Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. In der 1. Stufe prüft der Auftraggeber die Erfüllung der aufgestellten Mindeststandards (siehe hierzu Abschnitt III 1.1. bis III 1.3 dieser Bekanntmachung) hinsichtlich der Eignung der Bewerber.
In der 2. Stufe bestimmt der Auftraggeber unter den Bewerbern diejenigen, welche die Mindeststandards bzgl. der dargestellten Eignungskriterien erfüllen, und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Dazu bewertet der Auftraggeber den von den Bewerbern erreichten Erfüllungsgrad in den einzelnen Kriterien. Wird eins der nachfolgend aufgeführten Kriterien nicht erfüllt (0 Punkte), wird der Bewerber als nicht geeignet erachtet und von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Bewertung erfolgt anhand einer Punkteskala von 1-3 Punkten. Die Punkte bilden dabei die folgenden Erfüllungsgrade ab:
3 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt;
2 Punkte: Kriterium überdurchschnittlich erfüllt;
1 Punkt: Kriterium durchschnittlich erfüllt.
1. Kriterium Referenzen:
Die Referenzen werden hierbei anhand folgender Kriterien evaluiert:
Ein Referenzprojekt wird nur dann als vergleichbar gewertet, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
— Ausführungen von Leistungen in den letzten vier Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (die Vergleichbarkeit ist kurz darzustellen);
— Leistungszeitraum ab 2013;
— durchgehende Leistungsausführung in den Leistungsphasen 2-8;
— Honorarzone II min.
Die Referenzen werden wie folgt bepunktet (Wichtung 30 %):
— 3 Punkte: Der Bewerber hat mehr als 4 vergleichbare Referenzen.
— 2 Punkte: Der Bewerber hat 3-4 vergleichbare Referenzen.
— 1 Punkt: Der Bewerber hat mindestens 2 vergleichbare Referenzen.
2. Kriterium: Qualifikation der technischen Fachkräfte:
Die Qualifikation der technischen Fachkräfte wird anhand folgender Kriterien evaluiert:
Die Qualifikation der technischen Fachkräfte wird wie folgt bepunktet (Wichtung 35 %):
— 3 Punkte: Der Bewerber verfügt über 1) drei bauvorlageberechtigte Bauingenieure oder Architekten, und 2) über drei Tragwerksplaner.
— 2 Punkte: Der Bewerber verfügt über 1) drei bauvorlageberechtigte Bauingenieure oder Architekten, und 2) über zwei Tragwerksplaner.
— 1 Punkt: Der Bewerber verfügt über 1) zwei bauvorlageberechtigte Bauingenieure oder Architekten, und 2) über zwei Tragwerksplaner.
Das vorgenannte Personal muss jeweils mindestens eine fünfjährige einschlägige Berufserfahrung aufweisen.
3. Kriterium: Die Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Die Angabe, welche Teile des Auftrages als Unteraufträge vergeben werden sollen, wird anhand folgender Kriterien evaluiert:
Der Auftrag für die Objektplanung Gebäude- sowie Tragwerksplanung umfasst folgende Leistungsbereiche:
— Planung Hochbau,
— Statik,
— Bauleitung.
Die Angabe, welche Teile davon als Unteraufträge vergeben werden sollen, wird wie folgt bepunktet (Wichtung 35 %):
— 3 Punkte: Der Bewerber erfüllt alle Leistungen in seinem Unternehmen.
— 2 Punkte: Der Bewerber vergibt einen Leistungsbereich an ein anderes Unternehmen.
— 1 Punkt: Der Bewerber vergibt 2 Leistungsbereiche an andere Unternehmen.