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  • DE-10117 Berlin
  • 15.08.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-272099)

BÜ und Planprüfung Verkehrsanlagen, Bundesautobahnen A10/A24 AS Neuruppin bis AD Pankow


 
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    Bewerbungsschluss 15.08.2017, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Objektplanung Verkehrsanlagen / allgemeine Beratungsleistungen / Bauleitung, Objektüberwachung / Kontrolle, Monitoring
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Berlin (DE)
    Aufgabe
    Bundesautobahnen A10/A24 AS Neuruppin bis AD Pankow im Zuge des Verfügbarkeitsmodells A10 / A24; Bauüberwachung und Planprüfung Verkehrsanlagen.
    Leistungsumfang
    Zu erbringen sind freiberufliche Leistungen der Bauüberwachung und der Planprüfung für Verkehrsanlagen.
    Es ergeben sich 2 Leistungsbereiche:
    — Bauüberwachung Verkehrsanlagen,
    — Planprüfung Verkehrsanlagen.
    Gegenstand des Bauvorhabens ist die grundhafte Erneuerung der Bundesautobahn A 24 von nördlich der Anschlussstelle (AS) Neuruppin bis westlich der AS Kremmen und in Weiterführung der Strecke der Ausbau der Bundesautobahn A 10 von östlich des Autobahndreiecks (AD) Havelland bis östlich des AD Pankow. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt als Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) im Zuge des Verfügbarkeitsmodells A 10/ A 24 – AS Neuruppin bis AD Pankow. Der zusammenhängende Autobahnabschnitt, der durch das bereits fertigstellte Teilstück AS Kremmen bis AD Havelland unterbrochen wird, ist Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und besitzt eine großräumige, überregionale und grenzüberschreitende Verbindungsfunktion.
    Die Autobahnstrecke für die grundhafte Erneuerung der A 24 beträgt ca. 29,2 km und erstreckt sich von km 204+674 (nördlich AS Neuruppin) bis km 233+900 (westlich AS Kremmen), die Strecke für den sechsstreifigen Ausbau der A 10 beträgt ca. 29,7 km und erstreckt sich von km 157+400 (öst-lich AD Havelland) bis zum AD Pankow (AD Pankow einschließlich Zulaufstrecken A10 und A114).
    Der Streckenabschnitt der A 24 wird grundhaft vierstreifig gemäß Sonderquerschnitt (SQ) 31* erneuert, der Streckenabschnitt der A 10 wird von einem vierstreifigen auf einen sechsstreifigen Regelquerschnitt (RQ) 36 ausgebaut.
    Der gesamte Autobahnabschnitt umfasst insgesamt 53 Brückenbauwerke, ca. 19.4 km Lärmschutzwände, 55 Verkehrszeichenbrücken und 6 Stützbauwerke.
    Der Bau erfolgt auf Grundlage der Planfeststellung unter den Auflagen des Umwelt- und Immissionsschutzes.
    Als Verkehrsführung während der Bauzeit wird eine 4 + 0 Führung realisiert. Die Herstellung der A- und Ü- Bauwerke (einschließlich Bau der Mittelstützen) erfolgt grundsätzlich unter Aufrechterhaltung von vier Fahrstreifen. Für diese Verkehrsführungen müssen einige vorhandene Bauwerke vorab ertüchtigt bzw. verbreitert werden.
    Zur internen Qualitätssicherung seiner Bauleistungen führt der AN-ÖPP eine eigene interne Bauüberwachung (BÜ) durch.
    Adresse des Bauherren DE-10117 Berlin
    TED Dokumenten-Nr. 276755-2017

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros

      2017/S 135-276755

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
      Zimmerstr. 54
      Berlin
      10117
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH
      Telefon: +49 30-20243-222
      E-Mail: MTdvXmtgWlteOV1eYF5sJ11e
      Fax: +49 30-20243-791
      NUTS-Code: DE300

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.deges.de

      Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.deges.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.deges.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-15d3adcfcbb-430c39af680384d8
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Straßen- und Brückenbau

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      BÜ und Planprüfung Verkehrsanlagen.

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: A120270117
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71300000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Bundesautobahnen A10/A24 AS Neuruppin bis AD Pankow im Zuge des Verfügbarkeitsmodells A10 / A24; Bauüberwachung und Planprüfung Verkehrsanlagen.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71300000
      71320000
      71322500
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DE414
      NUTS-Code: DE416
      Hauptort der Ausführung:

       

      A10/A24 AS Neuruppin bis AD Pankow.

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Zu erbringen sind freiberufliche Leistungen der Bauüberwachung und der Planprüfung für Verkehrsanlagen.

      Es ergeben sich 2 Leistungsbereiche:

      — Bauüberwachung Verkehrsanlagen,

      — Planprüfung Verkehrsanlagen.

      Gegenstand des Bauvorhabens ist die grundhafte Erneuerung der Bundesautobahn A 24 von nördlich der Anschlussstelle (AS) Neuruppin bis westlich der AS Kremmen und in Weiterführung der Strecke der Ausbau der Bundesautobahn A 10 von östlich des Autobahndreiecks (AD) Havelland bis östlich des AD Pankow. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt als Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) im Zuge des Verfügbarkeitsmodells A 10/ A 24 – AS Neuruppin bis AD Pankow. Der zusammenhängende Autobahnabschnitt, der durch das bereits fertigstellte Teilstück AS Kremmen bis AD Havelland unterbrochen wird, ist Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und besitzt eine großräumige, überregionale und grenzüberschreitende Verbindungsfunktion.

