Entscheidung |
23.10.2017
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3 |
Gebäudetyp | Wohnungsbau |
Art der Leistung | Tragwerksplanung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Stadt Freising, Freising (DE) |
Betreuer | Meixner + Partner Projektentwicklung Projektsteuerung GmbH, Augsburg (DE) |
Aufgabe |
Die Stadt Freising beabsichtigt im Stadtteil Lerchenfeld die Grundstücke FlNr. 2229, 2229/12, 2214/29 mit Geschosswohnungsbau zu bebauen.
Die 2 Baufelder (A: 3 409m2, B: 3 625m2) liegen im Umgriff des B-Plans 98 „Bereich verlängerte Jagdstr. zur Erdinger Str.“, der 3-geschossige U-förmige Bebauungen vorsieht und aktuell hinsichtlich einer höheren Dichte geändert wird. Im Zuge der Praxisstudie „Bezahlbare Qualität im Wohnungsbau“ der Obersten Baubehörde im bay. Staatsministerium des Inneren hat ein Büro eine Konzeptstudie für das Gebiet entwickelt. Die Studie setzt eine höhere Dichte an und zeigt in Kombination mit innovativen Grundriss- und Gemeinschaftsformen modellhaft Möglichkeiten auf für einen preiswerten, qualitätvollen Wohnungsbau für Auszubildende, Studierende, städt. Mitarbeiter, Familien, anerk. Flüchtlinge und Wohnberechtigte aller Stufen. Die Wohungen sollen nach KommWFP gefördert werden. Die definierten Standards der Bestimmungen des WFB 2012 können hinterfragt werden. |
Leistungsumfang | Planungsleistungen für die Tragwerksplanung gem. § 51ff HOAI, Stand 2013, Lph. 1-6, stufenweise Beauftragung, für den Neubau städtischer Mietwohnungen mit einer Gesamt-BGF von ca. 9 900m2 im Baugebiet an der Katharina-Mair-Str. (Baufeld A: 3 409m2 und Baufeld B: 3 625 m2) in Freising (B-Plan Nr. 98) zwischen Reihenhausbebauung und einem Geschosswohungsbau mit Flüchtlingsunterkunft, in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem neuen Feuerwehrgebäude. Ggf. werden auch Besondere Leistungen (z. B. Ingenieurtechnische Kontrolle bei der Ausführung, Nachweis konstruktiver Brandschutz, Schallschutznachweis, Prüfen der Bestandsunterlagen etc.) beauftragt werden. Es sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu berücksichtigen: 1. Praxisstudie: Die Praxisstudie kann als Grundlage verwendet werden, soll allerdings durch die Planungsbüros analysiert, hinterfragt und bewertet werden. Im Vergabegespräch sollen durch die Teilnehmer eine fachplanerische Haltung formuliert und fachspezifische Optimierungspotentiale aufgezeigt werden. 2. Raumprogramm: Insgesamt soll eine Wohnfläche von etwa 6 150m2 für Wohnungen (tlw. mit Loggien/Balkonen), ca. 240-280m2 Nutzfläche für Gemeinschaftsräume (Waschsalon, Dachzimmer, Raum für „Kümmerer“, Quartiersladen, Kinder-Tagespflege), sowie ca. 380-400m2 Fläche für Dachgärten entstehen, in den in der Praxisstudie beschriebenen Qualitäten, in befriedigender Dichte und mit einem schlüssigen Wohnungsmix aus: 30 % Klein- und 1-Zi.-Wohnungen, 30 % 2-Zi.-Wohnungen, 25 % 2,5 bis 3-Zi.-Wohnungen und 15 % 4- und 5-Zi.-Wohnungen Der Wohnungsschlüssel und die letztendlichen Wohnungsgrößen werden im Planungsprozess mit dem Bauherrn und der Förderstelle weiter ausdifferenziert und optimiert. 3. Stellplätze: Es soll ein Stellplatzschlüssel von 0,75/WE angesetzt werden. Ca. 25 % der Stellplätze sollen oberirdisch, der Rest als Tiefgaragenstellplätze, vorgesehen werden. 