Ausschreibung
- Publikationsdatum Simap: 18.05.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale, settore Supporto, zu Hdn. von "NICHT ÖFFNEN - Offerte: N13 Tunnel Rofla SISTO, Bauleitung Bau", Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, Schweiz, Telefon: +41 58 469 68 11, Fax: +41 58 469 68 90, E-Mail: MTRdX21xZW9wZWxxXl5oZV9lPF1vcG5dKl1gaWVqKl9k, URL www.astra.admin.ch
-
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
- Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale, settore Supporto, zu Hdn. von "NICHT ÖFFNEN - Offerte: N13 Tunnel Rofla SISTO, Bauleitung Bau", Via C. Pellandini 2a, 6500 Bellinzona, Schweiz, Telefon: +41 58 469 68 11, Fax: +41 58 469 68 90, E-Mail: MjE1UlRiZlpkZVphZlNTXVpUWjFSZGVjUh9SVV5aXx9UWQ==
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- 16.06.2017
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen.
Sie werden allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet.
Nach dem Termin eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
- Datum: 18.08.2017, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Für VORBEFASSTE Firmen – auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist nach Ziff. 4.5.
Es sind 2 (ZWEI) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 (EINS) in elektronischer Form (CD/DVD) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Auf dem Umschlag ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offerte" anzubringen.
Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten des ASTRA (08:00: - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:
- 23.08.2017, Ort: Bellinzona, Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch.
1.6 Art des Auftraggebers
- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart
- Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
- Ja
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
- [27] Sonstige Dienstleistungen
2.2 Projekttitel der Beschaffung
- N13 Tunnel Rofla SISTO – Bauleitung Bau
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
- 090057
2.4 Aufteilung in Lose?
- Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
-
CPV: |
71520000 - Bauaufsicht, |
|
71540000 - Bauverwaltungsleistungen |
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
- siehe Punkt 4.5 "Sonstige Angaben".
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
- Schweiz/CH – Andeer/GR – N13 Tunnel Rofla
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
- Beginn: 01.01.2018, Ende: 31.12.2023
- Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
- Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
2.9 Optionen
- Nein
-
2.10 Zuschlagskriterien
- siehe Punkt 4.5 "Sonstige Angaben".
2.11 Werden Varianten zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
- Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Änderungen am Angebotstext sind nicht zulässig.
Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin
- Beginn 03.09.2018 und Ende 08.07.2022
- Bemerkungen: Die Ausführung kann verschoben werden, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
- Gemäss Ausführungen im Pflichtenheft.
3.2 Kautionen / Sicherheiten
- Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen
- 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten
- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
3.5 Bietergemeinschaft
- Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden.
Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben.
Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer
- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden.
Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
3.7 Eignungskriterien
- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT.
3.8 Geforderte Nachweise
- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
ZU EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
1 vergleichbare Referenz.
Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz für eine Bauleitung als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a)--Projekt betreffend Infrastruktur: Strasse, Bahn oder Stollen. Art des Werkes: Neubau Tunnel- oder Stollenbau im Sprengvortrieb
b)--Bauleitungsauftrag von der Phase Ausführung
c)--Referenzarbeit vollendet
e)--Mindest Honorarsumme des Auftrages 0.2 Mio. CHF
ZU EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:
CHEFBAULEITER.
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien:
Chefbauleiter oder stellvertretender Chefbauleiter in einem Projekt, das mindestens folgende Bedingungen erfüllt.
a)--Projekt betreffend Infrastruktur: Strasse, Bahn oder Stollen. Art des Werkes: Neubau Tunnel- oder Stollenbau im Sprengvortrieb
b)--Bauleitungsauftrag von der Phase Ausführung
c)--Referenzarbeit vollendet
e)--Mindest Honorarsumme des Auftrages 0.2 Mio. CHF
Zu EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- Bestätigung, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% betragen
- Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2015 und 2016 mehr als das Doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt.
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
- Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug
- Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV
- Bestätigung UVG-Versicherer
- Bestätigung Steuerverwaltung
- Versicherungsnachweise
Allesamt nicht älter als 3 Monate.
Zu EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
- Bestätigung der Verfügbarkeit der Schlüsselperson:
Mindestverfügbarkeit des Chefbauleiters von 50% ab 01.01.2019 für 2 Jahre.
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 18.08.2017
Kosten : CHF 0.00
Zahlungsbedingungen: Keine.
3.10 Sprachen für Angebote
- Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
- unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 18.05.2017 bis 18.08.2017
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind AUSSCHLIESSLICH über die Webseite www.simap.ch zu beziehen (via „download“).
