Unvollständige und nicht fristgerechte Teilnahmeanträge bleiben ebenso unberücksichtigt wie Teilnahmeanträge, die nicht den Mindeststandards für die Eignung der Bewerber (siehe Abschn. III.1.3) entsprechen oder von sonst ungeeigneten oder gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossenen Bewerbern eingereicht werden. Nachfordern von Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten.
Verbleiben mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungsleistungen im Bereich Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen (HLS) seit 2010 gem. Abschn III.1.3 Ziff. 1 (Gewicht 45 %), Unterkriterien:
1.1) Allgemeine Vergleichbarkeit gem. Abschn. B der Bewerbungsunterlage (Gewicht 25 %);
1.2) zusätzl. zu 1.1 Planung für ein Schulgebäude (Gewicht 5 %);
1.3) zusätzl. zu 1.1 Bearbeitung auch der LPhen 6+8, Bauabnahme ist erfolgt (Gewicht 10 %);
1.4) zusätzl. zu 1.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
2) Referenzen des Büros über vergleichbare TGA-Planungsleistungen im Bereich Elektro- und Nachrichtentechnik (ELT/NT) seit 2010 gem. Abschn III.1.3 Ziff. 2 (Gewicht 45 %), Unterkriterien:
2.1) Allgemeine Vergleichbarkeit gem. Abschn. C der Bewerbungsunterlage (Gewicht 25 %);
2.2) zusätzl. zu 2.1 Planung für ein Schulgebäude (Gewicht 5 %);
2.3) zusätzl. zu 2.1 Bearbeitung auch der LPhen 6+8, Bauabnahme ist erfolgt (Gewicht 10 %);
2.4) zusätzl. zu 2.1 Durchführung der Bauvergaben nach VOB/A (Gewicht 5 %).
3) Personelle und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
3.1) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Bereich HLS (Gewicht 4 %);
3.2) Anzahl qualifizierter fester Mitarbeiter im Bereich ELT/NT (Gewicht 3 %);
3.3) durchschnittlicher Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %).