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  • DE-33813 Oerlinghausen, DE-33813 Oerlinghausen
  • 11/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-266313)

Neubau der zweizügigen Grundschule Oerlinghausen Südstadt mit Erweiterungsoption


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 07.11.2017 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 20
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Tatsächliche Teilnehmer: 17
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 54.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Oerlinghausen, Oerlinghausen (DE)
    Betreuer Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB, Bielefeld (DE) Büroprofil
    Preisrichter Manfred Frericks, Prof. Gesche Grabenhorst [Vorsitz], Prof. Jasper Jochimsen, Annette Paul, Karsten F. Schlattmeier
    Aufgabe
    Die Stadt Oerlinghausen beabsichtigt, für die Grundschule Oerlinghausen Südstadt, die dem Grundschulverbund Oerlinghausen Südstadt Lipperreihe angehört, einen Neubau zu errichten.
    In diesem Neubau soll eine zweizügige Grundschule, die Verwaltung, der OGS-Ganztagsbereich, sowie das Stadtteilzentrum untergebracht werden. Die Option der Dreizügigkeit ist Teil der Planungsaufgabe.

    Der Neubau soll zwischen der jetzigen Grundschule, dem Kindergarten St. Michael und dem Heinrich-Drake-Platz geplant werden. Das bisherige Grundschulgebäude wird erst nach dem Bezug des Neubaus abgebrochen und die Gesamtfläche unter Berücksichtigung der notwendigen Schulhoffläche städtebaulich neu geordnet.

    Das Gebäude soll heutigen Lernstandards entsprechen und Synergien zwischen der Grundschule und dem Ganztagsbereich schaffen, welcher sich momentan in der Hauptstelle der Grundschule Lipperreihe befindet. Heute werden in der Grundschule Südstadt die Grundschulkinder nur im Randstundenbereich betreut und werden für die Ganztagsbetreuung mit einem Schulbus in die 2,5 Kilometer entfernte Hauptstelle befördert.

    Um den Schulstandort sowie die Stadtteilentwicklung zu stärken und beides zukunftsfähig zu machen, sollen alle notwendigen Bereiche unter einem Dach zusammengefasst werden.
    Ziel des Wettbewerbs ist es, über alternative und optimierte Konzepte einen geeigneten Auftragsnehmer (Architekt/Architektin) für die weiteren Planungsleistungen zum Neubau der Grundschule Neustadt zu finden.
    Gesetzte Teilnehmer 1. BKS Architekten GmbH Krauß Stanczus Schurbohm + Partner, Lübbecke
    2. Brüchner-Hüttemann Pasch bhp Architekten und Generalplaner GmbH, Bielefeld
    3. h.s.d.architekten BDA, Lemgo
    4. Schmersahl I Biermann I Prüßner Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Salzuflen
    5. Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld
    Ausstellung Die Ausstellung findet im Foyer des Bürgerhauses, Tönsbergstraße 3, 33183 Oerlinghausen statt.
    Ausstellungseröffnung mit Preisübergabe: 10.11.2017, 11:00 Uhr
    Die Ausstellung wird bis zum 17.11.2017 der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
    Downloads Auslobung_Grundschule-Südstadt_A_2017-05-22.pdf
    Projektadresse DE-33813 Oerlinghausen
    Adresse des Bauherren DE-33813 Oerlinghausen
    TED Dokumenten-Nr. 202323-2017
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Oerlinghausen: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2017/S 101-202323

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Oerlinghausen
      Rathausplatz 1
      Oerlinghausen
      33813
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Stdt Oerlinghausen: Herr Rempel; Wettbewerbsbetreuung: Drees & Huesmann Planer, Bielefeld
      E-Mail: MTdhJ2teZmleZTloXmtlYmdgYVpubF5nJ11e
      NUTS-Code: DE915

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.oerlinghausen.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Drees & Huesmann Planer
      Vennhofallee 97
      Bielefeld
      D-33689
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann Planer: Gudrun Walter
      E-Mail: MjExXGpZZ2pjI2xWYWlaZzVZXWUiaFpjY1poaVZZaSNZWg==
      NUTS-Code: DEA41

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de

      Adresse des Beschafferprofils: http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Realisierungswettbewerb – Neubau der zweizügigen Grundschule Südstadt mit Erweiterungsoption in Oerlinghausen.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71221000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Die Stadt Oerlinghausen beabsichtigt, für die Grundschule Oerlinghausen Südstadt, die dem Grundschulverbund Oerlinghausen Südstadt Lipperreihe angehört, einen Neubau zu errichten.

      In diesem Neubau soll eine zweizügige Grundschule, die Verwaltung, der OGS-Ganztagsbereich, sowie das Stadtteilzentrum untergebracht werden. Die Option der Dreizügigkeit ist Teil der Planungsaufgabe.

      Der Neubau soll südlich der jetzigen Grundschule und des Kindergarten St. Michael im Bereich des Heinrich-Drake-Platzes geplant werden. Das bisherige Grundschulgebäude wird erst nach dem Bezug des Neubaus abgebrochen und die Gesamtfläche unter Berücksichtigung der notwendigen Schulhoffläche städtebaulich neu geordnet.

