Entscheidung |
06.02.2018
Änderung am Jul 5, 2017 |
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Städtebauliche Projekte |
Art der Leistung | Stadt-/ Gebietsplanung / Studien, Gutachten |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Freie und Hansestadt Hamburg | Finanzbehörde, Hamburg (DE) |
Aufgabe |
Durchführung vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (4) Baugesetzbuch inklusive Rahmenplanung im Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona am Diebsteich auf einer Fläche von etwa 70 ha; Rahmenplangebiet in einem größeren Umriss von etwa 123 ha.
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Leistungsumfang | Die FHH beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (4) Baugesetzbuch (BauGB) inklusive Rahmenplanung im Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona auf einer Fläche von etwa 70 ha; das Rahmenplangebiet umfasst einen größeren Umriss von etwa 123 ha. Es werden Flächen mit einbezogen für die städtebaulich-landschaftsplanerische Ideen entwickelt werden sollen, aber die Integration in vorbereitende Untersuchungen (VU) nicht erforderlich ist. Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen sollen Beurteilungsunterlagen darüber gewonnen werden, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 (3) BauGB erfüllt sind. Zweck der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Aufschluss zu insbesondere folgenden Fragestellungen zu erhalten: — Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets, sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Entwicklung im Allgemeinen, — Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen Instrumentariums, — Gemeinwohlerfordernis der Maßnahme, — Besondere Bedeutung des Gebiets für die örtliche oder überörtliche Entwicklung, — Erkundung der Mitwirkungs- und Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer, — Nachweis des öffentlichen Interesses an einer zügigen Durchführung der Maßnahme. Parallel zu den vorbereitenden Untersuchungen soll eine städtebaulich-landschaftsplanerische Rahmenplanung mit begleitendem Bürgerbeteiligungsprozess erarbeitet werden. Der Rahmenplanprozess soll sich über das VU-Gebiet hinaus mit überörtlichen städtebaulichen Themen insbesondere Verkehr und Erschließung, Grün und Freiraum sowie Nutzungsstrukturen beschäftigen. Des Weiteren sollen im Rahmenplan städtebauliche Fragestellungen, die an das Plangebiet angrenzen, betrachtet werden, so dass die Rahmenplanung die Grundlage für eine städtebauliche Neuordnung im Kontext der Umfeldentwicklung schaffen soll. Das förmliche Ausschreibungsverfahren wird durch die Finanzbehörde Hamburg durchgeführt. Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Aufgabenfelder: Bestandsaufnahme — Zusammenfassung und Darstellung der planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, — Erhebung und Darstellung der Grundstücksverhältnisse und Nutzungen, Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger — Ansprache der Eigentümer und Nutzer für das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen, Erfassung und Darstellung der Ergebnisse, — Erkundung der Bereitschaft der Grundstückseigentümer, die Ziele und Zwecke der Maßnahme im Rahmen städtebaulicher Verträge zu erreichen bzw. deren Verkaufsbereitschaft, — Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, in Abstimmung mit der FHH zur Ermittlung der Belange des öffentlichen Interesses. Planerische Leistungen — Erarbeitung einer städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanung mit verkehrsplanerischen Leistungen (u. a. Analyse, Erarbeitung von Entwicklungsszenarien, städtebaulich-landschaftsplanerischer Entwurf; Entwicklung von Varianten für Teilgebiete; Detailbetrachtungen; themenbezogene Konzepte), — Betrachtung von Grün- und Freiraumstrukturen im Zusammenhang mit der Landschaftsachse, — Darstellung der übergeordneten verkehrlichen Erschließung über das Rahmenplangebiet hinaus in einer größeren Maßstabsebene insbesondere Rad- und Fußwegeverbindungen in der Landschaftsachse, die großräumige Erschließung des neuen Fernbahnhofes. Leistungen im Hinblick auf Festlegung und Umsetzung — Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen nach § 165 (3) BauGB, — Zusammenstellung und Bewertung der von der Maßnahme berührten öffentlichen und privaten Belange für die Abwägungsentscheidung, — Verfahrensfestlegung und Gebietsabgrenzung, — Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes zur Flächenentwicklung und eines Zeit- und Maßnahmenprogramms, — Ermittlung der überschlägigen Kosten und der Finanzierungsmöglichkeiten. |
Adresse des Bauherren | DE-20354 Hamburg |
TED Dokumenten-Nr. | 233415-2017 |
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Deutschland-Hamburg: Stadtplanung
2017/S 126-257449
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2017/S 116-233415)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
„Vorbereitende Untersuchungen Diebsteich“ für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (4) Baugesetzbuch inkl. Rahmenplanung im Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona.
