1. Zu Ziff. I.3): Die Vergabeunterlagen stehen auch unter www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur schriftlich und nur an die degewo AG gerichtet per Fax oder E-Mail oder über die Vergabeplattform (bei elektronischen Versand) einzureichen. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 1.8.2017 eingehen.
Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Zuschlagslimitierung auf 2 Lose:
Unter Berücksichtigung der Prämisse, dass max. zwei Lose pro Bieter vergeben werden, wird diejenige Kombination von Angeboten für die Zuschlagserteilung ausgewählt, die insgesamt für den Auftraggeber am wirtschaftlichsten ist.
4. Alle geforderten Angaben zum Nachweis der Eignung sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Er ist von Bieter ausgefüllt und unterschrieben dem Angebot beizufügen. Das Formblatt für den Bieterbogen incl. Anlagen liegt den Vergabeunterlagen bei.
5. Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
6. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Unterauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
7. Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter;
Vorlage mit dem Angebot:
a) Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften,
b) Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Vollmacht für einen Vertreter, der legitimiert ist, für die Bietergemeinschaft das Vergabeverfahren durchzuführen.
8. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Unterauftragnehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Unterauftragnehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird. Die Vorgaben für Unterauftragnehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
9. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise und Erklärungen nachzufordern.
10. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
11. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Vorlage einer Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen.