0. Aufgrund der begrenzten Zeichenzahl, kann die Gesamtheit der zusätzlichen Angaben hier nicht dargestellt werden. Die gesamten zusätzlichen Angaben (insbesondere die Ergänzungen zu den Punkten 3, 4, 6, 7, 8, 11, 13-15) sind im Bewerberbogen unter Punkt A 2 zu finden.
1. Die Vergabeunterlagen für den Teilnahmewettbewerb sind auf der Vergabeplattform Berlin hinterlegt (siehe Punkt I.3 der Bekanntmachung). Um die Vergabeunterlagen zu downloaden, Informationen über Fragen/Antworten und Änderungen an den Vergabeunterlagen zu erhalten und Teilnahmeanträge elektronisch einzureichen, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform Berlin erforderlich. Die Registrierung ist kostenfrei. Bei schriftlicher Abgabe des Teilnahmeantrags ist dieser in einem geschlossenen Umschlag per Post zu übermitteln oder direkt abzugeben. Der Umschlag ist mit dem beiliegenden Kennzettel „Teilnahmeantrag für … (Bezeichnung des Objektes, ...“ zu kennzeichnen.
2. Fragen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 3.7.2017, 10:00 Uhr, schriftlich ausschließlich per E-Mail an MTJ0Y3BlX2BjPnVgayxiYw== bzw. über die Vergabeplattform Berlin beim Auftraggeber eingehen. Der Auftraggeber informiert die Teilnehmer über eingegangene Fragen und dazu abgegebene Erklärungen über die Vergabeplattform Berlin. Die Vergabestelleempfiehlt allen Interessenten, zum Abruf von aktuellen Informationen der Vergabestelle sowie Antworten auf Interessentenfragen zum Vergabeverfahren täglich folgenden Link zu nutzen: http://wbm.de/de/unternehmen/ausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen/
3. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4. Auf Anforderung des Auftraggebers sind Nachweise zu den Eigenerklärungen einzureichen.
5. Der Bewerber muss sämtliche Angaben zwingend auf dem Bewerberbogen machen. Dieser dient der besseren Vergleichbarkeit und soll dem Auftraggeber die Auswahl erleichtern. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht sachgerecht in den Rubriken enthaltene Angaben nicht zu würdigen.
6. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
7. Eine Änderung der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
8. Mehrfachbewerbungen können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachunternehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss der Bewerber/der Bewerbergemeinschaften führen.
9. Die Angaben zu Umsatz, Referenzen und Personal von Bewerbern und Unterauftragnehmern (bei Eignungsleihe) bzw. Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft können addiert werden. Wenn sich der Bewerber zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient (Eignungsleihe), sind die geforderten Nachweise auch von den Unterauftragnehmern einzureichen (Bewerberbogen_Eignungsleihe).
10. Eine Nichteinhaltung der als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Kriterien führt zwingend zum Ausschluss.
11. Für die Erstellung der Planungsentwürfe wird allen Teilnehmern, die fristgerecht einen den Vergabeunterlagen entsprechenden Entwurf eingereicht, aber letztendlich nicht den Zuschlag erhalten haben, eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal 40 000 EUR brutto erstattet. Für eine eventuell erforderliche Überarbeitung der Unterlagen erhalten die Teilnehmer, die zur Optimierung ihres Angebotes aufgefordert werden, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 10 000,00 EUR brutto. Im Übrigen weisen wird darauf hin, dass es sich bei den im Zuge der Angebotserstellung erforderlichen Planungsleistungen um eine Akquisemaßnahme handelt. Eine über den pauschalen Entschädigungsbetrag hinausgehende Entschädigung oder ein etwaiger Auslagenersatz wird daher nicht gezahlt.
12. Ergänzend zu Punkt IV.1.4: Mit den Bietern, deren Angebote nach vorläufiger Zuschlagsbewertung zu den Aussichtsreichsten gehören, wird das Verhandlungsverfahren bis zur Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots fortgesetzt. Alle übrigen Bieter scheiden aus dem Verfahren aus.