Projektbeschreibung: Neubau Feuerwehrstützpunkt und Baubetriebshof
Die Gemeinde Biebertal beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrstützpunktes und eines Baubetriebshofes auf einem gemeindeeigenen Grundstück (17 000 m2) am Ortsrand von Rodheim-Bieber. Die Gemeinde Biebertal liegt in Mittelhessen zwischen den Städten Gießen und Wetzlar. Die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Biebertal verfügt in allen 7 Ortsteilen jeweils über eine eigene Einsatzabteilung. Z.Zt versehen in allen Ortsteilen zusammen ca. 180 Frauen und Männer aktiven Dienst. Aufgrund der demografischen Entwicklung ist mit einem Rückgang der Feuerwehrangehörigen zu rechnen. Bereits heute sind 6 von 7 Ortsteilfeuerwehren tagsüber allein nicht mehr einsatzbereit.
Mit der Verabschiedung des Bedarfs- und Entwicklungsplans für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe im November 2016 haben die politischen Gremien gemeinsam mit den aktiven Feuerwehrangehörigen eine Neustrukturierung der Feuerwehr bzw. des Brandschutzes in Biebertal beschlossen. Gemeinsam mit dem Neubau des Baubetriebshofes der Gemeinde soll ein neues, modernes Feuerwehrgebäude entstehen, in welchem die Einsatzabteilungen der Ortsteile Bieber, Fellingshausen, Rodheim und Vetzberg vereint werden sollen.
Im Bereich des neuen Baubetriebshofes sollen alle derzeit dezentral untergebrachten Betriebsteile des Bauhofes und der Gemeindewerke (Wasserversorgung) inkl. der Lagerhaltung und der Fahrzeuge gebündelt werden.
Vorgaben:
Aufgrund der Zeitvorgaben in Bezug auf die Zuschussbewilligung Feuerwehr sind folgende Eckdaten des Projektablaufes verbindlich einzuhalten.
— bis zum 1.9.2017 – Beantragung von Fördermitteln beim Landkreis Gießen
(erfolgt durch das Bauamt der Gemeinde Biebertal)
— bis zum 28.2.2018 – Vorlage von Planunterlagen (Entwurfsplanung) mit Lageplänen zur Darstellung der Raumaufteilung im Maßstab 1:100
— der physische Baubeginn darf erst der Vorlage des rechtkräftigen Förderbescheides erfolgen, dieser ist aber nach derzeitigem Kenntnisstand ab Sommer 2018 realistisch.
Projektplanung und Umsetzung:
Die Planung und spätere Umsetzung beider Bauvorhaben soll gemeinsam erfolgen um ein Maximum an Synergieeffekten zu erzielen.
Hierzu sollten unter anderem, folgende Schwerpunkte Berücksichtigung finden:
— Kostenreduzierung durch gemeinsame Planung, Vergabe und Ausführung beider Objekte.
— Gemeinsame Verkehrliche Erschließung
— Gemeinsame Erschließung mit den erforderlichen Ver- und Entsorgungsmedien
— Erzielung von Synergieeffekten durch gemeinsame Nutzung von Funktionsräumen durch Feuerwehrpersonal und Bauhofbedienstete.
Priorität bei der Projektabwicklung hat die DIN- und Normgerechte Planung und Umsetzung der Maßnahme insbesondere der feuewehrrelevanten Sicherheitsaspekte zur Sicherstellung einer Förderung durch das Land Hessen.
Das differenzierte Raum- und Nutzungsprogramm ist dieser Veröffentlichung beigefügt. Die bestehende Machbarkeitsstudie/das Strukturkonzept ist ebenfalls mit veröffentlicht. Derzeit wird für die in Rede stehende Fläche ein B-Planverfahren abgewickelt; der Satzungsbeschluß wird bis zum November 2017 erwartet. Die auf der Studie beruhende Kostenschätzung beläuft sich auf 8,8 Mio EUR.
Beschreibung:
Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. HOAI 2013, Teil 3, Abschn.1
Objektplanung Freianlagen gem. HOAI 2013, Teil 3, Abschn.2
Fachplanung Tragwerkplg. gem. HOAI 2013, Teil 4, Abschn.1
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. HOAI 2013, Teil 4, Abschn.2
Ing.Leistungen für Brandschutzkonzept und Brandschutzordnung
Leistungen nach Baustellenverordnung für Planung und Ausführung
Es ist vorgesehen, für die Komplettleistungen eine Vereinbarung zu schließen. Die Beauftragung/der Abruf der o.g. Leistungen erfolgen jedoch nach Finanzierbarkeit und Förderung, auf Basis der HOAI. Die LP 1-4 für die Gebäudeobjektplanung (§ 34 HOAI) wird direkt vergeben, alle übrigen aufgeführten Leistungen sind zunächst als optional anzusehen.