In der ersten Phase werden keine Preisgelder vergeben.
Für die 2. Phase stellt die Ausloberin 52.500 EUR (netto) für Preise zur Verfügung.
1. Preis: 26.250 EUR (netto)
2. Preis: 15.750 EUR (netto)
3. Preis: 10.500 EUR (netto)
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen.
Im Anschluss an den hochbaulichen Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Wettbewerbsteilnehmer zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot nach den folgenden Kriterien:
1.) Gesamtplatzierung lt. Preisgerichtsentscheidung (Wertung zu 50 %), maximal 100 Punkte; hiervon für den
1. Platz 50 Punkte
2. Platz 30 Punkte
3. Platz 20 Punkte
2.) Weitere Zuschlagskriterien (Wertung zu 50 %), maximal 100 Punkte, wie folgt aufgeteilt:
— Bereitschaft zur Anpassung des Gesamtkonzeptes auf Grundlage der Empfehlungen und Bewertungen des Preisgerichtes 40 Punkte;
— Honorar 30 Punkte;
— Referenzen 5 Punkte;
— Auseinandersetzen mit den Vertragsbedingungen 5 Punkte;
— Organisatorische Strukturen 10 Punkte;
— Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 10 Punkte.
Alle mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden gem. § 8 (3) RPW 2013 Eigentum der Ausloberin. Das Urheberrecht einschließlich des Schutzes gegen Nachbauen und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleibt jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer erhalten.