Die folgenden Angaben und Erklärungen sind mit Einreichung des Teilnahmeantrags vorzulegen:
1. Auflistung der wesentlichen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen hinsichtlich Planung und Realisierung (Mehrfamilienhäuser mit mindestens 6 Wohnungen oder in Systembauweise errichteter Gewerbebau) mit Angabe der Gesamtprojektkosten. Die Referenzen sind durch Referenzschreiben des Auftraggebers oder, sofern diese bei privaten Auftraggebern nicht zu erlangen sind, durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Erforderlich ist der Nachweis mindestens einer Referenz sowohl für die Planung als auch für die Realisierung eines Mehrfamilienhauses. Planungund Realisierung müssen nicht dasselbe Projekt betreffen.
2. die Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
3. die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten;
4. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
5. Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausrüstung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Sofern solche vorhanden sind, können Nachweise über erzielte Wettbewerbserfolge, Preise oder Auszeichnungen für geplanteund/oder errichtete Gebäude oder Bauweisen/-verfahren, von Qualifikationen im Bereich nachhaltigen Bauens (z.B. Teilnahme an Schulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen, Zertifizierungen) oder von Kenntnissen/Erfahrungen in Bezug auf serielles und modulares Bauen eingereicht werden (siehe Auswahlkriterien Ziff. II.2.9)
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben und Erklärungen gem. vorstehenden Ziff. 1 bis 5 von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Für freischaffende Architekten sind Angaben und Erklärungen gemäß Ziff. 2, 3 und 5 nicht erforderlich. Bei der Beurteilung der Mindesteignung genügt es, wenn erforderliche Angaben, Erklärungen und Nachweise von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Soweit der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft entsprechend § 6d EU VOB/A auf Kapazitäten Dritter (andere Unternehmen oder Architektur-/Planungsbüros) zurückgreift (Eignungsleihe), sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesen vorzulegen.
Darüber hinaus ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten vorzulegen mit folgendem Inhalt: „Im Falle einer Auftragsvergabe an den Bewerber (die Bietergemeinschaft) stehen wir diesem/r für die Leistungserbringung zur Verfügung.“ Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 6b EU Abs. 1 S. 2 VOB/A).