4. Gesellschaftliche / Soziale Aspekte: siehe auch II.1.4) Alle Wohnungen und Gemeinschaftsräume sind barrierefrei gem. DIN 18040-2 auszuführen, können allerdings mit reduzierten Flächen, bezogen auf die WFB 2012-Vorgaben, geplant werden. Eine 3-Zi-Wohnung im EG sollte rollstuhlgerecht geplant werden. Laubengänge werden als Erschließung bevorzugt. Es wird eine kostengünstige Gesamtinvestition gemäß der „Leitlinien zum Bauen“ der Stadt Freising erwartet und als Ergebnis kostengünstige Mieten. 5. Kosten: In Anlehnung an die Ergebnisse der Praxisstudie wird ein Kostenrahmen von 20 000 000 EUR brutto als verbindliche Baukostenobergrenze im HOAI-Vertrag bzgl. der Gesamtkosten (KG 200-700) festgelegt. 6. Immissionsschutz: Die erhöhte Schallbelastung durch das Feuerwehrgebäude ist städtebaulich und bautechnisch zu kompenisieren. Die von der Katharina-Mair-Str. herrührenden Verkehrsimmissionen dürfen die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten. 7. Baugrund: Im gesamten Baugebiet muss mit hohem Grundwasser gerechnet werden. Dies ist bei den Planungen und Kosten zu berücksichtigen. Ein geotechnisches Gutachten liegt für das Gebiet vor. 8. Förderungen/Investitionskosten/Lebenszykluskosten: Das Gebäude soll auch mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden. Es sind deshalb die geforderten Kostenrichtwerte (Investitionskosten) einzuhalten oder zu unterschreiten. Vom Auftraggeber wird eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet. 9. Zeitlicher Rahmen: Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich am 4.10.2017 statt. Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Okt. 2017, Planungsbeginn direkt im Anschluss daran. Die Änderung des B-Plans ist frühestens im Okt. 2017 abgeschlossen. Fertigstellung der Lph. 2 ist geplant für 02/2018, der Lph. 4 für 07/2018 und der Lph. 5 für 03/2019. Der Baubeginn ist für Mai 2019 und die Fertigstellung für Mitte 2021 vorgesehen. Der Neubau des städtischen Wohnungsbauprojekts wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III Mindestsatz eingeordnet. |
Adresse des Bauherren | DE-85354 Freising |
TED Dokumenten-Nr. | 249437-2017 |
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Deutschland-Freising: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2017/S 123-249437
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freising.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.meixner-partner.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau städtischer Wohnungen Katharina-Mair-Straße – Tragwerksplanung, LPH 1-6.
Die Stadt Freising beabsichtigt im Stadtteil Lerchenfeld die Grundstücke FlNr. 2229, 2229/12, 2214/29 mit Geschosswohnungsbau zu bebauen.
Die 2 Baufelder (A: 3 409m2, B: 3 625m2) liegen im Umgriff des B-Plans 98 „Bereich verlängerte Jagdstr. zur Erdinger Str.“, der 3-geschossige U-förmige Bebauungen vorsieht und aktuell hinsichtlich einer höheren Dichte geändert wird.
Im Zuge der Praxisstudie „Bezahlbare Qualität im Wohnungsbau“ der Obersten Baubehörde im bay. Staatsministerium des Inneren hat ein Büro eine Konzeptstudie für das Gebiet entwickelt. Die Studie setzt eine höhere Dichte an und zeigt in Kombination mit innovativen Grundriss- und Gemeinschaftsformen modellhaft Möglichkeiten auf für einen preiswerten, qualitätvollen Wohnungsbau für Auszubildende, Studierende, städt. Mitarbeiter, Familien, anerk. Flüchtlinge und Wohnberechtigte aller Stufen.
