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  • DE-56564 Neuwied, DE-56564 Neuwied
  • 11/2017
  • Ergebnis
  • (ID 2-268552)

food akademie Neuwied: Neubau Kompetenzzentrum Supermarkt der Bundesfachschule des Lebensmittelhandels


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 17.11.2017 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 15
    Tatsächliche Teilnehmer: 11
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung sonstige / Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 45.000 EUR zzgl. USt.
    Baukosten 6.400.000 EUR
    Auslober/Bauherr food akademie Neuwied GmbH, Neuwied (DE)
    Betreuer frankundfeil, Bad Kreuznach (DE)
    Preisrichter Klaus-Dieter Aichele, Prof. Ulrich Elwert † [Vorsitz], Prof. Ulrich Hamann BDA, Prof. Elke Reichel , Kerstin Gethmann
    Aufgabe
    Die food akademie Neuwied GmbH, die gemeinnützig anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtung des deutschen Lebensmittelhandels plant die Neuerrichtung bzw. Erweiterung der bestehenden Einrichtung. Um die Aus- und Weiterbildung gemäß den heutigen technischen und pädagogischen Standards durchführen zu können, ist ein Neubau der zentralen Lehreinrichtungen „Lehrsupermarkt“ und Seminarräume sowie von Aufenthalts- und Wohnräumen in Internatsform mit einer Nutzungsfläche von insgesamt rd. 2 236 m2 erforderlich.
    Auslobungstext siehe Link unter Abschnitt I.3.
    Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen, vgl. Auslobungstext Kap. 10.0:
    Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 (hier: Erweiterung der Akademie), Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1 (hier: Campus mit Außenanlagen) sowie Grundleistungen der Fachplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1 (hier: Parkplatz), jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9.
    Es sollen die folgenden Beauftragungsstufen – aufgeteilt nach den Objekten: Gebäude (hier: Erweiterung der Akademie), Freianlagen (hier: Campus mit Außenanlagen) sowie Verkehrsanlagen (hier: Parkplatz) – gebildet werden, wobei die Leistungen für Gebäude, für Freianlagen und für Verkehrsanlagen je Leistungsstufe nicht zwingend zeitgleich, sondern auch zeitversetzt abgerufen werden können.
    Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3,
    Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 4 bis 7,
    Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 und 9.
    Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
    Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern an einen der Preisträger.
    Die Kostenobergrenzen werden von den Zuwendungsgebern verbindlich festgelegt. Die Kostenobergrenzen für die Bauwerks-kosten (KG 300+400 / DIN 276-1:2008-12) in Höhe von 6 000 000 EUR brutto sowie für die Außenanlage (Campus und Parkplätze) in Höhe von 400 000 EUR brutto werden von dem Auftragnehmer einzuhalten sein. Die Gesamtmaßnahme ist hinsichtlich der Finanzierung mit Bundes-, Landes- und Eigenmitteln des Bauherrn abgestimmt. Eine Kostenerhöhung kann daher nicht finanziert werden. Die Einhaltung der vereinbarten Finanzierungsgrenzen der vorgenannten Kostengruppen ist daher Auftragsgegenstand.
    Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Entsprechend den Bestimmungen des § 8 (2) der Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) werden im Falle einer weiteren Bearbeitung durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird in diesem Fall auf die entsprechende Vergütung in Beauftragungsstufe 1 angerechnet.
    Gesetzte Teilnehmer Keine
    Ausstellung Die Ausstellung ist von Montag, 20.11.2017 bis Mittwoch, 22.11.2017 in Raum 207, 2. Stock im "Schwarzes Gebäude" der food akademie, Friedrichstraße 36 in 56564 Neuwied zugänglich.
    Projektadresse DE-56564 Neuwied
    Adresse des Bauherren DE-56564 Neuwied
    TED Dokumenten-Nr. 230102-2017
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    • Deutschland-Neuwied: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      2017/S 114-230102

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      food akademie Neuwied GmbH
      Friedrichstraße 36
      Neuwied
      56564
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Thorsten Fuchs
      Telefon: +49 2631830400
      E-Mail: MjIwUmFPVF8sUltbUBlNV01QUVlVURpQUQ==
      Fax: +49 2631830500
      NUTS-Code: DEB3B

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.food-akademie.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Andere: Als gemeinnützig anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtung des deutschen Lebensmittelhandels, staatlich anerkannte Ergänzungsfachschule in privater Trägerschaft
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Staatliche Pflichtaufgaben in der Ausbildung und im Prüfwesen, Förderung der beruflichen Aus- und Fortbildung sowie der Umschulung auf dem Gebiet der sachgemäßen Bedienung der Verbraucher.

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Nichtoffener Planungswettbewerb gem. RPW 2013 für Projekt „food akademie Neuwied: Neubau Kompetenzzentrum Supermarkt der Bundesfachschule des Lebensmittelhandels“ mit anschließ. Verhandlungsverfahren.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71000000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71200000
      71221000
      71222000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Die food akademie Neuwied GmbH, die gemeinnützig anerkannte überbetriebliche Bildungseinrichtung des deutschen Lebensmittelhandels plant die Neuerrichtung bzw. Erweiterung der bestehenden Einrichtung. Um die Aus- und Weiterbildung gemäß den heutigen technischen und pädagogischen Standards durchführen zu können, ist ein Neubau der zentralen Lehreinrichtungen „Lehrsupermarkt“ und Seminarräume sowie von Aufenthalts- und Wohnräumen in Internatsform mit einer Nutzungsfläche von insgesamt rd. 2 236 m2 erforderlich.