      Das Gebäude soll heutigen Lernstandards entsprechen und Synergien zwischen der Grundschule und dem Ganztagsbereich schaffen, welcher sich momentan in der Hauptstelle der Grundschule Lipperreihe befindet. Heute werden in der Grundschule Südstadt die Grundschulkinder nur im Randstundenbereich betreut und werden für die Ganztagsbetreuung mit einem Schulbus in die 2,5 Kilometer entfernte Hauptstelle befördert.

      Um den Schulstandort sowie die Stadtteilentwicklung zu stärken und beides zukunftsfähig zu machen, sollen alle notwendigen Bereiche unter einem Dach zusammengefasst werden.

       

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

       

      Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt.

      Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

      Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 20 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 15 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.

      Die Bekanntmachung des Wettbewerbes wird am 22.5.2017 auf elektronischem Wege an das Amt für öffentliche Bekanntmachung der EU versandt. Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 21.6.2017 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann. Planer möglich:

      www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“

      Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:

      — Name des Bewerbers (bei Büropartnern reicht ein Name für die Bewerbung), bei Arbeitsgemeinschaften den Namen jedes Mitgliedes; die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,

      — Eintragungsdatum und Mitgliedsnummer der jeweiligen Kammer

      — Angaben der Büroadresse inkl. Telefon / Fax / E-Mail.

      Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. seiner Arbeit führen.

      15 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertreters der Stadt Oerlinghausen aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben: Architekt/in (Deutschland/EWR); sämtliche näheren Bestimmungen sind einsehbar auf http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme – Neubau der Grundschule Südstadt in Oerlinghausen.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 20
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      BKS Architekten GmbH Krauß Stanczus Schurbohm + Partner, Lübbecke
      Brüchner-Hüttemann Pasch bhp Architekten und Generalplaner GmbH, Bielefeld
      H.s.d.architekten BDA, Lemgo
      Schmersahl I Biermann I Prüßner Planungsgesellschaft mbH & Co. KG, Bad Salzuflen
      Wannenmacher + Möller GmbH, Bielefeld
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

       

      Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbeiten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:

      a) Gestaltung

      — Gestaltqualität / Architekturqualität

      — Städtebauliche Einfügung

      b) Funktion

      — Umsetzung des Raumprogramms

      — Funktionalität und Nutzungsqualität

      — Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften

      c) Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit

      — Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten

      — Energetischer Standard / Energiekonzept.

       

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 21/06/2017
      Ortszeit: 23:55
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 23/06/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

       

      Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 54.000 EUR (inkl. 19 % Mehrwertsteuer) zur Verfügung.

      Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen (jeweils):

      1. Preis 19.000 EUR

      2. Preis 14.000 EUR

      3. Preis 9.000 EUR

      4. Preis 6.000 EUR

      Anerkennungen 6.000 EUR (z.B. 2 x 3.000 EUR)

      Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.

       

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Prof. Gesche Grabenhorst, Architektin, Hannover / Minden
      Matthias Fritzen, Architekt, Ahlen (Westf.)
      Prof. Jaspar Jochimsen, Architekt, Berlin / Detmold
      Annette Paul, Architektin, Köln
      NN, Politik / Verwaltung Stadt Oerlinghausen
      NN, Politik / Verwaltung Stadt Oerlinghausen
      NN, Politik / Verwaltung Stadt Oerlinghausen

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      A) Der Auslobung liegen die „Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013“ zugrunde. Sie ist damit Bestandteil der Auslobung. Der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat die Auslobung vorgelegen, sie hat die Übereinstimmung mit der Richtlinie bestätigt bzw. den Abweichungen zugestimmt und den Wettbewerb unter der Nummer W 44/17 registriert.

      b) Die Auslobung (Teil A) mit weiteren Angaben, insbesondere zum Leistungsumfang steht zur Information und zum Download bereit: www.dhp-sennestadt.de

      c) Weitere Bearbeitung der Aufgabe (Auszug aus der Auslobung):

      Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest die Leistungsphasen 2 bis 5 nach § 34(3) HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere

      — soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,

      — soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.

      Die Leistungsphase 1 gilt durch die Wettbewerbsauslobung als erledigt.

      Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.

      Das Wettbewerbsergebnis fließt im Falle von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern als ein Zuschlagskriterium mit 50 % in die Bewertung ein.

      Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.

      Die Wettbewerbsaufgabe wird nach HOAI 2013, Anlage 10.2 – Objektliste Gebäude / Schulen – in die Honorarzone III eingestuft.

      c) Termine:

      30.6.2017 Versand der Unterlagen

      11.7.2017 Kolloquium

      28.9.2017 Abgabe Planunterlagen

      9.10.2017 Abgabe Modell

      7.11.2017 Preisgericht.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
      Albrecht-Thaer-Straße 9
      Münster
      48128
      Deutschland
      E-Mail: MThuXWpfWVpdY1llZV1qOFpdcmpdXyVlbV1ma2xdaiZmam8mXF0=

      Internet-Adresse:http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.

      Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      22/05/2017
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 26.05.2017
Ergebnis veröffentlicht 13.11.2017
Zuletzt aktualisiert 22.11.2019
Wettbewerbs-ID 2-266313 Status Kostenpflichtig
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