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen
- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Verhandlungen
- Bleiben vorbehalten.
Reine Angebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt.
Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Verfahrensgrundsätze
- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben
- 1. DETAILLIERTER AUFGABENBESCHRIEB
Im Rahmen der Erhöhung der Tunnelsicherheit wird der Tunnel Rofla mit einem Sicherheitsstollen (SISTO) ergänzt. Der SISTO hat eine Länge von ca. 1‘042 m und wird durch 6 Querverbindungen mit dem bestehenden Tunnel verbunden. Die SISTO-Achse liegt rund 20 m nördlich der Tunnelachse, wobei der Abstand zum Portal Nord hin zunimmt.
Beim Tunnel-Portal Süd gibt es für die Flüchtenden kein SISTO-Portal. In diesem Bereich ist jedoch ein Lüftungsstollen vorgesehen.
Im Rahmen des vorliegenden Projekts werden der SISTO (inkl. Wendemöglichkeit), die Querverbindungen, einen Lüftungsstollen, eine unterirdische Zentrale Süd, eine Portalstation im Norden (mit Schleuse und technischen Räumen) sowie eine Werkausfahrt (inkl. Schutzdämme) im Norden erstellt.
Die Bauleitung Bau ist für die Begleitung der Bauarbeiten zuständig. Dies beinhaltet folgende Hauptaufgaben:
- Sicherstellung technisch einwandfreier Bauarbeiten
- Sicherstellung des Sicherheitsniveaus
- Sicherstellung der Einhaltung von Auflagen
- Koordination der Leistungen aller Beteiligten und Fachbereiche
- Überwachung und Steuerung der Ziele hinsichtlich Qualität, Kosten und Termine
- Die Organisation, Überwachung und Steuerung des Rechnungswesens, des Claimmanagements und des projektbezogenen Qualitätsmanagements
- Zusammenstellung von Kostenabweichungen inkl. Begründungen
- rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Entscheidungsgrundlagen
- die Beratung des Bauherrn inkl. regelmässiger Berichterstattung
- Teilnahme an Sitzungen
Für diese Leistungen werden insgesamt 13‘225 Stunden über alle Kategorien ausgeschrieben.
2. ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden.
ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 40%
ZK2: AUFGABENANALYSE UND VORGEHENSVORSCHLAG, RISIKOANALYSE UND QM – KONZEPT; GEWICHTUNG 25%
unterteilt in:
- Aufgabenanalyse und Vorgehensvorschlag 15%
- Risikoanalyse 5%
- QM-Konzept 5%.
ZK3: SCHLÜSSELPERSONEN: QUALIFIKATION BEZÜGLICH DER ANFORDERUNGEN IM PROJEKT 35%
unterteilt in:
- Chefbauleiter 19%
- Chefbauleiter Stv. 10%
- Controlling-Verantwortlicher (Kosten, Termine, Qualität) 6%.
Die Funktion Chefbauleiter und Chefbauleiter Stv. darf nicht von derselben Schlüsselperson ausgeübt werden.
Die Evaluation des ZK3 erfolgt für jede Schlüsselperson mit einer einzigen Note, welche zur Hälfte die Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) und den Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt), die mit der Offerte eingereicht wurden, berücksichtigt.
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5).
Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet).
Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung // Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
3.--Begehung: Es findet keine Begehung statt;
4.--Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
5.--Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
6.--VORBEFASSUNG: Die Firmen Locher Ingenieure AG, Zürich, Gruner AG, Basel und HDZ Elektroingenieure AG, Urdorf haben das Mandat des Projektverfassers.
Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die VORBEFASSTEN Firmen Locher Ingenieure AG, Zürich, Gruner AG, Basel und HDZ Elektroingenieure AG, Urdorf oder eine Bietergemeinschaft, in der eine der Unternehmen beteiligt ist, ENDET am 21.07.2017.
Für alle anderen Anbieter endet die Frist gemäss Ziff. 1.4.
Gestützt auf diese Massnahmen werden die Unternehmen Locher Ingenieure AG, Zürich, Gruner AG, Basel und HDZ Elektroingenieure AG, Urdorf im Verfahren als Anbieter zugelassen. (Art. 21a VöB).
7.--Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.
8.--Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
9.--Alle Beträge sind exkl. MWST. anzugeben.
4.6 Offizielles Publikationsorgan
- www.simap.ch
4.7 Rechtsmittelbelehrung
- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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