— Nachweis zu vergleichbaren Leistungen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV;
— Nachweis der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 75 Abs. 1 und 2 VgV;
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 i.
V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV;
— Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der technischen Leitung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV;
— Nachweis zum Personalbestand gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
— Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
— Eine vergleichbare Leistung im Bereich „Objektplanung Gebäude“.
Des Weiteren muss / müssen die eingereichten Referenz(en) für dieses Leistungsbild in Summe mindestens einmal folgende
Kriterien erfüllen:
— Eine vergleichbare Leistung für „Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser mit besonderer;
Zweckbestimmung“ oder vergleichbare Objekte des Bereichs „Gesundheit/Betreuung“ gem. Anlage 10 Objektliste HOAI 2013
— Eine vergleichbare Leistung für den „Umbau während des laufenden Betriebes“;
— Eine vergleichbare Leistung für die „Verwendung von Fördermitteln“;
— Eine vergleichbare Leistung im Bereich „Fachplanung Tragwerksplanung“.
Des Weiteren muss / müssen die eingereichten Referenz(en) für dieses Leistungsbild in Summe mindestens einmal folgende
Kriterien erfüllen:
— Eine vergleichbare Leistung für den „Umbau während des laufenden Betriebes“;
— Eine vergleichbare Leistung im Bereich „Fachplanung Technische Ausrüstung“.
Des Weiteren muss / müssen die eingereichten Referenz(en) für dieses Leistungsbild in Summe mindestens einmal folgende
Kriterien erfüllen:
— Eine vergleichbare Leistung für den „Umbau während des laufenden Betriebes“;
Für alle Leistungsbilder gilt: Es werden auch Leistungen gewertet, die länger als 3 Jahre zurückliegen.
— Nachweis der technischen Fachkräfte: Führung der Berufsbezeichnung Architekt/ Ingenieur (oder vergleichbar).
— Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Office-Software ab 2003, CAD-Software,
QM-Zertifizierung bzw. Eigen- oder Fremdüberwachung.
— Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der techn. Leitung: Führung der Berufsbezeichnung Architekt /
Ingenieur (oder vergleichbar).
— Nachweis zum Personalbestand: Min. 3 festangestellte Mitarbeiter (Architekt/ Ingenieur oder vergleichbar) im
Mittel der letzten 3 Jahre.
— Nachweise zur Vergabe von Unteraufträgen: Andere Unternehmer erfüllen die Mindeststandards für die
übernommene Leistung.