Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Stadtteilbüro für das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet „Revitalisierung der Bochumer Straße“.
Referenznummer der Bekanntmachung: EU 41.447
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Betrieb des Stadtteilbüros fürs das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet „Revitalisierung der Bochumer Straße“; insb. die Durchführung von Planungs- und Bauprojekten, der Modernisierungsberatung, der städtebaulichen Sanierung und dem sozialintegrativen Quartiersmanagement sowie die Bereitstellung von Büroverbrauchsmaterial.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71410000
71240000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32
Hauptort der Ausführung:
Stadt Gelsenkirchen; Die Leistungserbringung erfolgt im Stadtteilbüro Bochumer Straße.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Betrieb des Stadtteilbüros fürs das Stadtumbau- und Sanierungsgebiet „Revitalisierung der Bochumer Straße“; insb. die Durchführung von Planungs- und Bauprojekten, der Modernisierungsberatung, der städtebaulichen Sanierung und dem sozialintegrativen Quartiersmanagement sowie die Bereitstellung von Büroverbrauchsmaterial.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Da das Projekt mit Fördermitteln des Bundes und des Landes NRW mitfinanziert wird, ist zunächst nur eine jährliche Beauftragung möglich. Bei positiver Bewilligung der entsprechenden Fördermittel ist eine jährliche Folgebeauftragung bis längstens 2025 vorgesehen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Bei beabsichtigter Zuschlagserteilung sind folgende Verpflichtungserklärungen und Nachweise innerhalb von 5 Werktagen auf gesonderte Aufforderung vom Auftragnehmer und ggf. deren Nachunternehmer sowie Verleiher von Arbeitskräften gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) vorzulegen:
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue- und Mindestentlohnung gemäß § 4 TVgG-NRW.
— Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/07/2017
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2017
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 26/07/2017
Ortszeit: 23:59
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Etwaige Bieterfragen können bis zum 19.7.2017 über das Kommunikations-Tool des Vergabemarktplatzes gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDHY9Y1.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48128
Deutschland
Telefon: +49 251-4111691
Fax: +49 251-4112165
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Bezirksregierung Münster
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48128
Deutschland
Telefon: +49 251-4111691
Fax: +49 251-4112165
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/06/2017