Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 7 Bewerber/
Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen vom AG festgesetzten Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener Unternehmen) bezieht, hat er
a) für diese die unter Ziff. III.1.2. geforderten Angaben vorzulegen,
b) mitzuteilen, in welcher Weise (als Nachunternehmer für bestimmte Teilleistungen oder in welcher sonstiger Weise) die benannten Unternehmen im Auftragsfall unterstützend hinzugezogen würden,
c) durch eine Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen oder auf sonstige Weise nachzuweisen, dass diese im Auftragsfall tatsächlich in dem vorgesehenen Sinne zur Verfügung stehen.
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 7 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren.
Diese Prüfung erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien aus den Angaben in Anlage 1 und 2 zum Teilnahmeantrag:
a) Projekte mit einer Neubau- oder Sanierungsmaßnahme:
0 Projekte = Ausschluss (siehe Ziff. III.1.3), 1 Projekt = 0 Punkte, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte);
b) Projekte mit einem öffentlichen Auftraggeber:
0 Projekte = Ausschluss (siehe Ziff. III.1.3), 1 Projekt = 0 Punkte, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte);
c) Projekte mit einem Bauvolumen von min. 850 000 EUR netto (KG 300+400):
0 Projekte = Ausschluss (siehe Ziff. III.1.3), 1 Projekt = 0 Punkte, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 4 Punkte (max. 4 Punkte);
d) Projekte mit einem OGS-Neubau
0 Projekte = 0 Punkte, 1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte);
e Projekte mit einer Schulsanierungsmaßnahme
0 Projekte = 0 Punkte, 1 Projekt = 2 Punkte, 2 Projekte = 4 Punkte, 3 und mehr Projekte = 6 Punkte (max. 6 Punkte);
f) Projekte mit Bauen im Bestand:
0 Projekte = 0 Punkte, 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte
g) Projekte mit Bauen unter laufendem Betrieb:
0 Projekte = 0 Punkte, 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte);
h) Projekte mit bearbeiteten Leistungsphasen 3 bis 8:
0 Projekte = 0 Punkte, 1 Projekt = 1 Punkt, 2 Projekte = 2 Punkte, 3 und mehr Projekte = 3 Punkte (max. 3 Punkte);
i) Angaben zum spezifischen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2014, 2015) für Leistungen aus dem Bereich der Objektplanung für Innenräume und Gebäude:
Umsatz kleiner 400 000 EUR/p. a. = 0 Punkte, Umsatz größer und gleich 400 000 EUR = 2 Punkte (max. 6 Punkte für 3 Geschäftsjahre)
Insgesamt sind maximal 39 Punkte zu erzielen. Die 7 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien höher als 7, behält sich die Vergabestelle vor, die Anzahl der aufzufordernden Bewerber zu erhöhen oder unter den verbliebenden Bewerbern zu losen.