— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung/Unterlagen in Papierform und auf einem digitalen Datenträger. Auf den Datenträger kann verzichtet werden, wenn die Unterlagen elektronisch abgegeben wurden.
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gem. §§ 42, 45 und 48 VgV vorliegt.
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung, oder eine Deckungszusage von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für sonstige Schäden für den Fall der Beauftragung.
— Nachweis der Anzahl von mind. 4 Beschäftigten mit fachplanungsbezogenem akademischem Abschluss.
— Erklärung der Teilnahme am VgV-Verfahren mit eigenhändiger Unterschrift des federführenden Bewerbers.
Alle Bewerber, die die vorgenannten Teilnahmebedingungen erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Teilnahmebedingungen – Technische Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der Eignung sind Erklärungen und Nachweise zu Referenzprojekten einzureichen.
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit können max. drei verschiedene Referenzprojekte auf je einem A3-Blatt, einseitig bedruckt, eingereicht werden.
Folgende Mindestkriterien sind durch jede eingereichte Referenz zu erfüllen:
— Referenzschreiben des öffentlichen AG liegt dem Referenzbogen bei. Im Fall eines privaten AG kann anstelle eines Referenzschreibens eine Eigenerklärung des Bewerbers eingereicht werden.
— Fertigstellung der Referenz (Lph. 8 mindestens begonnen) innerhalb des Zeitraum 31.12.2010 – 2.5.2017.
Folgende Mindestkriterien sind je durch mindestens eine der eingereichten Referenzen zu erfüllen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass alle Mindestkriterien durch dieselbe eingereichte Referenz erfüllt werden. Es ist zwingend erforderlich, dass mit allen drei eingereichten Referenzen in Summe die folgenden Mindestkriterien erfüllen.
— Mindestens eine Referenz aus dem Bereich Instituts-/Laborbau
— Mindestens eine Referenz größer als 3 000 m2 NF 1-7,
— Mindestens eine Referenz mit Projektkosten KG 400 größer 15 000 000 EUR,
— Mindestens eine Referenz Lph. 2-5 im eigenen Büro, und Lph. 8 im eigenen Büro oder in ARGE.
Sofern die vorgenannten Mindestkriterien erfüllt sind, erfolgt die Beurteilung der Referenzprojekte im Hinblick auf das anstehende VgV-Verfahren durch ein Auswahlgremium. Die Bewertung erfolgt nach folgenden Kriterien:
— Komplexität:
5 Punkte – Forschung mit SPF-Tierhaltung;
4 Punkte – Forschung mit Tierhaltung;
3 Punkte – Naturwissenschaftliche Forschung vgl. S3 Standard;
2 Punkte – Naturwissenschaftliche Forschung vgl. S2 Standard;
0 Punkte – Sonstige.
— Größe (in m2 NF):
3 Punkte – über 3 000 m2 NF 1-7;
2 Punkte— 2 000 m2 - 3 000 m2 NF 1-7;
1 Punkt – 1 000 – 1 999 m2 NF 1-7;
0 Punkte – 0 - 999 m2 NF 1-7.
— Leistungsumfang (gem. HOAI):
1 Punkt – Lph. 2-4 erbracht: ja;
0 Punkte – Lph. 2-4 erbracht: nein;
1 Punkt – Lph. 5 erbracht: ja;
0 Punkte – Lph. 5 erbracht: nein;
1 Punkt – Lph. 6-7 erbracht: ja;
0 Punkte – Lph. 6-7 erbracht: nein;
1 Punkt – Lph. 8 erbracht: ja;
0 Punkte – Lph. 8erbracht: nein.
— Kosten KG 400 brutto:
3 Punkte – ab 15 000 000 EUR;
2 Punkte – ab 10 000 000 -15 000 000 EUR;
1 Punkt – ab 5 000 000-10 000 000 EUR;
0 Punkte – weniger als 5 000 000 EUR.
— Öffentlicher AG (Vergaben gem. VOB):
1 Punkt – Ja;
0 Punkte – Nein.
Bei Punktegleichheit behält sich der Auslober einen Losentscheid vor.