1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am nichtoffenen Verfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen wird ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die o. g. Vergabeplattform. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Die kostenfreie Registrierung ist zur elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrags erforderlich.
2. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist elektronisch über die Vergabeplattform (Bietertool) bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht elektronisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal übersendet werden.
4. Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren vertritt. Der Bewerbungsbogen enthält einen entsprechenden Vordruck. Weiter haben Bewerbergemeinschaften mit dem Teilnahmeantrag ein Organigramm einzureichen, aus dem die Zuständigkeiten der einzelnen Mitglieder im Auftragsfall hervorgehen.
5. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
6. Über das elektronische Vergabeportal ist neben dem Bewerbungsbogen auch die Leistungsbeschreibung registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Planunterlagen, Vertragstext, Angebotsvordruck nebst Preisblatt) werden aus Geheimhaltungsgründen nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserlärung zur Verfügung gestellt.
7. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue-und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge hat derjenige Bieter, der den Zuschalg erhalten soll (sog. Bestbieter) auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb von fünf Werktagen Verpflichtungserklärungen
a) zur Tariftreue/ Mindestentlohnung gem. § 4 TVgG-NRW,
b) zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 8 TVgG-NRW abzugeben.
8. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
9. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVYEEG.