Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Stadt Frankfurt (Oder), Dezernat II, Abt. Vergabe und Haushalt – Vergabestelle
PF 1363 Hausanschrift: Goepelstraße 38, Vergabestelle Zimmer 1.313, 15234 Frankfurt (Oder)
Zu Händen von: Frau Seelig, Frau Fischer, Frau Schramm
15203 Frankfurt (Oder)
Deutschland
Telefon: +49 335-552-6040/6042/6041
E-Mail: MjIwYlFeU01OUV9gUVhYUSxSXk1aV1JhXmAZW1BRXhpQUQ==
Fax: +49 335-552-6097
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.frankfurt-oder.de
Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
I.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Interessenbekundungsverfahren mit anschließender Anhandgabe zur Veräußerung des Grundstückes der ehemaligen Grundschule Mitte in Frankfurt (Oder)/ Marktostseite Frankfurt (Oder).
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Bauauftrag
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Frankfurt (Oder).
NUTS-Code DE403
II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
Quartier Marktostseite – städtebauliche Entwicklung eines Hotelstandortes in einem neuen, innerstädtischen Quartier zwischen Rathaus, Markt und Oder.
Anlass der Ausschreibung/ Aufforderung dur Konzeptbewerbung.
Im zentralen Innenstadtbereich des Oberzentrums Frankfurt (Oder), unmittelbar neben dem Rathaus ist ein überwiegend ungenutztes, ca. 11 500 m² großes städtisches Grundstück – eine ehemalige Grundschule mit Schulhof und Turnhalle – städtebaulich zu entwickeln. Im Rahmen einer Neubebauung soll hier ein Hotel sowie ein weiteres, zentrumsrelevantes Nutzungsspektrum in zeitgemäßer Architektur angeboten werden. Die Stadt Frankfurt (Oder) beabsichtigt hierzu ein Anhandgabeverfahren durchzuführen.
Dieses Verfahren richtet sich an interessierte Unternehmen und Investoren, die einen Hotelstandort in einem neuen innerstädtischen Quartier zwischen Markt und Oder in Frankfurt (Oder) für den eigenen Bedarf entwickeln möchten. Neben einem Hotel sind für die angestrebte Gesamtentwicklung des Gebietes und eine attraktive Quartiersbebauung Angebote für die Unterbringung weiterer zentrumsrelevanter Nutzungen wie beispielsweise hochwertiges Wohnen, Verwaltungssitz (kommunale Verwaltung), Dienstleistungen, Büro, Gastronomie, etc. zu entwickeln und vorzusehen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Quartier Marktostseite – städtebauliche Entwicklung eines Hotelstandortes in einem neuen, innerstädtischen Quartier zwischen Rathaus, Markt und Oder.
Fläche: ca. 11 500 m², Objektbeschreibung:
Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) liegt ca. 80 km östlich der Bundeshauptstadt Berlin – und damit im Einflussbereich dieser Metropolenregion – direkt am deutsch-polnischen Grenzstrom, der Oder. Unmittelbar östlich der Oder grenzt die polnische Stadt Słubice an.
Mit knapp 60 000 Einwohnern ist Frankfurt (Oder) die viertgrößte Stadt im Land Brandenburg. An der Ost-West-Verbindung BAB 12 und weiterführend an der Europastraße E 30 gelegen, befindet sich Frankfurt (Oder) an einer wichtigen europäischen Straßenachse im transnationalen Korridor. Die Bahnlinie von Paris über Berlin nach Warschau verläuft ebenfalls durch die Stadt.
Das Gebiet um Rathaus und Marienkirche ist der historische Kern der Stadt. Hier wurde ab 1253 die Erweiterung der ursprünglichen Kaufmannssiedlung angelegt. Das konkret zu entwickelnde Areal erstreckt sich von der Carl-Philipp-Emanuel-Bach-Straße im Norden bis zur Bischofstraße im Süden und wird im Westen von der Großen Oderstraße sowie im Osten von der Faberstraße begrenzt. Es liegt im Sanierungsgebiet „Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder)“ sowie im Stadtumbaugebiet „Zentrum“. Weiterhin befindet sich der westliche Bereich im zentralen Versorgungsbereich gemäß des beschlossenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes.