Durchführung vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (4) Baugesetzbuch inklusive Rahmenplanung im Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona am Diebsteich auf einer Fläche von etwa 70 ha; Rahmenplangebiet in einem größeren Umriss von etwa 123 ha.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
(...)
d in Umsetzung des § 10 Abs. 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Ein entsprechender Hinweis wurde mit dem Korrekturzyklus Nr. 1 am 20.6.2017 den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs hinzugefügt.
— Die Zuschlagskriterien werden bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
— Der Entwurf des Vertrages wird voraussichtlich im Verlauf der Frist des Teilnahmewettbewerbs hinzugefügt.
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
— Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen in den Unterlagen des Teilnahmeantrags angegeben werden.
(...)
d in Umsetzung des § 10 Abs. 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Ein entsprechender Hinweis wurde mit dem Korrekturzyklus Nr. 1 am 20.6.2017 den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs hinzugefügt.
— Die Zuschlagskriterien werden bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben,
— Der Entwurf des Vertrages wurde mit dem Korrekturzyklus Nr. 2 am 30.6.2017 den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs hinzugefügt,
— Nebenangebote sind nicht zugelassen,
— Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen in den Unterlagen des Teilnahmeantrags angegeben werden.
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Deutschland-Hamburg: Stadtplanung
2017/S 118-237701
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2017/S 116-233415)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
„Vorbereitende Untersuchungen Diebsteich“ für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (4) Baugesetzbuch inkl. Rahmenplanung im Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona.
Durchführung vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (4) Baugesetzbuch inklusive Rahmenplanung im Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona am Diebsteich auf einer Fläche von etwa 70 ha; Rahmenplangebiet in einem größeren Umriss von etwa 123 ha.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern läuft am 7.7.2017 10 Uhr ab. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2, 3 und 4 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Inwiefern der Vertrag gemäß Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) veröffentlicht wird, teilt die Vergabestelle im Verlauf der Frist für den Teilnahmewettbewerb mit.
— Die Zuschlagskriterien werden bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
— Der Entwurf des Vertrages wird voraussichtlich im Verlauf der Frist des Teilnahmewettbewerbs hinzugefügt.
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
— Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen in den Unterlagen des Teilnahmeantrags angegeben werden.
— Fragen von von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern läuft am 7.7.2017 10 Uhr ab. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2, 3 und 4 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Dieser Vertrag wird in Umsetzung des § 10 Abs. 2 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) erst nach Ablauf eines Monats nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Informationsregister wirksam. Die Auftraggeberin kann innerhalb dieser Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Ein entsprechender Hinweis wurde mit dem Korrekturzyklus Nr. 1 am 20.6.2017 den Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs hinzugefügt.
— Die Zuschlagskriterien werden bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
— Der Entwurf des Vertrages wird voraussichtlich im Verlauf der Frist des Teilnahmewettbewerbs hinzugefügt.
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
— Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen in den Unterlagen des Teilnahmeantrags angegeben werden.
Deutschland-Hamburg: Stadtplanung
2017/S 116-233415
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamburg.de/fb/
Abschnitt II: Gegenstand
„Vorbereitende Untersuchungen Diebsteich“ für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (4) Baugesetzbuch inkl. Rahmenplanung im Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona.
Durchführung vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (4) Baugesetzbuch inklusive Rahmenplanung im Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona am Diebsteich auf einer Fläche von etwa 70 ha; Rahmenplangebiet in einem größeren Umriss von etwa 123 ha.
Hamburg.
Die FHH beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Durchführung vorbereitender Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 (4) Baugesetzbuch (BauGB) inklusive Rahmenplanung im Umfeld des künftigen Fernbahnhofs Hamburg-Altona auf einer Fläche von etwa 70 ha; das Rahmenplangebiet umfasst einen größeren Umriss von etwa 123 ha. Es werden Flächen mit einbezogen für die städtebaulich-landschaftsplanerische Ideen entwickelt werden sollen, aber die Integration in vorbereitende Untersuchungen (VU) nicht erforderlich ist.