Die Wohungen sollen nach KommWFP gefördert werden. Die definierten Standards der Bestimmungen des WFB 2012 können hinterfragt werden.
Freising.
Planungsleistungen für die Tragwerksplanung gem. § 51ff HOAI, Stand 2013, Lph. 1-6, stufenweise Beauftragung, für den Neubau städtischer Mietwohnungen mit einer Gesamt-BGF von ca. 9 900m2 im Baugebiet an der Katharina-Mair-Str. (Baufeld A: 3 409m2 und Baufeld B: 3 625 m2) in Freising (B-Plan Nr. 98) zwischen Reihenhausbebauung und einem Geschosswohungsbau mit Flüchtlingsunterkunft, in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem neuen Feuerwehrgebäude.
Ggf. werden auch Besondere Leistungen (z. B. Ingenieurtechnische Kontrolle bei der Ausführung, Nachweis konstruktiver Brandschutz, Schallschutznachweis, Prüfen der Bestandsunterlagen etc.) beauftragt werden.
Es sind folgende generelle Vorgaben an das Bauprojekt zu berücksichtigen:
1. Praxisstudie:
Die Praxisstudie kann als Grundlage verwendet werden, soll allerdings durch die Planungsbüros analysiert, hinterfragt und bewertet werden.
Im Vergabegespräch sollen durch die Teilnehmer eine fachplanerische Haltung formuliert und fachspezifische Optimierungspotentiale aufgezeigt werden.
2. Raumprogramm:
Insgesamt soll eine Wohnfläche von etwa 6 150m2 für Wohnungen (tlw. mit Loggien/Balkonen), ca. 240-280m2 Nutzfläche für Gemeinschaftsräume (Waschsalon, Dachzimmer, Raum für „Kümmerer“, Quartiersladen, Kinder-Tagespflege), sowie ca. 380-400m2 Fläche für Dachgärten entstehen, in den in der Praxisstudie beschriebenen Qualitäten, in befriedigender Dichte und mit einem schlüssigen Wohnungsmix aus:
30 % Klein- und 1-Zi.-Wohnungen,
30 % 2-Zi.-Wohnungen,
25 % 2,5 bis 3-Zi.-Wohnungen und
15 % 4- und 5-Zi.-Wohnungen
Der Wohnungsschlüssel und die letztendlichen Wohnungsgrößen werden im Planungsprozess mit dem Bauherrn und der Förderstelle weiter ausdifferenziert und optimiert.
3. Stellplätze:
Es soll ein Stellplatzschlüssel von 0,75/WE angesetzt werden. Ca. 25 % der Stellplätze sollen oberirdisch, der Rest als Tiefgaragenstellplätze, vorgesehen werden.
4. Gesellschaftliche / Soziale Aspekte:
siehe auch II.1.4)
Alle Wohnungen und Gemeinschaftsräume sind barrierefrei gem. DIN 18040-2 auszuführen, können allerdings mit reduzierten Flächen, bezogen auf die WFB 2012-Vorgaben, geplant werden.
Eine 3-Zi-Wohnung im EG sollte rollstuhlgerecht geplant werden.
Laubengänge werden als Erschließung bevorzugt.
Es wird eine kostengünstige Gesamtinvestition gemäß der „Leitlinien zum Bauen“ der Stadt Freising erwartet und als Ergebnis kostengünstige Mieten.
5. Kosten:
In Anlehnung an die Ergebnisse der Praxisstudie wird ein Kostenrahmen von 20 000 000 EUR brutto als verbindliche Baukostenobergrenze im HOAI-Vertrag bzgl. der Gesamtkosten (KG 200-700) festgelegt.
6. Immissionsschutz:
Die erhöhte Schallbelastung durch das Feuerwehrgebäude ist städtebaulich und bautechnisch zu kompenisieren.
Die von der Katharina-Mair-Str. herrührenden Verkehrsimmissionen dürfen die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten.
