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  • DE-04916 Stadt Herzberg (Elster), DE-04916 Herzberg (Elster)
  • 02/2018
  • Ergebnis
  • (ID 2-274031)

Erweiterungsbau Elsterlandgrundschule in Herzberg


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 01.02.2018 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: max. 7
    Gesetzte Teilnehmer: 2
    Tatsächliche Teilnehmer: 7
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 15.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Stadt Herzberg (Elster), Stadt Herzberg (Elster) (DE)
    Betreuer BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH, Berlin (DE)
    Preisrichter Uwe Wittig [Vorsitz]
    Aufgabe
    Nichtoffener Planungswettbewerb (Realisierungswettbewerb) für Architekten/innen und bauvorlageberechtigten Ingenieuren sowie Arbeitsgemeinschaften aus Architekten/innen und/oder bauvorlageberechtigten Ingenieuren mit nachgestelltem Verhandlungsverfahren gemäß § 80 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Dem Planungswettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zugrunde. Ziel des Planungswettbewerbs ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Standort der Elsterlandgrundschule in Herzberg (Elster). Im Rahmen der Schwerpunktsetzung des Bund-LänderProgramms Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS) hat sich für die Stadt Herzberg (Elster) die Schlüsselmaßnahme "Schulstandort Elsterlandgrundschule" als prioritäres Umsetzungsprojekt herauskristallisiert. Gründe hierfür sind neben einer positiven Entwicklung der Schülerzahlen und der damit einhergehenden Festlegung des Schulstandortes als langfristig gesicherten Infrastrukturschwerpunkt Bildung auch Änderungen im pädagogischen Schulkonzept und der daraus resultierenden Bewerbung zur „Schule des Gemeinsames Lernens“. Der Erweiterungsbau soll direkt mit dem Bestandsgebäude verbunden sein und für schulische und schulbegleitende Nutzungen zur Verfügung stehen. Das Raumprogramm sieht 6 Klassenräume sowie 2 Räume für Teilungsunterricht und einen besonderen Unterrichtsraum (Lernlandschaft) vor. Aus den mit dem schulischen Zweck in Verbindung stehenden bzw. aus dem Schulkonzept „Gemeinsames Lernen“ resultierenden Nutzungen sind zusätzlich eine Mensa sowie besondere Räume wie Therapieraum, Rückzugsraum etc. vorzusehen. Darüber hinaus sind einzelne Verwaltungs- und Nebenräume wie Vorbereitungsräume, Besprechungsräume, Büroräume und Lagerräume einzuplanen. Die Lage des Erweiterungsbaus ist dem Lageplan zu entnehmen
    Gesetzte Teilnehmer Angelis & Partner Architekten, Herzberg (Elster)
    Architekturbüro Meyer Große Hebestreit Sommerer, Berlin
    Ausstellung Am Dienstag, den 13.2.2018 wurde um 17 Uhr der Siegerentwurf des Planungswettbewerbes des Erweiterungsbaus der Elsterlandgrundschule im Bürgerzentrum, Uferstraße 6 in 04916 Herzberg (Elster) vorgestellt.
    Downloads EB_Elsterlandgrundschule_Bewerbungsformular.pdf
    EB_Elsterlandgrundschule_Planungsbereich.pdf
    Projektadresse Wilhelm-Pieck-Ring 9
    DE-04916 Stadt Herzberg (Elster)
    Adresse des Bauherren DE-04916 Herzberg (Elster)
    TED Dokumenten-Nr. 307079-2017
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Herzberg (Elster): Dienstleistungen von Architekturbüros

      2017/S 148-307079

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Stadt Herzberg (Elster)
      Markt 1
      Herzberg (Elster)
      04916
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Rüdiger Bader
      Telefon: +49 03535482400
      E-Mail: MjE2UlFUVWIwY2RRVGQdWFVialJVYlceVFU=
      NUTS-Code: DE407

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.herzberg-elster.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dropbox.com/sh/7t07s1zspbe5ylu/AADHSnNQ2VXB_QPlNNa53efHa?dl=0
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      BSM mbH
      Katharinenstraße 19-20
      Berlin
      10711
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Jochen Kölling
      Telefon: +49 030896003-121
      E-Mail: MjEwYGVZXltkJGFlW2JiX2RdNlhpYyNYW2hiX2QkWls=
      Fax: +49 030896003-167
      NUTS-Code: DE300

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.bsm-berlin.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      BSM mbH
      Katharinenstraße 19-20
      Berlin
      10711
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Jochen Kölling
      Telefon: +49 030896003-121
      E-Mail: MjE1W2BUWVZfH1xgVl1dWl9YMVNkXh5TVmNdWl8fVVY=
      Fax: +49 030896003-167
      NUTS-Code: DE300