Das Areal wird derzeit von dem ehemaligem Schulkomplex Bischofstraße 10, bestehend aus viergeschossigem Schulgebäude, Turnhalle und großen, teilweise versiegelten und teilweise als Grünfläche gestalteten Freianlagen dominiert. Nördlich der Bischofstraße bzw. südlich zum teilsanierten Schulgebäude befindet sich die öffentliche Grünfläche der Bischofspromenade, die eine alleeartige und gestalterisch aufwendige Verbindung zwischen Marktplatz mit Rathaus und Holzmarkt (im Bereich Oder) darstellt.
Nutzungsstrukturell stehen diese Flächen in einem starken stadträumlichen Bezug zur sogenannten Magistrale – der Hauptgeschäftsstraße Frankfurts mit dem Oderturm und der Lenné-Passage–, dem Brunnenplatz, sowie dem Marktplatz mit Rathaus und der Oderpromenade. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich die Marienkirche, das Bolfrashaus mit dem Hansesaal, die Kleist- Forschungs- und Gedenkstätte mit Museum, das Museum Viadrina und in etwas weiterer Nachbarschaft die Europa-Universität Viadrina. Gleichzeitig konzentrieren sich hier die bedeutsamsten historischen Gebäude Frankfurts.
Bodendenkmalpflegerisch ist in Teilen mit Resten der historischen Bebauung zu rechnen, da der ursprüngliche Stadtgrundriss beim Wiederaufbau negiert wurde. Vorhandene Kellerreste sind eingetragenes Bodendenkmal.
Der öffentliche Personennahverkehr (Tram, Stadt- und Regionalbus) ist in ca. 300 m zu erreichen.
Die Entfernung zum Regional und Fernbahnhof beträgt 1,5 km.
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte unter: https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachfolgende Angaben und Erklärungen zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers, sind ggf. als Anlage zu übergeben:
Erklärungen, dass:
a) über das Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
b) sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
c) die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
d) Angehörige der Geschäftsleitung in den letzten 2 Jahren nicht wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt, oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro belegt worden sind,
e) nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit in Frage stellt,
f) Amtsträgern oder für den Öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt wurden,
g) bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Angaben, keine Absprache über Preise oder die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Arbeitsgemeinschaft als nicht niedrigster Bieter getroffen wurden,
h) keine sonstigen Ausschlussgründe vorliegen, die bei sonstigen förmlichen Verfahren zum Ausschluss vom Wettbewerb führen,
i) keine möglichen schwebenden Ermittlungsverfahren vorliegen,
j) das Angebot bedingungsfrei eingereicht wurde, das Angebot an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft ist, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind,
k) das Angebot vorbehaltsfrei eingereicht wird, das Angebot keine Einschränkungen beinhaltet.
Weitere Angaben:
l) Unternehmensvorstellung,
m) Projektreferenzen zu vergleichbaren Projekten, die in den letzten 5 Jahren realisiert wurden, 1 bis 3 Referenzobjekte mit Angaben zur
Projektbezeichnung, Anschrift, Bauherr, Ansprechpartner, Zeitpunkt der Fertigstellung (Monat/ Jahr), Finanzvolumen und Größe.
n) Finanzierungskonzept mit Finanzierungsbestätigung, ggf. Absichtserklärung.
Bitte verwenden Sie für Ihr Angebot das Angebotsschreiben, das unter https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen bereitgestellt wird.
Alle zuvor genannten Unterlagen sind in Papierform einzureichen.