7. Baugrund:
Im gesamten Baugebiet muss mit hohem Grundwasser gerechnet werden. Dies ist bei den Planungen und Kosten zu berücksichtigen. Ein geotechnisches Gutachten liegt für das Gebiet vor.
8. Förderungen/Investitionskosten/Lebenszykluskosten:
Das Gebäude soll auch mit öffentlichen Fördermitteln finanziert werden. Es sind deshalb die geforderten Kostenrichtwerte (Investitionskosten) einzuhalten oder zu unterschreiten.
Vom Auftraggeber wird eine sorgfältige Planung und Bewertung der zu erwartenden Lebenszykluskosten erwartet.
9. Zeitlicher Rahmen:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich am 4.10.2017 statt.
Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Okt. 2017, Planungsbeginn direkt im Anschluss daran.
Die Änderung des B-Plans ist frühestens im Okt. 2017 abgeschlossen.
Fertigstellung der Lph. 2 ist geplant für 02/2018, der Lph. 4 für 07/2018 und der Lph. 5 für 03/2019.
Der Baubeginn ist für Mai 2019 und die Fertigstellung für Mitte 2021 vorgesehen.
Der Neubau des städtischen Wohnungsbauprojekts wird vom Auftraggeber in die Honorarzone III Mindestsatz eingeordnet.
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren:
Konkretisierung Losverfahren in Ergänzung zu § 75 (6) VgV: Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, so wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Hinweis Nachnominierung:
Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächst platzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, dann jedoch nur bis spätestens 10 Tage vor Vergabeverhandlung ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine Mindest-Vorbereitungszeit und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Lph. 1-2 gem. § 51 HOAI 2013,
Stufe 2: Lph. 3-4 gem. § 51 HOAI 2013,
Stufe 3: Lph. 5-6 gem. § 51 HOAI 2013.
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
Optional wird das Bauvorhaben in einem oder in mehreren Bauabschnitten durchgeführt, je nach Finanzlage.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG.
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben.
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 300 000 EUR brutto.
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Zu a) Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 300 000 EUR brutto.
zu b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 2 000 000 EUR für Sachschäden.
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014, 2015, 2016) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von drei technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbeszeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Tragwerksplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und drei Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Tragwerksplanung.
d) Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Im Falle einer ARGE ist von jedem ARGE-Partner mind. eine Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.
Für die Referenzprojekte gilt folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 2010-2017 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 5 abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
— Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
— Projektbezeichnung,
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters,
— Projektlaufzeit (Lph. 2-5),
— Projektvolumen brutto (KG 200-700),
— Beauftragte, selbst erbrachte Leistungsphasen,
— Anzahl der Geschosse,
— Honorarzone,
— Tiefgarage,
— Gründung mit hohem Grundwasserstand.
Sonstiges:
— Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z. B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Zu a) Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 technischen Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
zu b) Mindestanforderung an den Projektleiter:
Berufsbeszeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV)
Mindestanforderung an den Stellvertretenden Projektleiter:
Berufsbezeichnung „Ingenieur der Fachrichtung Bauingenieurwesen“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV)
zu c) Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Tragwerksplanung.
zu d) Mindestens zwei Referenzprojekte. Der Referenzzeitraum muss zwischen 2010-2017 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 5 abgeschlossen sein.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist in einem verschlossenen Umschlag im Original bei der unter I.1) genannten Anschrift (siehe Rücksendeaufkleber) auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter MThOX044ZV1hcGZdaiVoWWpsZl1qJlxd bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetseite www.meixner-partner.de/ausschreibungen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
d) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Internetseite zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Internetseite veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail, an die zu vor genannte E-Mailadresse, mitzuteilen, sofern
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— Der alte Teilnahmeantrag –ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber vorliegen muss,
— Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
Internet-Adresse:http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Ausschreibung veröffentlicht | 30.06.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 21.12.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 07.11.2019 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-269956 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 713 |
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