Vergabe-Nr.: 17-053-Ö
Bezeichnung des Verfahrens: Substanzerfassung und Baugrunderkundung Frohnhauser Straße
1. Art der Vergabe
Öffentliche Ausschreibung
2. Bezeichnung der zur Angebotsabgabe auffordernden Stelle
Bezeichnung
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Postanschrift
Lindenallee 10, 45127 Essen
Kontaktstelle Kalkulation und Vergabe, Rechtsangelegenheiten - FB 66-1-2
Telefon-Nummer +49 2018866123
Telefax-Nummer +49 2018866006
E-Mail-Adresse MTMzM3Nib2ReX2I9XmpxMzMrYnBwYmsrYWI=
URL www.essen.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle
[x] Wie Ziffer 2
[ ] Bezeichnung
Postanschrift
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind
[x] Wie Ziffer 2
[ ] Bezeichnung
Postanschrift
Telefon-Nummer
Telefax-Nummer
E-Mail-Adresse
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Elektronische Angebote werden über den Vergabemarktplatz des Landes NRW eingereicht.
5. Form der Angebote
Postalisch
[ ] Die Abgabe digitaler Angebote ist ausschließlich unter www.evergabe.nrw.de unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen zugelassen.
6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Substanzerfassung und Baugrunderkundung Frohnhauser Straße
Im Rahmen des Hauptverkehrsstraßenprogramms soll die Fahrbahn der Frohnhauser Straße erneuert werden.
Durch das Amt für Straßen und Verkehr (ASV) werden im Rahmen dieser Ausschreibung die erforderlichen Voruntersuchungen für die geplanten Straßenbauarbeiten vergeben.
Zur Ausführung kommen insgesamt:
ca. 25 Stck Bohrkerne Durchm. 150 mm
ca. 15 Stck Bohrkerne Durchm. 250 mm
ca. 1.500 m Georadar-Messung
ca. 75 Messpunkte FWD-Messung
Leistungsort:
Substanzerfassung und Baugrunderkundung, Frohnhauser Straße, 45144 Essen
7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose
Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.
8. g g f . Z u l a s s u n g v o n N e b e n a n g e b o t e n
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist
s. Vorbemerkungen
10. Bezeichung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt
[x] Elektronische Adresse, unter der die Vergabeunterlagen abgerufen werden können:
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXS0YYZYD6X
[ ] Wie Ziffer 2
[x] Bezeichnung
Stadt Essen - Amt für Straßen und Verkehr
Postanschrift
Lindenallee 10, 45127 Essen
Telefon-Nummer +49 2018866123
Telefax-Nummer +49 2018866006
E-Mail-Adresse MjEzKSlpWGVaVFVYM1RgZykpIVhmZlhhIVdY
11. Ablauf der Angebotsfrist
25.08.2017 23:59 Uhr
12. Ablauf der Bindefrist
30.09.2017
13. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen
14. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
Es erfolgen keine Vorauszahlungen.
15. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen zur Beurteilung der Eignung
Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen
Bedingungen an die Auftragsausführung:
- 66-1-2 Eigenerklärung zur Eignung (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dieses Formular ist zu finden in dem Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente".
- 66-1-2 Nebenbedingung Nachunternehmer (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dieses Formular ist zu finden in dem Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente".
- 66-1-2 Verbundene Unternehmen (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dieses Formular ist zu finden in dem Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente".
- 66-1-2 Verpflichtungserklärung soziale Kriterien (mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dieses Formular ist zu finden in dem Ordner "Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente".
16. Angabe der Zuschlagskriterien
Wertungsmethode: Niedrigster Preis.
17. Bestbieterprinzip nach dem Tariftreue- und Vergabegessetz NRW (TVgG NRW)
Die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen müssen nach Aufforderung des
Auftraggebers innerhalb einer von ihm festzulegenden Frist (3 bis 5 Werktage) vorgelegt werden. Nähere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
18. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten
Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
19. Sonstiges
1.Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW vom 10.01.2012 (TVgG)). Hiernach müssen Bieterinnen bzw. Bieter, deren Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer oder Verleiherinnen bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind bzw. bekannt sein müssen, gemäß den Vorgaben der §§ 4, 17 und 18 TVgG Verpflichtungserklärungen zu Umweltstandards und Energieeffizienz, sozialen Mindeststandards sowie bei Bau- und Dienstleistungen auch zu Tarif- bzw. Mindestlöhnen abgeben. Die Verpflichtungserklärungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2.Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter/Bewerber/innen z.B. bei Bewerberfragen und deren Beantwortung wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr geführt.
Teilnahmebedingungen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur persönlichen Lage zu überprüfen:
Sonstiger Nachweis:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist beigefügt.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen:
siehe "Abschließende Liste" unter "Anschreiben".
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYD6X