Hinweis: die Stadt Frankfurt (oder) behält sich vor, weitere Details zu den geforderten und eingereichten Unterlagen vom Bieter zu fordern.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe III.2.1.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Siehe III.2.1.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
II-001-17-GRV
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 24.8.2017 - 13:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
24.8.2017 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.7)Bindefrist des Angebots
IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben
Verfahrensbeschreibung: Es handelt sich nicht um die Erteilung eines öffentlichen Auftrages zur Realisierung einer Bauleistung, Dienstleistung oder Lieferleistung i. S. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) oder der Vergabe- und Vertragsordnungen.
Der angestrebte Verkauf des Grundstücks soll unter der Voraussetzung erfolgen, dass die eingereichte Konzeption zur Ausführung kommt.
Die Stadt Frankfurt (Oder) beabsichtigt im Rahmen dieses Verfahrens zwei Interessenten (Erst- und Zweitplatzierter) für die Anhandgabe des Grundstücks auszuwählen.
Alle fristgerecht in der Vergabestelle eingegangenen Angebote werden durch die Vergabekommission anhand der in der Bewertungsmatrix (einschließlich Anlagen) angegebenen Kriterien bewertet. Die Bewertungsmatrix wird unter https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen bereitgestellt.
Nach Ablauf der Abgabefrist des Angebotes wird die Vergabekommission der Stadt Frankfurt (Oder) auf Basis der eingereichten Unterlagen und nach Durchführung eines Anhandgabe-Verhandlungsgespräches, 2 Angebote (erstplatzierter, obsiegender Bieter und zweitplatzierter, ggf. nachrückender Bieter) ermitteln, die den Gremien der Stadt Frankfurt (Oder) zur Beschlussfassung empfohlen werden.
Mit Beschlussfassung ist der den Zuschlag erhaltende Bieter verpflichtet, das Projekt innerhalb des Anhandgabezeitraumes von einem Jahr (ab Datum der Beschlussfassung, voraussichtlich 12/2017) so weit zu konkretisieren, dass der Abschluss eines rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages mit kurzfristig anschließendem Baubeginn möglich wird.
Die nachfolgenden Fristen (ab Datum der Beschlussfassung, voraussichtlich ab 12/2017) sind zu beachten:
— Zahlung des Anhandgabenentgeltes in Höhe von 1 % des Grundstückskaufpreises bis zum Ablauf von 20 Tagen,
— Nachweis der verbindlichen Beauftragung eines Projektbetreuers und Architekten innerhalb max. 4 Wochen,
— Nachweis des Einreichens eines vollständigen und prüffähigen Bauantrages innerhalb eines Jahres,
— Abschluss eines rechtswirksamen Grundstückskaufvertrages innerhalb eines Jahres.
Vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages ist die schriftliche Annahme des Verkaufsangebotes sowie entsprechende Zustimmung der zuständigen Gemeindeorgane notwendig – voraussichtlich 2/2019.
Vom Bieter sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
1.) Nutzungskonzept,
2.) Nutzungskonzept – Zusage, ggf. Absichtserklärung konkreter Nutzer,
3.) baulich-architektonisches Konzept, städtebauliches Konzept.,
4.) Preis: Kaufpreis/Verkehrswert = 3 139 500 EUR
(Anfangsbodenrichtwert im Sanierungsgebiet x Grundstücksfläche 211 EUR/m2 x ca. 11 500 m2 = ca. 2 426 500 EUR zzgl. Ausgleichsbetrag §§ 153, 154 BauGB i. H. v. 62 EUR/m2 = 713 000 EUR).
Gem. § 155 Abs. 1 sind auf den Ausgleichsbetrag gem. §§ 153,154 BauGB die Bodenwerterhöhungen des Grundstücks anzurechnen, die der Eigentümer zulässigerweise durch eigene Aufwendungen bewirkt hat. Soweit der Eigentümer gemäß § 146 Abs. 3 BauGB Ordnungsmaßnahmen durchgeführt oder Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen im Sinne des § 148 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB errichtet oder geändert hat, sind jedoch die ihm entstandenen Kosten anzurechnen. Für beide Fälle sind im Vorfeld mit der Stadt Frankfurt (Oder) entsprechende Vereinbarungen abzuschließen
sowie Angaben und Erklärungen zur persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmers, siehe Punkt III.2.1.- sind zu übergeben.