Mit der Durchführung vorbereitender Untersuchungen sollen Beurteilungsunterlagen darüber gewonnen werden, ob die Voraussetzungen für die förmliche Festlegung des Untersuchungsgebiets als städtebaulicher Entwicklungsbereich nach § 165 (3) BauGB erfüllt sind. Zweck der vorbereitenden Untersuchungen ist es, Aufschluss zu insbesondere folgenden Fragestellungen zu erhalten:
— Notwendigkeit der Entwicklung des Gebiets, sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Entwicklung im Allgemeinen,
— Erforderlichkeit des besonderen entwicklungsrechtlichen Instrumentariums,
— Gemeinwohlerfordernis der Maßnahme,
— Besondere Bedeutung des Gebiets für die örtliche oder überörtliche Entwicklung,
— Erkundung der Mitwirkungs- und Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer,
— Nachweis des öffentlichen Interesses an einer zügigen Durchführung der Maßnahme.
Parallel zu den vorbereitenden Untersuchungen soll eine städtebaulich-landschaftsplanerische Rahmenplanung mit begleitendem Bürgerbeteiligungsprozess erarbeitet werden. Der Rahmenplanprozess soll sich über das VU-Gebiet hinaus mit überörtlichen städtebaulichen Themen insbesondere Verkehr und Erschließung, Grün und Freiraum sowie Nutzungsstrukturen beschäftigen. Des Weiteren sollen im Rahmenplan städtebauliche Fragestellungen, die an das Plangebiet angrenzen, betrachtet werden, so dass die Rahmenplanung die Grundlage für eine städtebauliche Neuordnung im Kontext der Umfeldentwicklung schaffen soll.
Das förmliche Ausschreibungsverfahren wird durch die Finanzbehörde Hamburg durchgeführt.
Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Aufgabenfelder:
Bestandsaufnahme
— Zusammenfassung und Darstellung der planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen,
— Erhebung und Darstellung der Grundstücksverhältnisse und Nutzungen,
Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger
— Ansprache der Eigentümer und Nutzer für das Gebiet der vorbereitenden Untersuchungen, Erfassung und Darstellung der Ergebnisse,
— Erkundung der Bereitschaft der Grundstückseigentümer, die Ziele und Zwecke der Maßnahme im Rahmen städtebaulicher Verträge zu erreichen bzw. deren Verkaufsbereitschaft,
— Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, in Abstimmung mit der FHH zur Ermittlung der Belange des öffentlichen Interesses.
Planerische Leistungen
— Erarbeitung einer städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanung mit verkehrsplanerischen Leistungen (u. a. Analyse, Erarbeitung von Entwicklungsszenarien, städtebaulich-landschaftsplanerischer Entwurf; Entwicklung von Varianten für Teilgebiete; Detailbetrachtungen; themenbezogene Konzepte),
— Betrachtung von Grün- und Freiraumstrukturen im Zusammenhang mit der Landschaftsachse,
— Darstellung der übergeordneten verkehrlichen Erschließung über das Rahmenplangebiet hinaus in einer größeren Maßstabsebene insbesondere Rad- und Fußwegeverbindungen in der Landschaftsachse, die großräumige Erschließung des neuen Fernbahnhofes.
Leistungen im Hinblick auf Festlegung und Umsetzung
— Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen nach § 165 (3) BauGB,
— Zusammenstellung und Bewertung der von der Maßnahme berührten öffentlichen und privaten Belange für die Abwägungsentscheidung,
— Verfahrensfestlegung und Gebietsabgrenzung,
— Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes zur Flächenentwicklung und eines Zeit- und Maßnahmenprogramms,
— Ermittlung der überschlägigen Kosten und der Finanzierungsmöglichkeiten.
Soweit die Leistungen während der Laufzeit des Vertrages noch nicht vollständig erbracht werden konnten, kann der Vertrag verlängert werden. Für Gründe die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. verzögerte behördliche Abstimmung, Verzögerungen in der Bürgerbeteiligung), sind Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.
Maßgebend für die Auswahl ist neben der Erfüllung aller formalen Anforderungen und Kriterien und der grundsätzlichen Eignung für die Aufgabe die erreichte Bewertung. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die 3 bis 5 Teilnahmeanträge mit den höchsten Bewertungen (Leistungspunkten).
