VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Satz 2
Anstatt:
(...)
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, deren Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
(...)
muss es heißen:
(...)
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie über ein entsprechendes Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügen, deren Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
(...)
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Satz 4, 1. Anstrich
Anstatt:
(...)
— Name, Rechtsform, bevollmächtigte Vertretung, Ansprechpartner, Gründungsdatum, Adressen, Kontaktdaten;
(...)
muss es heißen:
(...)
— Name, Rechtsform, bevollmächtigte Vertretung, Ansprechpartner, Gründungsdatum, Anschriften, Kontaktdaten.
(...)
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Satz 7
Anstatt:
(...)
Diese werden anhand von mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen nach folgenden Beurteilungskriterien bewertet:
(...)
muss es heißen:
(...)
Diese werden anhand von mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen nach folgenden Bewertungskriterien bewertet:
(...)
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Satz 8
Anstatt:
(...)
Folgende Referenzen werden gefordert:
Referenz(gruppe) 1: mindestens ein mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbares und in den vergangenen 10 Jahren realisiertes Brückenprojekt;
Referenz(gruppe) 2: mindestens ein weiteres in den vergangenen 10 Jahren realisiertes Brückenprojekt.
(...)
muss es heißen:
(...)
Folgende Referenzen werden gefordert:
Referenzart A: mindestens ein mit der Wettbewerbsaufgabe vergleichbares und in den vergangenen 10 Jahren realisiertes Brückenprojekt;
Referenzart B: mindestens ein weiteres in den vergangenen 10 Jahren realisiertes Brückenprojekt.
(...)
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Satz 10
Anstatt:
(...)
Mindestangaben dabei sind eine Kurzbeschreibung des einzelnen Referenzprojektes mit Angabe von Ort und Jahr der Fertigstellung, Nennung des Auftraggebers mit Kontaktdaten, Darstellung des eigenen Leistungsumfanges und der Baukosten.
(...)
muss es heißen:
(...)
Mindestangaben dabei sind eine Kurzbeschreibung des einzelnen Referenzprojektes mit Angabe von Ort und Jahr der Fertigstellung, Nennung des Auftraggebers mit Kontaktdaten, Darstellung des eigenen Leistungsumfanges und der Netto-Baukosten.
(...)
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Sätze 11-16
Anstatt:
(...)
Die Bewertung der Referenzprojekte erfolgt durch Bepunktung und Multiplikation mit dem jeweiligen Gewichtungsfaktor. Je Referenzprojekt können für die Kriterien „Leistungsanteil“ und „Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen“ jeweils 0 -5 Punkte (0 = ungenügend, 5 = sehr gut) erreicht werden. Die volle Punktzahl wird bei einem Leistungsanteil von 100 % bzw. bei vollständiger Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen erreicht. Der Gewichtungsfaktor für Referenz 1 beträgt 60 %, für Referenz 2 40 %. Alle eingereichten Referenzprojekte werden bewertet und je Referenzgruppe gewichtet, die gewichteten Bewertungen aller eingereichten Referenzprojekte werden addiert und durch die Anzahl der Referenzprojekte geteilt.
Aus den Bewerbungen werden in der Reihenfolge der höchsten Punktzahlen 10 Teilnehmer/innen für den Wettbewerb zugelassen.
(...)
muss es heißen:
(...)
Die Bewertung der Referenzprojekte erfolgt anhand dieser Unterlagen durch Bepunktung und Multiplikation mit Gewichtungsfaktoren. Die vier vorgenannten Bewertungskriterien werden mit den beiden Bewertungsbereichen „Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen“ und „Leistungsanteil“ kombiniert. Je Referenz werden diese Kombinationen über eine Punkteskala von 0 (=ungenügend) bis 5 (=sehr gut) bepunktet und die erzielten Punkte addiert. Die so erzielte Punktesumme wird bei Referenzart A mit 60 %, bei Referenzart B mit 40 % gewichtet. Die danach am höchsten bewertete Referenz der Referenzart A wird mit der besten Referenz der Referenzart B zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Die von den Bewerbern jeweils erzielten Gesamtpunktzahlen entscheiden über die Reihenfolge der Bewerbungen. Aus dieser Reihenfolge werden die 10 bestplatzierten Bewerber als Teilnehmer für den Planungswettbewerb zugelassen.
(...)
Abschnitt Nummer: III.1.10)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Satz 17
Anstatt:
(...)
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der höchsten Teilnehmerzahl, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.
(...)
muss es heißen:
(...)
Bei mehr als 10 zu bewertenden Bewerbungen gilt: Soweit die bestplatzierten 10 Bewerber wegen Gleichstands der Gesamtpunktzahl nicht ermittelt werden können entscheidet das Los.
(...)
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Satz 1
Anstatt:
Die für den Teilnahmeantrag zwingend zu verwendenden Bewerbungsformulare können unter der in I.3) genannten E-Mail-Adresse angefordert werden.
(...)
muss es heißen:
Die für den Teilnahmeantrag zwingend zu verwendenden Bewerbungsformulare können unter der in I.3) genannten E-Mail-Adresse angefordert werden, ebenso das Muster der in einem Prüfprotokoll enthaltenen Bewertungsmatrix für die Referenzart A (für Referenzart B vergleichbar).
(...)
Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Satz 2
Anstatt:
Die folgenden zum Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen und Erklärungen sind auf Verlangen durch die Preisträger nach Abschluss des Wettbewerbs vorzulegen:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Kopie der aktuell gültigen Police und Erklärung eines Versicherungsunternehmens, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise
(Personenschäden 1 500 000 EUR, sonstige Schäden 1 000 000 EUR) im Auftragsfall zusichert;
— Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Eigenerklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz aus Planungshonoraren für die vergangenen 3 Jahre (jährlicher Mindestumsatz 250 000 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer).
muss es heißen:
Die folgenden zum Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen und Erklärungen sind auf Verlangen durch die Preisträger nach Abschluss des Wettbewerbs vorzulegen:
— Nachweis, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, durch die mindestens folgende Versicherungssummen jeweils pro Versicherungsjahr 2-fach maximiert gewährleistet sind: Personenschäden 1 500 000 EUR, sonstige Schäden 1 000 000 EUR;
— Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch das Testat eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder einen gleichwertigen Nachweis zum durchschnittlichen Jahresumsatz aus Planungshonoraren für die vergangenen 3 Jahre (jährlicher Mindestumsatz 250 000 EUR zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer).