Der Realisierungswettbewerb ist zeitnah im Gesamten zur Umsetzung vorgesehen. Ebenso die Planung der Stufe 1 des Ideenteils, auch um eine Kostenschätzung der Gesamtmaßnahme zu erhalten. Unmittelbar nach Abschluss der Baumaßnahme des Realisierungswettbewerbes, voraussichtlich im 1. Quartal des Jahres 2020, sollen die Mitarbeiter des jetzigen Bestandsgebäudes in den Neubau umgesetzt werden und das freigewordene Bestandsgebäude soll optional, auch in Abhängigkeit zur Verfügung stehender Mittel, im Innenraum umgebaut werden. Die Umsetzung erfolgt gegebenenfalls auch nur teilweise bzw. in Bauabschnitten.
Die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung im Bereich HLS (Heizung, Lüftung, Sanitär) werden EU-weit ausgeschrieben. Dabei muss die Planung der HLS einen Beitrag liefern, für ein in Bau und Betrieb wirtschaftliches, energetisch optimiertes Gebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung des Raumprogrammes einen ganzheitlichen Planungsansatz verfolgt und den Anforderungen des AG gerecht wird.
Der Vertrag wird stufenweise geschlossen.
Gegenstand des ausgeschriebenen Auftrages sind Leistungen der Planung der technischen Ausrüstung im Bereich HLS der Leistungsphasen 1-8 gemäß Teil 4 Fachplanung Technische Ausrüstung §§ 53 i. V. m. Anlage 15 HOAI.
Die Leistungen werden optional/ stufenweise beauftragt, dabei ist für den Ideenteil, die Leistungserbringung der Planung der Stufen 2 und 3 im erstem Halbjahr 2019 vorgesehen.
Teil 1 (Realisierungswettbewerb)
Neubau Gebäude V1O einschließlich Umbau Kantine und Neubau Gebäude V1N
— Leistungsphase (LP) 1- 8 mit stufenweiser Beauftragung, davon Stufe 3 als bauherrenseitige Option, LP 2 wurde bereits teilweise erbracht
Stufe 1: LP 1- 4, Stufe 2: LP 5- 7, Stufe 3: LP 8,
Anlagegruppen 1/ 2/ 3/ 8 (§ 53 HOAI)
Teil 2 (Angehängter Ideenteil) optional
Umbau Bestand Innenraum Gebäude V1W
— Leistungsphase (LP) 1- 8 mit stufenweiser Beauftragung, davon Stufe 2+ 3 als bauherrenseitige Optionen, LP 2 wurde bereits teilweise erbracht
Stufe 1: LP 1+ 2, Stufe 2: 3-7, Stufe 3: LP 8
Anlagegruppen 1/ 2/ 3/ 8 (§ 53 HOAI)
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Projektstufen besteht nicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber einige Leistungen selbst erbringt und auch einen Projektsteurer beauftragt, es werden daher nicht alle Leistungsphasen zu 100 % vergeben.