Kategorien und Kriterien:
1.) Referenzen: Bewertung der vorgelegten 4 Referenzprojekte erfolgt hinsichtlich der Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung (vgl.: II 1.4 und II 2.4) (max. 25 Punkte),
2.) Projektleitung: Bewertung der Berufserfahrung und Fähigkeiten des im Falle der Auftragserteilung eingesetzten Projektleiters im Hinblick auf die fachlichen Anforderungen des Auftrages (max. 5 Punkte). Positiv bewertet wird zudem, wenn der für den vorliegenden Auftrag vorgesehene Projektleiter an den Referenzprojekten beteiligt gewesen ist.
3.) Büro/ Bietergemeinschaft: Nachweis der Leistungsfähigkeit des Büros / Bietergemeinschaft im Hinblick auf die zu erfüllende Aufgabe (welche Qualifikationen sind vertreten) (max. 10 Punkte).
Angaben, die über die jeweils angegebene maximale Seitenzahl (Unterlagen gemäß III.1.2 und III.1.3) hinausgehen, werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Erteilung des Zuschlags (voraussichtlich im Dezember 2017 oder Januar 2018).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Darüber hinausgehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht. Fremdsprachige Bescheinigungen bedürfen einer Übersetzung in die deutsche Sprache.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend unter 2., 3. und 4. genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
Die Nachweise zu der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (siehe Ziffer III.1.3) sind an das Konsortium in seiner Gesamtheit anzulegen. Das bedeutet, es ist grundsätzlich ausreichend, wenn ein oder mehrere Mitglieder die geforderten Nachweise beibringen und damit das gesamte Leistungsspektrum abdecken.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschuss führen.
Einzureichende Unterlagen:
1. Ausgefüllter Fragenkatalog (Allgemeine Angaben, Eignungsbezogene Angaben),
2. Unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert,
3. Unterschriebene Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz.
4. Unterschriebene Erklärung zur Nichtanwendung der „Scientology“ Technologie von L. Ron Hubbard.
5. Falls zutreffend: Unterschriebene Erklärung zur Bietergemeinschaft. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ist zu benennen. Im Kriterienkatalog (Frage 1.8) ist in diesem Fall zudem darzustellen, welche Teilleistungen durch welche Unternehmen erbracht werden sollen.
6. Falls zutreffend: Bei Juristischen Personen und anderen im Handelsregister einzutragenden Rechtsformen ist ein aktueller Handelsregisterauszug beziehungsweise eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes (nicht älter als drei Monate) einzureichen.
Angaben über den Gesamtumsatz des Bewerbers für den Bereich Städtebauförderung / Stadtentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Frage 2.3 des Fragenkatalogs, getrennt nach Jahren).
1. Allgemeine Büroinformationen (gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, max. 1 DIN A 4 Seite, Eintragungsnachweise separat beilegen)
Bürobeschreibung/Beschreibung Bietergemeinschaft; Anzahl der Mitarbeiter mit:
— Berufs-/Planungserfahrung Städtebau/Stadtplanung,
— Berufs-/Planungserfahrung Landschaftsplanung/-architektur,
— Berufs-/Planungserfahrung Architektur,
— Berufs-/Planungserfahrung Verkehrsplanung,
— Querschnittserfahrung.
2. Projektverantwortlichkeit, Zusammenfassende Profile der für die Projektleitung (inkl. Stellvertretung) vorgesehenen Beschäftigten, insbesondere (gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, max. 1 DIN A 4 Seite pro Person):
— Vita der Projektleitung und dessen Stellvertretung (berufliche Qualifikationen und Erfahrungen, fachliche Fähigkeiten, Dauer der Betriebszugehörigkeit),
— persönliche Referenzen der Projektleitung und dessen Stellvertretung (aufgabenbezogen),
Es werden nur erfahrene Projektleitungen erwartet. Es ist beabsichtigt, dass vertraglich vorgeschrieben werden wird, dass die vorgestellte Projektleitung/Stellvertretung auch tatsächlich zur Verfügung stehen muss.
3. Angabe der voraussichtlichen Zusammensetzung des Projektteams (voraussichtliche Mitglieder unter Angabe der beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen, fachlichen Fähigkeiten sowie die Dauer der Betriebszugehörigkeit) (gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, max. 1 DIN A 4 Seite).
