Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Baufeldfreimachung ehemalige Bayernkaserne – Objektüberwachung.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017-001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen für die Objektüberwachung von Abbrucharbeiten. Die Arbeiten werden in Lose aufgeteilt.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212
Hauptort der Ausführung:
Heidemannstraße 50 (ehemalige Bayernkaserne), 80939 München.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen für die Objektüberwachung von Abbrucharbeiten. Die Arbeiten werden in Lose aufgeteilt. Mindestens folgende Lose sind vorgesehen:
— Entkernungsarbeiten (Los 110),
— Schadstoffsanierung (Los 120),
— Maschineller Abbruch Gebäude und Verkehrsflächen (Los 130),
— Rodungsarbeiten (Los 160),
— Recycling (Los 170).
Umfang der zu überwachenden Arbeiten:
Anzahl der Gebäude: 4,
Umbauter Raum: ca. 60 000 m³,
Verkehrsflächen: ca. 40 000 m²,
Erdverlegte Leitungsanlagen: ca. 10 000 m,
Bauschutt zum Recycling: ca. 25 000 t.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/08/2017
Ende: 27/07/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die zu vergebende Leistung haben die Bieter bzw. Bewerber mit dem Angebot entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung) als vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen.
Für (Teil-)Leistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden und/oder für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmer beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen für diese Unternehmen vorzulegen. Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Eignungsnachweis vorlegt, ist die EEE auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Nach gesonderter Anforderung durch die Stadt sind die in Eigenerklärungen gemachten Angaben durch Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu belegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mit dem Angebot ist vorzulegen:
— Angabe von Referenzen (Eigenerklärungen) über die Ausführung von mindestens zwei Projekten in den letzten fünf Jahren mit Baukosten i. H. v. über 1 000 000 EUR (brutto) (Kostengruppe 210 nach DIN 276) (Mindestanforderung).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die zu vergebende Leistung haben die Bieter bzw. Bewerber mit dem Angebot entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung) als vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen.
Für (Teil-)Leistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden und/oder für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmer beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen für diese Unternehmen vorzulegen. Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Eignungsnachweis vorlegt, ist die EEE auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Nach gesonderter Anforderung durch die Stadt sind die in Eigenerklärungen gemachten Angaben durch Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu belegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mit dem Angebot ist folgender Nachweis vorzulegen:
— Angabe verfügbarer Projektleiter mit akademischen Grad eines Dipl.-Ing. oder Dipl.-Geologe oder vergleichbar mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 13/07/2017
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/09/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 13/07/2017
Ortszeit: 09:00
Ort:
Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Verwaltung und Recht, Submissionsbüro,
Roßmarkt 3, Raum 322, 80331 München.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die ausschreibende Stelle wird gegebenenfalls ergänzende Auskünfte oder sonstige Informationen (z. B. Antworten auf eingereichte Fragen, etwaig erforderliche Konkretisierungen) oder notwendige Änderungen der Vergabeunterlagen, die allen (potentiellen) Bietern in gleicher Weise zu erteilen bzw. bekannt zu geben sind, ausschließlich auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen, auf der auch die vorliegende Aufforderung zur Angebotsabgabe veröffentlicht ist. Zu dieser Internetseite gelangen Sie über den Link, der auf folgender Internetseite für das vorliegende Vergabeverfahren eingerichtet ist:
http://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/ausschreibungen.html
In diesem Fall wird die ausschreibende Stelle den oder die (potentiellen) Bieter nicht noch gesondert auf neu eingestellte Inhalte hinweisen. Es obliegt allen (potentiellen) Bietern, sich selbst während des Vergabeverfahrens regelmäßig und rechtzeitig über etwaige neu auf der Internetseite eingestellte Informationen zu dem vorliegenden Vergabeverfahren zu unterrichten und insbesondere im Falle von geänderten Vergabeunterlagen die zuletzt zur Verfügung gestellte Fassung zu verwenden. Dokumente, die wie vorstehend beschrieben in dem vorliegenden Vergabeverfahren neu auf der Internetseite eingestellt werden, sind ebenfalls Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die ausschreibende Stelle wird bei der Veröffentlichung angeben, ob das betreffende Dokument mit dem Angebot einzureichen ist. Bitte beachten Sie, dass Ihr Angebot unter Umständen ausgeschlossen werden muss, sofern darin Informationen nicht berücksichtigt sind, die wie vorstehend beschrieben von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt worden sind, insbesondere sofern Sie nicht die aktualisierte Fassung der Vergabeunterlagen verwendet haben. Die letzten Hinweise bzw. Veränderungen der Vergabeunterlagen erfolgen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist, Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf gegebenenfalls auch noch danach.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
Vorgenanntes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB).
§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/06/2017