      Die Autobahnstrecke für die grundhafte Erneuerung der A 24 beträgt ca. 29,2 km und erstreckt sich von km 204+674 (nördlich AS Neuruppin) bis km 233+900 (westlich AS Kremmen), die Strecke für den sechsstreifigen Ausbau der A 10 beträgt ca. 29,7 km und erstreckt sich von km 157+400 (öst-lich AD Havelland) bis zum AD Pankow (AD Pankow einschließlich Zulaufstrecken A10 und A114).

      Der Streckenabschnitt der A 24 wird grundhaft vierstreifig gemäß Sonderquerschnitt (SQ) 31* erneuert, der Streckenabschnitt der A 10 wird von einem vierstreifigen auf einen sechsstreifigen Regelquerschnitt (RQ) 36 ausgebaut.

      Der gesamte Autobahnabschnitt umfasst insgesamt 53 Brückenbauwerke, ca. 19.4 km Lärmschutzwände, 55 Verkehrszeichenbrücken und 6 Stützbauwerke.

      Der Bau erfolgt auf Grundlage der Planfeststellung unter den Auflagen des Umwelt- und Immissionsschutzes.

      Als Verkehrsführung während der Bauzeit wird eine 4 + 0 Führung realisiert. Die Herstellung der A- und Ü- Bauwerke (einschließlich Bau der Mittelstützen) erfolgt grundsätzlich unter Aufrechterhaltung von vier Fahrstreifen. Für diese Verkehrsführungen müssen einige vorhandene Bauwerke vorab ertüchtigt bzw. verbreitert werden.

      Zur internen Qualitätssicherung seiner Bauleistungen führt der AN-ÖPP eine eigene interne Bauüberwachung (BÜ) durch.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Laufzeit in Monaten: 72
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Anzahl der Bewerber: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      — Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 45 Nrn. 1 und 2 VgV) [nur Mindeststandard],

      — Fachliche Eignung nach § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV: [100 %].

      Die gem. Ziffern III.1.3) und III.2.3) vorzulegenden Unterlagen und Angaben werden wie folgt gewichtet:

      § 46 (3) 2) VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen [70 %]

      Die Gewichtung setzt sich wie folgt zusammen:

      Mitarbeiter 1 Bauüberwachung Verkehrsanlagen 35 v.H.

      Mitarbeiter 2 Planprüfung Verkehrsanlagen 35 v.H.

      mit folgender Unterwichtung:

      berufliche Eignung (Ausbildung und Berufserfahrung) 20 %

      Referenzprojekte 80 %

      § 46 (3) 1) VgV: Angaben des Bewerbers über vergleichbare

      Referenzprojekte in den letzten drei Jahren: [30 %]

      § 46 (3) 6) VgV: Technische Leitung, : – entfällt -

      § 46 (3) 8) VgV: Personalbestand des Bewerbers in den letzten 3 Jahren: [nur Mindeststandard]

      § 46 (3) 9) VgV: Geräte, Technische Ausrüstung, : – entfällt -

      § 46 (3) 3) VgV: Gewährleistung der Qualität: – entfällt.

      § 46 (3) 5) VgV: externe Kontrolle: – entfällt -.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      — Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist.

      A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

      B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

      C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

      D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden.

      E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,

      F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),

      G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

      Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1,2,3,4,5,6,7,8,9 und10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].

      — Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],

      — dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],

      — dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB].

      — dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].

      Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

      Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Erklärungen gem. § 45 (4) Nrn. 1 und 2 VgV sind vorzulegen. Die Angaben sind in den Teilnahmeunterlagen vorzunehmen.

      Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen [§ 45 Abs. 2 VgV].

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR für Personen und 5 000 000 EUR für sonstige Schäden wird als Mindeststandard gefordert. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).

      Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Geschäftsjahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtumsatz in einer Mindesthöhe nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).

      Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Zur Beurteilung der fachlichen Eignung sind gem. § 46 (3) Nrn. 1 bis 10 VgV Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist zu verwenden.

      § 46 (3) 2 VgV): Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

      § 46 (3) 1 VgV): Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte. Zum Nachweis der vergleichbaren Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

      § 46 (3) 6 VgV): Angaben über die Technische Leitung: entfällt

      § 46 (3) 8 VgV): Personalbestand in den letzten 3 Jahren. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

      § 46 (3) 9 VgV): entfällt

      § 46 (3) 3 VgV): entfällt

      § 46 (3) Nr. 10 VgV): Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      Zu § 46 (3) 2 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen bestimmten Mindeststandards genügt (siehe Teilnahmeunterlagen).

      zu § 46 (3) 1 VgV): entfällt

      zu § 46 (3) 6 VgV): entfällt

      zu § 46 (3) 8 VgV) Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn er in den letzten 3 Jahren einen durchschnittlichen jährlichen Gesamtpersonalbestand in einer Mindestanzahl nachweist (siehe Teilnahmeunterlagen).

      § 46 (3) 9 VgV): entfällt

      § 46 (3) 3 VgV): entfällt.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 15/08/2017
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen ist der vom Auftraggeber vorgefertigte Teilnahmeantrag zu verwenden. Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser wird auf der Vergabe-Plattform der DEGES unter https://vergabe.deges.de kostenlos zum Download bereitgestellt.

      Der ausgefüllte Antrag auf Teilnahme ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen in einem verschlossenem Umschlag zum Schlusstermin (siehe Ziffer IV.2.2)) an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außen mit dem gelben Vordruck und dem Namen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und der Anschrift zu bezeichnen.

      Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.

      Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.

      Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.

      Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
      Heinrich-Mann-Allee 107
      Potsdam
      14473
      Deutschland
      Telefon: +49 3318661719
      Fax: +49 3318661652
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160, Abs. 3, Nr.4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      13/07/2017
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 18.07.2017
Zuletzt aktualisiert 29.05.2020
Wettbewerbs-ID 2-272099 Status Kostenpflichtig
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