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.bsm-berlin.de

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Entwurf eines Erweiterungsbaus an der Elsterlandgrundschule am Wilhelm-Pieck-Ring 9 in 04916 Herzberg (Elster), Landkreis Elbe / Elster.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Nichtoffener Planungswettbewerb (Realisierungswettbewerb) für Architekten/innen und bauvorlageberechtigten Ingenieuren sowie Arbeitsgemeinschaften aus Architekten/innen und/oder bauvorlageberechtigten Ingenieuren mit nachgestelltem Verhandlungsverfahren gemäß § 80 ff. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV).

      Dem Planungswettbewerb liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) zugrunde.

      Ziel des Planungswettbewerbs ist die Errichtung eines Erweiterungsbaus am Standort der Elsterlandgrundschule in Herzberg (Elster). Im Rahmen der Schwerpunktsetzung des Bund-Länder-Programms Kleinere Städte und überörtliche Zusammenarbeit (KLS) hat sich für die Stadt Herzberg (Elster) die Schlüsselmaßnahme „Schulstandort Elsterlandgrundschule“ als prioritäres Umsetzungsprojekt herauskristallisiert. Gründe hierfür sind neben einer positiven Entwicklung der Schülerzahlen und der damit einhergehenden Festlegung des Schulstandortes als langfristig gesicherten Infrastrukturschwerpunkt Bildung auch Änderungen im pädagogischen Schulkonzept und der daraus resultierenden Bewerbung zur „Schule des Gemeinsames Lernens“.

      Der Erweiterungsbau soll direkt mit dem Bestandsgebäude verbunden sein und für schulische und schulbegleitende Nutzungen zur Verfügung stehen.

      Das Raumprogramm sieht 6 Klassenräume sowie 2 Räume für Teilungsunterricht und einen besonderen Unterrichtsraum (Lernlandschaft) vor. Aus den mit dem schulischen Zweck in Verbindung stehenden bzw. aus dem Schulkonzept „Gemeinsames Lernen“ resultierenden Nutzungen sind zusätzlich eine Mensa sowie besondere Räume wie Therapieraum, Rückzugsraum etc. vorzusehen. Darüber hinaus sind einzelne Verwaltungs- und Nebenräume wie Vorbereitungsräume, Besprechungsräume, Büroräume und Lagerräume einzuplanen.

      Die Lage des Erweiterungsbaus ist dem Lageplan zu entnehmen.

       

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

       

      Es werden Architekten/innen und bauvorlageberechtige Ingenieure gesucht, die Erfahrung in der Planung und Umsetzung von vergleichbaren Projekten nachweisen können und in der Lage sind, öffentliche Baumaßnahmen durchzuführen. Die Erfahrung ist an Hand von Leistungen im eigenen Büro nachzuweisen.

      Der Planungswettbewerb setzt sich aus 2 gesetzten und 5 gelosten Teilnehmern zusammen. Die zu setzenden Büros werden anhand folgender Beurteilungskriterien ausgewählt:

      a) Büros, die für die Aufgabenstellung besonders qualifiziert erscheinen,

      b) Büros, die bei gewonnenen Planungswettbewerben und realisierten Projekten in der baulichen Umsetzung (Bauüberwachung), den spezifischen Erwartungen des Auftraggebers hinsichtlich Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit in hohem Maße Rechnung getragen haben.

      Aus den teilnahmeberechtigten Bewerbern unter Berücksichtigung der formalen und inhaltlichen Kriterien werden 5 Teilnehmer mittels Losverfahren ausgewählt.

      Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auslober. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

      Für die fünf mittels Losverfahren auszuwählenden Büros gelten folgende Auswahlkriterien (Teilnahmebedingungen):

      a) Architekten oder bauvorlageberechtigte Ingenieure bzw. Arbeitsgemeinschaften von Architekten und/oder bauvorlageberechtigten Ingenieuren:

      1. Ausgefüllter Bewerbungsbogen,

      2. Nachweis der beruflichen Qualifikation gem. Pkt III.2.1) der Bekanntmachung in Form einer Kopie der Kammerurkunde oder eines vergleichbaren Nachweises,

      3. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 250 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 1 500 000 EUR für Personenschäden. Die Bestätigung eines Versicherers, dass im Beauftragungsfall die Versicherung zugesagt wird, ist als Nachweis ausreichend.

