a) fristgerechter Eingang der Bewerbung beim Auftraggeber § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
b) Ist die Bewerbung rechtskräftig unterschrieben § 53 VgV (Ausschlusskriterium),
c) Erklärung dass Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB nicht vorliegen, oder Einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV Ausschlusskriterium), Formular 4.1.,
d) Nachweis der Berufszulassung des Bewerbers nach § 44 VgV und § 75 VgV (1 Architekt / 2 Ingenieur),
e) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen nach § 43 VgV,
f) Nachweis der Bauvorlageberechtigung VgV § 75,
g) Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
h) Abgabe eines Firmen- oder Büroprofils mit Angabe zur Gründung, Gesellschaftsform, Eigentümer und evtl. Tochtergesellschaften und Standorten, Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung,
i) Will sich ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) auf die Leistungsfähigkeit
Dritter (Nachunternehmer oder auch freie Mitarbeiter) berufen § 36/46 VgV, so ist gesondert
nachzuweisen:
i.1) Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe des Nachunternehmers oder freien Mitarbeiters § 47 VgV, Formular 4.4,
i.2) Angabe welche Teile des Auftrags als Unterauftrag durch Nachunternehmer oder Freie Mitarbeiter bearbeitet werden VgV § 46 (3) Nr. 10, Formular 4.3,
i.3) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkten c) bis h) durch Nachunternehmer oder freie Mitarbeiter,
i.4) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch Nachunternehmer oder freie Mitarbeiter,
j) Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften nach § 43/53 VgV) sind je Mitglied anzugeben: Formular 4.2,
j.1.) Namen der Partner mit Firmen- oder Büroprofil,
j.2) Erklärung zur Rechtsform,
j.3) Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied,
j.4) Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
j.5) Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
j.6) Organigramm zur Leistungserbringung,
j.7) Erklärung zu / Erbringung der Nachweise der Unterpunkte c) bis h) durch jedes Mitglied,
j.8) Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach III.1.2) durch jedes Mitglied.
Sämtliche Nachweise dürfen nicht älter als 9 Monate sein. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend und zulässig.