1.) Prüfung der abgeforderten Nachweise und Erklärungen gem. Ziff. III.1 auf Vollständigkeit (Ausschlussgrund).
2.) Vorliegen der Teilnahmebedingungen gem. Ziff. III.1 (Ausschlussgründe).
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei bis fünf Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so behält sich die Vergabestelle vor, die maximal 3 bis 5 zur Teilnahme am wettbewerblichen Dialog aufzufordernden Bewerber durch eine Punktwertung anhand der nachfolgenden Kriterien, konkretisiert durch die den Teilnahmeunterlagen beigefügte Bewertungsmatrix für den Teilnahmewettbewerb, zu ermitteln. Ist eine Auswahl zwischen Bewerbern mit gleichem Wertungsergebnis notwendig, so entscheidet das Los.
Wertungskriterien:
(1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 20 %:
(1.1) Umsatz vergleichbarer Bauleistungen 15 %,
(1.2) Umsatz vergleichbarer Planungsleistungen 5 %.
Die Umsätze beziehen sich auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, maßgeblich ist der Durchschnittswert.
(2) Fachliche Eignung – Referenzprojekte: 80 %:
(2.1) Referenzen Bauleistungen 65 %:
(2.1.1) max. 2 Referenzen Bauleistung allgemein (2 x 15 % = 30 %):
— Baukosten 7 %,
— Nutzfläche 4 %,
— Bauleistung zusammen mit Planungsleistung erbracht? 3 %,
— Öffentlicher Auftraggeber? 1 %.
(2.1.2) max. 2 Referenzen Bildungseinrichtungen (2 x 13 % = 26 %):
— Baukosten 5 %,
— Nutzfläche 5 %,
— Bauleistung zusammen mit Planungsleistung erbracht? 2 %,
— Öffentlicher Auftraggeber? 1 %.
(2.1.3) eine Referenz Mehrzweckhallen/Sporthallen (mind. 3-fach Sporthalle, 9 %):
— Baukosten 3 %,
— Nutzfläche 3 %,
— Bauleistung zusammen mit Planungsleistung erbracht? 2 %,
— Öffentlicher Auftraggeber? 1 %.
Hinweis:
Bei jeder Baureferenz wird positiv bewertet (3 % oder 2 % Gewichtung), wenn die Bauleistung zusammen mit einer Planungsleistung für die angegebene Referenz erbracht worden ist. Zusammen erbracht worden sind Planungs- und Bauleistungen, wenn diese vom Bewerber, von der Bewerbergemeinschaft oder einem eignungsrelevanten Nachunternehmer jeweils allein oder zusammen erbracht worden sind. Ein eignungsrelevanter Nachunternehmer ist ein Nachunternehmer, auf dessen Umsätze oder Referenzen sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. Der eignungsrelevante Nachunternehmer muss eine Nachunternehmererklärung abgeben und seine Eignung anhand der Kriterien in Ziff. III.1.1 nachweisen.
(2.2) Referenzen Planungsleistungen 15 %:
(2.2.1) eine Referenz Planungsleistung allgemein (5 %):
— Honorar 2 %,
— Nutzfläche 1 %,
— LPH 5 HOAI der Objektplanung erbracht? 1 %,
— LPH 5 HOAI für TGA erbracht? 1 %.
(2.2.2) eine Referenz Planungsleistung Bildungseinrichtung (5 %):
— Honorar 2 %,
— Nutzfläche 1 %,
— LPH 5 HOAI der Objektplanung erbracht? 1 %,
— LPH 5 HOAI für TGA erbracht? 1 %.
(2.2.3) eine Referenz Mehrzweckhallen/Sporthallen (mind. 3-fach Sporthalle, 5 %):
— Honorar 2 %,
— Nutzfläche 1 %,
— LPH 5 HOAI der Objektplanung erbracht? 1 %,
— LPH 5 HOAI für TGA erbracht? 1 %.
Die detaillierte Wertungsmatrix liegt den Teilnahmeunterlagen bei.
Hinweis: Sind keine ausreichenden Referenzen oder Umsätze für Planungs- oder Bauleistungen eines Bewerbers vorhanden, so kann eine Bewerbergemeinschaft mit einem oder mehreren anderen Unternehmen gebildet werden oder eine Eignungsleihe von einem Nachunternehmer erfolgen (eignungsrelevante Nachunternehmer).