      4. Schriftliche Erklärung der Teilnehmer, dass Ausschlussgründe gem. §§ 123 bis 126 GWB i. V. mit § 48 VgV nicht vorliegen. Bei Abgabe einer entsprechend ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ersetzt diese Teile des Bewerberbogens.

      b) Nachweis der Realisierung min. einer vergleichbaren Anlage in den letzten 5 Jahren oder in Realisierung befindlicher vergleichbarer Anlage mit voraussichtlicher Fertigstellung Mitte 2018:

      1. Fertigstellung seit dem Jahr 2012 oder voraussichtliche Fertigstellung Mitte 2018,

      2. Bearbeitung Leistungsphasen 2-8,

      3. Vergleichbare Planungsaufgabe (Infrastruktureinrichtung aus dem Themenkomplex Bildung, z. B. Kindertagesstätte, Schule, Bibliothek, Universität, Fachhochschule),

      4. Baukosten von min. 1 800 000 EUR (netto),

      5. Benennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner.

      Der Referenznachweis ist auf einem DIN A3 Blatt zu führen.

      Die ausgewählten Teilnehmer werden per E-Mail benachrichtigt (über die in der Bewerbung genannte E-Mail-Adresse). Sie haben Ihre Teilnahme innerhalb einer Woche schriftlich zu bestätigen.

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben: Zu Teilnahme berechtigt sind: – Architekten/innen – bauvorlageberechtigte Ingenieure – Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bauvorlageberechtigter Ingenieur/in berechtigt oder die auswärtige Berufsangehörige mit gleichwertiger Qualifikation sind. Ist in dem Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 7
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Angelis & Partner Architekten, Herzberg (Elster)
      Architekturbüro Meyer Große Hebestreit Sommerer, Berlin
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

       

      Die Kriterien für die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten sind:

      Programmerfüllung, Gestaltqualität, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.

      Die Kriterien stellen keine Rangfolge dar. Die vollständigen Bewertungskriterien werden in der Auslobung genannt.

       

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 04/09/2017
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

       

      Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Abs. 2) ist auf der Basis des § 39 HOAI ermittelt. Für Preise stehen insgesamt 15 000 EUR netto zur Verfügung.

      Vorgesehen ist folgende Aufteilung:

      Jeder Teilnehmer erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1 500 EUR netto.

      Die einzelnen Preise betragen:

      1. Preis: 2 300 EUR.

      2. Preis: 1 300 EUR.

      3. Preis: 900 EUR.

      Über die Aufwandsentschädigung und die Preisgelder hinaus ist eine Kostenerstattung nicht vorgesehen. Die Aufwandsentschädigung und die Preisgelder werden nach Entscheidung des Preisgerichtes unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen oder Preisgruppen bilden.

      Die Umsatzsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmern zusätzlich ausgezahlt.

       

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:
      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Die Preisrichter werden in der Auslobung genannt.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Der Wettbewerb wird mit der Architektenkammer Brandenburg abgestimmt und spätestens zur Auslobung bei der Brandenburgischen Architektenkammer registriert sein.

      Die Zusammensetzung des Preisgerichts erfolgt nach den Regeln der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013. Die Mitglieder des Preisgerichtes werden in den Auslobungsunterlagen zur Wettbewerbsaufgabe namentlich aufgeführt.

      Bei der anschließenden Umsetzung des Projektes wird unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes dem ersten Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Planungswettbewerb zugrundeliegenden Aufgaben realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Abs. 2) und der Vergabezuschlag aus dem nachgestellten Verhandlungsverfahren zum Planungswettbewerb gemäß § 80 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) erteilt wird.

      Die Vergütung der zu beauftragenden Planungsleistungen unter Würdigung des Wettbewerbsergebnisses erfolgt stufenweise nach HOAI.

      Voraussichtlicher Zeitplan:

      36. KW 2017 – Auswahl der Teilnehmer zum Wettbewerbsverfahren

      42. KW 2017 – Ausgabe der Auslobungsunterlagen

      20.12.2017 – Abgabe der Wettbewerbsbeiträge

      6. KW 2018 – Preisgerichtssitzung (voraussichtlich).

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
      Heinrich-Mann-Allee 107
      Potsdam
      14473
      Deutschland
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
      Heinrich-Mann-Allee 107
      Potsdam
      14473
      Deutschland
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:

      Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

      Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

      Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:

      1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags

      nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
      Heinrich-Mann-Allee 107
      Potsdam
      14473
      Deutschland
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      02/08/2017
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 03.08.2017
Ergebnis veröffentlicht 28.02.2018
Zuletzt aktualisiert 23.09.2019
Wettbewerbs-ID 2-274031 Status Kostenpflichtig
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