1. Eine Bewerbung ist nur über die Vergabeplattform www.vergabe.berlin.de möglich. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierfassung versendet. Der Bewerber erhält von der Vergabestelle eine E-Mail mit dem Hinweis, dass die elektronischen Vergabeunterlagen zum Herunterladen bereitstehen.
2. Fragen zu dieser Ausschreibung sind nur schriftlich und nur an die degewo Köpenicker Wohnungsgesellschaft mbH gerichtet per Fax oder E-Mail oder über die Vergabeplattform einzureichen. Sie werden nur beantwortet, wenn Sie dort bis zum 01.09.2017 eingehen. Die Antworten sind für alle interessierten Unternehmen in anonymisierter Form unter www.meinauftrag.rib.de abrufbar. Die interessierten Unternehmen haben sich eigenverantwortlich über Aktualisierungen zu informieren.
3. Alle geforderten Angaben zur Eignung gem. Bekanntmachung III.1 – Teilnahmebedingungen, sind in dem von der Vergabestelle vorgegebenen Bieterbogen und seinen Anlagen zu machen. Der Bieterbogen incl. Anlagen sind auch unter
http://www.degewo.de/content/de/Unternehmen/4-10-Ausschreibungen/VOB-A-akt--Ausschreibungen.html
hinterlegt.
Die Vergabestelle behält sich vor, nicht sachgerecht in den Rubriken enthaltene Angaben nicht zu würdigen.
4.Angebote und deren Anlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen und vorzulegen.
5. Mehrfachangebote können auch unter Berücksichtigung der jeweiligen Nachauftragnehmer bei Vorliegen einer Wettbewerbsverzerrung zum Ausschluss führen.
6. Rechtsform Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter;
Vorlage mit dem Angebot:
a) Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung, dass die Mitglieder gesamtschuldnerisch haften
b) Eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Vollmacht für einen Vertreter, der legitimiert ist, für die Bietergemeinschaft das Vergabeverfahren durchzuführen
7. Geforderte Nachweise sind auch von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Dies gilt auch für Nachunternehmer, wenn sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient. Soweit sich der Bieter zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers bedient, ist mit dem Angebot eine Erklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass er dem Bieter im Auftragsfall seine Ressourcen zur Verfügung stellen wird. Die Vorgaben für Nachunternehmer gelten genauso für verbundene Unternehmen.
8. Der Auftraggeber wird für den Bieter/die Mitglieder der Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern und auf dieser Basis die Eignungsprognose verifizieren. Im Falle einer negativen Eignungsprognose kann der Zuschlag auf das Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft nicht erteilt werden.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung vom Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, die Vorlage einer Bankerklärung zu fordern und diese in die Zuschlagsentscheidung einzubeziehen.
10. Der Bieter/die Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt wird, hat dem Auftraggeber vor Leistungsbeginn der einzelnen Gewerke für alle zulassungspflichtigen Handwerksgewerbe die Handwerkskarten der ausführenden Unternehmen (auch für Nachunternehmerleistungen) vorzulegen.