Sonstiges“ aufgeführt).
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYYP8.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wolle, eingehen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/04/2017