      Auslobungstext siehe Link unter Abschnitt I.3.

      Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen, vgl. Auslobungstext Kap. 10.0:

      Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 (hier: Erweiterung der Akademie), Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nr. 11.1 (hier: Campus mit Außenanlagen) sowie Grundleistungen der Fachplanung Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1 (hier: Parkplatz), jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9.

      Es sollen die folgenden Beauftragungsstufen – aufgeteilt nach den Objekten: Gebäude (hier: Erweiterung der Akademie), Freianlagen (hier: Campus mit Außenanlagen) sowie Verkehrsanlagen (hier: Parkplatz) – gebildet werden, wobei die Leistungen für Gebäude, für Freianlagen und für Verkehrsanlagen je Leistungsstufe nicht zwingend zeitgleich, sondern auch zeitversetzt abgerufen werden können.

      Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3,

      Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 4 bis 7,

      Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 8 und 9.

      Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.

      Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern an einen der Preisträger.

      Die Kostenobergrenzen werden von den Zuwendungsgebern verbindlich festgelegt. Die Kostenobergrenzen für die Bauwerks-kosten (KG 300+400 / DIN 276-1:2008-12) in Höhe von 6 000 000 EUR brutto sowie für die Außenanlage (Campus und Parkplätze) in Höhe von 400 000 EUR brutto werden von dem Auftragnehmer einzuhalten sein. Die Gesamtmaßnahme ist hinsichtlich der Finanzierung mit Bundes-, Landes- und Eigenmitteln des Bauherrn abgestimmt. Eine Kostenerhöhung kann daher nicht finanziert werden. Die Einhaltung der vereinbarten Finanzierungsgrenzen der vorgenannten Kostengruppen ist daher Auftragsgegenstand.

      Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistung erfolgt gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Entsprechend den Bestimmungen des § 8 (2) der Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013) werden im Falle einer weiteren Bearbeitung durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Die Preissumme wird in diesem Fall auf die entsprechende Vergütung in Beauftragungsstufe 1 angerechnet.

       

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

       

      1. Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:

      1.1 Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.

      1.2 Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person aus dem Architekturbüro) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.

      1.3 Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.

      1.4 Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

      1.5 Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.12.2013. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.

      1.6 Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.5 nachweisen.

      1.7 Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unter-nehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziffern 1.1 und 1.3 bis 1.6 geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.

      1.8 Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffer 1.1 bis 1.6 geforderten Nachweise vorzulegen.

      1.9 Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1.1 bis 1.8 nicht bis zum Schlusstermin gemäß Abschnitt IV.2.2) vorgelegt, werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.

      1.10 Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

      2. Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter https://www.food-akademie.de/service/neuwieder-supermarkt/

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben: Architekten und Landschaftsarchitekten, vgl. unter Abschnitt III.1.10 Ziff. 1.5 und 1.6.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Höchstzahl: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Keine
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

       

      Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht:

      1. Gestalterische und städtebauliche Qualität des Baukörpers in Bezug auf die Einbindung in die nähere Umgebung und Qualität der Außenanlagen.

      2. Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen, interne Erschließungen, Funktionalität sowie innenräumliche Qualität.

      3. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb.

      4. Barrierefreiheit der Gebäudekonzeption und der Außenanlagen.

      Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar.

       

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 18/07/2017
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 09/08/2017
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

       

      1. Preis 18 000 EUR netto,

      2. Preis 11 000 EUR netto,

      3. Preis 7 000 EUR netto,

      sowie 3 Anerkennungen à 3 000 EUR netto, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

       

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

       

      Nicht zutreffend.

       

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      1. Klaus-Dieter Aichele, Landschaftsarchitekt, Mainz (Fachpreisrichter)
      2. Prof. Ulrich Elwert, Architekt, Ravensburg (Fachpreisrichter)
      3. Kerstin Gethmann, Architektin, Bundesministerium f. Umwelt, Naturschutz u. Reaktorsicherheit (FP)
      4. Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
      5. Alfred Hardlitschke, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (Sachpreisrichter)
      6. Frank Ißleib, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft u. Weinbau Rheinland-Pfalz (SP)
      7. Jörg Müller, Geschäftsführer food akademie Neuwied GmbH, Beauftragter BVLH (Sachpreisrichter)
      8. Elke Reichel, Architektin, Stuttgart (Fachpreisrichterin)
      9. Jörg Steuler, Amtsleiter, Bauamt Neuwied / Rhein (Sachpreisrichter)
      Stellvertreter: siehe Auslobungstext A 8.2 ff., Link unter Abschnitt I.3)

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Detaillierte Ausführungen zu den folgenden Themen, siehe Link unter Abschnitt I.3:

      1. Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen,

      2. Angaben zu der Bieterkommunikation,

      3. Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens,

      4. Zuschlagskriterien,

      5. Umfang des Auftrags,

      6. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
      Stiftsstraße 9
      Mainz
      55116
      Deutschland
      Telefon: +49 6131162234
      E-Mail: MjExa1pnXFZXWmBWYmJaZyNnYWU1YmxrYWwjZ2FlI1la
      Fax: +49 6131162113
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).

      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

      1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2

      GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
      Stiftsstraße 9
      Mainz
      55116
      Deutschland
      Telefon: +49 6131162234
      E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpJWljZzdkbm1jbiVpY2clW1w=
      Fax: +49 6131162113
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      14/06/2017
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 16.06.2017
Ergebnis veröffentlicht 21.11.2017
Zuletzt aktualisiert 22.02.2019
Wettbewerbs-ID 2-268552 Status Kostenpflichtig
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