4. Referenzliste: Eine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen unter Angabe (gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, max. 2 DIN A4 Seiten, Bewertung der allgemeinen Eignung):
— des Projektnamens,
— des Ortes,
— der Lage des Projektgebiets im Stadtraum,
— der Größe des Projektgebiets (in ha),
— der Art der Nutzung,
— der Kenndaten des Projektes (BGF),
— des Leistungszeitraumes,
— des Leistungsbildes,
— des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners zur Referenzprüfung).
5. 4 Referenzprojekte mit Eckdaten der abgeschlossenen, erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit folgenden Schwerpunkten (gesonderte Anlage, Schriftgröße 11, je Projekt max. 3 DIN A4 Seiten, Bewertung im Sinne von Ziffer II.2.9):
—Durchführung von mindestens einer VU (Vorbereitende Untersuchungen gemäß §165 Abs. 4 Baugesetzbuch),
—mindestens zwei städtebaulich-landschaftsplanerischen Rahmenplanungen, davon mindestens eine mit einer Flächengröße von min. 20 ha
unter Angabe:
— des Projektnamens,
— des Ortes,
— der Lage des Projektgebiets im Stadtraum,
— der Größe des Projektgebiets (in ha),
— der Aufgabenstellung,
— der Projektbeschreibung (Zielsetzung, Art der Nutzung etc.),
— der Planung (Plan, Planskitze),
— der Kenndaten des Projektes (BGF),
— des Leistungszeitraumes,
— des Leistungsbildes,
— des Auftraggebers (inkl. Nennung des Ansprechpartners zur Referenzprüfung).
1. Der künftige Auftragnehmer muss eine Berufs- /Betriebshaftpflichtversicherung, mit mindestens folgenden Versicherungssummen vorhalten, oder im Falle der Zuschlagserteilung abschließen. Mindestdeckung je Schadensfall bei Personenschäden 1 500 000 EUR, bei Sachschäden 500 000 EUR.
2. Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt. Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch.
3. Die örtliche Präsenz und personelle Kontinuität des Bewerbers in Hamburg ist für die gesamte Projektlaufzeit während der im Leistungsbild angegebenen Termine und Veranstaltungen vor Ort mit einem für die Gesamtaufgabe qualifizierten Team sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Es handelt sich vorliegend zunächst um einen Teilnahmewettbewerb, so dass noch kein Angebot einzureichen ist, sondern nur die in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen. In einem ersten Verfahrensschritt wird anhand der eingereichten Unterlagen die Eignung der Bewerber geprüft und bewertet. Die geeigneten Bewerber werden anschließend in einem zweiten Verfahrensschritt zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und damit am Verhandlungsverfahren beteiligt.
— Die Teilnahmeanträge sind ausnahmslos elektronisch unter www.bieterportal.hamburg.de einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind ebenfalls unter dieser Adresse abrufbar.
— Die Finanzbehörde behält sich vor, von den Bewerbern auf gesonderte Anforderung entsprechende Bescheinigungen (steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkasse, Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern.
— Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antwortenforum unter www.bieterportal.hamburg.de zu stellen. Die dazugehörigen Antworten werden ebenfalls dort veröffentlicht. Die Frist für Fragen von Bewerbern läuft am 7.7.2017 10 Uhr ab. Danach eingehende Fragen werden ggf. nicht mehr beantwortet. Die Finanzbehörde behält sich vor, auch Fragen zu beantworten, die nach Ablauf der Frist eingehen.
— Eine bestimmte Rechtsform des Anbieters ist nicht erforderlich. Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter III.1.1 genannten einzureichenden Unterlagen Nr. 2, 3 und 4 ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
— Die Verantwortung für die Auswahl der Unterauftragnehmer und die Gestaltung der Unteraufträge liegt beim Auftragnehmer.
— Inwiefern der Vertrag gemäß Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) veröffentlicht wird, teilt die Vergabestelle im Verlauf der Frist für den Teilnahmewettbewerb mit.
— Die Zuschlagskriterien werden bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
— Der Entwurf des Vertrages wird voraussichtlich im Verlauf der Frist des Teilnahmewettbewerbs hinzugefügt.
— Nebenangebote sind nicht zugelassen.
— Bietergemeinschaften sind zugelassen und müssen in den Unterlagen des Teilnahmeantrags angegeben werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag(auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung benannten Fristen zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB bleibt unberührt.
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Ausschreibung veröffentlicht | 20.06.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 16.02.2018 | ||
Zuletzt aktualisiert | 06.09.2019 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-268892 | Status | Kostenpflichtig |
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