Die Unterlagen / das Angebot für die Teilnahme am Anhandgabeverfahren sind im verschlossenen Umschlag bis zum 24.8.2017, 13:00 Uhr, in der Vergabestelle Dezernat II, Stadthaus Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder), Zi. 1.313 einzureichen.
Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften: „Angebot. Bitte nicht öffnen.“ Bitte verwenden Sie den Kennzettel für den Angebotsumschlag.
Nach Ablauf dieser Frist eingehende Angebote sowie mündliche oder unvollständige Angebote, Angebote per E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Zum Eröffnungstermin für die Angebote sind keine Bieter oder Beauftragte zugelassen.
Entscheidend ist der fristgerechte Eingang in der Vergabestelle.
Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die zur Verfügung gestellten Pläne ein. Änderungen bleiben vorbehalten. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Diese Angaben stellen kein rechtsgeschäftliches Angebot der Stadt Frankfurt (Oder) zum Verkauf der Grundstücke dar. Insbesondere ergibt sich hieraus keine Verpflichtung der Stadt Frankfurt (Oder) zum Verkauf der Grundstücke. Die Interessenten können daher aus der Teilnahme am Verfahren keine Verpflichtungen der
Stadt Frankfurt (Oder) herleiten und insofern auch keine Ansprüche gegen die Stadt Frankfurt (Oder) geltend machen.
Die Stadt Frankfurt (Oder) behält sich vor, das Veräußerungsverfahren jederzeit – aus welchen Gründen auch immer – abzubrechen oder ganz aufzuheben. Eine Erstattung von Aufwendungen findet nicht statt. Die Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
Während des Zeitraums der Veröffentlichung bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen zur Abgabefrist kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ergänzungen, Hinweise oder Änderungen hierzu vorgenommen werden. Diese werden dann unter https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen ersichtlich sein. Bitte sehen Sie daher für den Zeitraum der Veröffentlichung in regelmäßigen Zeitabständen die hier veröffentlichen Unterlagen ein oder nehmen Sie Kontakt zur genannten Vergabestelle auf.
Im Verfahren werden nur Angebote berücksichtigt, die vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Abgabefrist eingereicht werden. Vollständigkeit: Das Angebot des Bieters muss vollständig sein, d. h. es muss die geforderten einzureichenden Unterlagen beinhalten.
Bedingungsfrei: Das Angebot des Bieters darf an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft sein, die nicht Bestandteil der Verfahrensbeschreibung sind.
Vorbehaltsfrei: Das Angebot des Bieters darf keine Einschränkungen beinhalten.
Weitere Angaben zum Objekt, den Rahmenbedingungen für die Konzeption, zum Preis, zur Zahlungsverpflichtung, insbesondere unter Berücksichtigung der Anhandgabe, zum Erschließungsbeitrag, Besitzübergang, zu Altlasten und Baugrund, Belastungen und Einschränkungen, der Bauverpflichtung, zum Wiederkaufsrecht und Mehrerlösklausel, Hinweise, sowie zur Bewertung der Angebote und eingereichten Unterlagen (Bewertungsmatrix) entnehmen Sie bitte unter: https://www.frankfurt-oder.de/Wirtschaft/Aktuelles/Aktuelle-Ausschreibungen-Bekanntmachungen.
Alle mit der Bewerbung und Angebotserstellung im Anhandgabeverfahren und anschließende Beurkundung und Durchführung des Kaufvertrages verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Bieters/ Käufers.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammern des Landes Brandenburg
14473 Potsdam
Deutschland
Telefon: +49 33118661583
VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
4.7.2017