Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ gem. HAV-KOM.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses oder ist es nicht unterschrieben, ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform (unterschriebene Bewerbung in eingescannter Form, nicht als Nachricht sondern über die Funktion „Teilnahmeanträge“) oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Sollte die Bewerbung nicht fristgerecht in der Kanzlei eingehen, so ist die Bewerbung vom Verfahren auszuschließen.
Die Formulare sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Vertretungsberechtigung ist, soweit diese sich nicht aus dem Registerauszug ergibt, ggf. durch Vorlage einer Vollmacht nachzuweisen.
Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYYETS.