A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik)“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik)“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „staatlich geprüfter Techniker“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates– Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8.
d) Angabe von mindestens 2 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 2007-2017 liegen, die LPH 3 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbezeichnung,
— Projektlaufzeit (LPH 3-8),
— Projektvolumen brutto (KG 200-700),
— BGF,
— Beauftragte, selbst erbrachte Leistungsphasen,
— Beauftragte Anlagengruppen,
— Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens,
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters.
Zusatzpunkte für:
— Generalsanierung Bestandsgebäude,
— Maßnahme im laufenden Betrieb,
— Maßnahme mit mehreren Bauabschnitten,
— Maßnahme in überflutungsgefährdetem Bereich,
— öffentliche Fördermittel bzw. öffentlicher Auftraggeber bzw. Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers.
Sonstiges:
— Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
zu b) Mindestanforderung an den Projektleiter:
Berufsbeszeichnung „Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik)“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV).
Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter:
Berufsbezeichnung „Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker (Fachrichtung Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik)“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV).
zu c) Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Techn. Geb.ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8.
zu d) Mindestens zwei Referenzprojekte. Der Referenzzeitraum muss zwischen 2007-2017 liegen, die LPH 3 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.