Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/ -
anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen,
diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Nach der erreichten Punktzahl der Bewerber wird entschieden, wer zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird.
Die Bewertungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Die Auswahlkriterien sind:
§ 45 (4) Nr. 4 VgV:
Durchschnittlicher Jahresumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Wichtung 10 v. H.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte – bezogen auf Projektleiter und stellv. Projektleiter – die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Wichtung 25 v. H. (Projektleiter 13 v.H. und Stellv. Projektleiter 12 v.H.) § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten sechs Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Um auch mittelständischen Unternehmen mit weniger Referenzprojekten eine reelle Möglichkeit zu geben, sich an dem Verfahren zu beteiligen, wird der in § 46 Abs. 3 VgV vorgegebene Referenzzeitraum von höchstens 3 Jahren auf 6 Jahre erweitert. Die Referenz muss mit Übergabe an den Nutzer realisiert sein.
Wichtung 25 v. H.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:
Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.
Wichtung 20 v. H.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV:
Personalbestand in den letzten 3 Jahren.
Wichtung 10 v. H.
§ 46 (3) Nr. 3 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Wichtung 10 v. H.