Natürliche oder jur. Personen.
Wohn-Geschäftssitz im Zulassungsgebiet (=Mitgliedstaaten des Europ. Wirtschaftraums (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens oder des öffentlichen Beschaffungswesens und ergänzender Abkommen).
Als natürliche Person: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder Berechtigung, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden, Vorlage eines geeigneten Nachweises.
Als jur. Person: Benennung eines für die Durchführung der Aufgabe Verantwortlichen, der die Berechtigung wie vorstehend bei natürlicher Person hat, Vorlage eines geeigneten Nachweises.
Beschäftigung von mind. 2 Architekten/Bauingenieuren in den Jahren 2014-2016, davon mindestens 1 Architekt.
Umsatz in den Jahren 2014-2016 jährlich mindestens 100 000 EUR.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für den Architekten über Personen- und Sachschäden über mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Alternativ kann Eigenerklärung abgegeben werden, dass bei Auftragsvergabe der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in der in der vorstehenden Höhe erfolgt.
Referenzen: Mindestens 2 abgeschlossene Referenzen (abgeschlossene Leistungsphase 8) in den Jahren 2010-2017 über die Durchführung von Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume zum Neubau oder Umbau/Sanierung von öffentlichen Gebäuden mit einem Honorarwert von mindestens 100 000 EUR (netto), mindestens Honorarzone III, mindestens Leistungsphasen 2-8.
Es sind folgende Unterlagen/Nachweise/Erklärungen form- und fristgerecht vorzulegen:
Form- und fristgerechte Vorlage des Bewerbungsbogens (siehe Wettbewerbsunterlagen / 1.3);
Erklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach§§ 123 und 124 GWB (Formblatt);
Erklärung Anzahl der Beschäftigten Architekten und Ingenieuren in 2014-2016;
Erklärung Umsatz in den Jahren 2014-2016;
Erklärung Nachweis Referenzen (Formblatt);
Nachweis Haftpflichtversicherung oder Eigenerklärung;
Nachweis bzgl. Berechtigung nach III.2.
Bei Arbeits-/Bewerbergemeinschaften müssen insgesamt die Mindestanforderungen erfüllt werden (nicht von jedem Mitglied einzeln). Es muss ein Bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Mitglieder von Arbeits-/Bewerbergemeinschaften sowie Beteiligte freie Mitarbeiter dürfen nicht gesondert einzeln teilnehmen. Auch im Übrigen sind Mehrfachbeteiligungen unzulässig und führen zum Ausschluss.
Neben 6 geladenen Teilnehmern erfolgt die Auswahl von 14 Teilnehmern auf Grundlage der in der Wettbewerbsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien. Ist die Bewerberanzahl nach dieser Auswahl entsprechender Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.