Das Studentenwerk München beabsichtigt, die Gebäude Nr. 11, 12 und 13, Christoph-Probst-Str. 12, 8 und 6 in der Studentenstadt Freimann zu sanieren. Die Gebäude wurden 1974 / 1975 nach den Plänen des Münchner Architekten Sepp Pogadl als Stahlbeton-Schottenbauweise mit Flachdach errichtet. Abgesehen von der realisierten Anzahl der Vollgeschosse und der Länge der Häuser gleichen sich die Gebäude in den Konstruktionsdetails und den Achsmaßen.
Eckdaten zu den Gebäuden: Haus 11 mit ca. 246 Einzel-Apartments, 8 Vollgeschosse, Bruttorauminhalt ca. 16 750 m3. Haus 12 mit ca. 440 Einzel-Apartments, 12 Vollgeschosse, BRI ca. 28 750 m3. Haus 13 mit ca. 180 Einzel-Apartments, 7 Vollgeschosse, BRI ca. 12 270 m3.
Die Gebäude entsprechen hinsichtlich der technischen und bauphysikalischen Anforderungen sowie der Barrierefreiheit nicht mehr den heutigen Standards und weisen im Bereich der Technischen Ausrüstung erhebliche Mängel auf. Die Gebäude sollen in drei Bauabschnitten generalsaniert werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) für die Generalsanierung der Gebäude Nr. 11, 12 und 13 aus: Kostengruppe 300 = ca. 22 260 000 EUR, Kostengruppe 400 = ca. 9 540 000 EUR. Die Ausführung des ersten Bauabschnitts (Haus 11) soll 2018 durchgeführt werden.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-9 für die Sanierung zunächst des Hauses 11, Christoph-Probst-Straße 12. Die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 für die Häuser 12 und 13 sollen optional dem mit den entsprechenden Planungsleistungen für Haus 11 beauftragten Fachplaner übertragen werden. Ein Anspruch auf Beauftragung für die Häuser 12 und 13 besteht jedoch nicht.
Die Beauftragung innerhalb der Bauabschnitte erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Projektverlauf. Der Planungsbeginn erfolgt unmittelbar nach der Auftragserteilung im Sommer 2017.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft:
Anlagengruppe 4 – Honorarzone II;
Anlagengruppe 5 – Honorarzone II;
Anlagengruppe 6 – Honorarzone II;
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus:
Kostengruppe 440 ca. 1 830 000 EUR, netto;
Kostengruppe 450 ca. 440 000 EUR, netto;
Kostengruppe 460 ca. 480 000 EUR, netto;