Schlusstermin für den Eingang von schriftlichen Anfragen (ausschließlich per Mail an die Kontaktstelle Steybe Controlling GmbH, MjExWkJWXmE1aGlabldaI1hkYg== ) zu den Bewerbungsunterlagen ist der 28.8.2017. Es erfolgt eine Beantwortung an alle Bewerber bis 31.8.2017.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über den vollständig auszufüllenden Bewerbungsbogen mit zugehörigen Anlagen 1 bis 8.
Das Bewerbungsformular ist zusammen mit allen geforderten Unterlagen in verschlossenem Umschlag bei dem Verfahrensbegleiter Steybe Controlling GmbH einzureichen. Der Umschlag ist mit dem zur Verfügung gestellten Kennzettel zu versehen (Ausdruck der entsprechenden Datei auf rotem Papier). Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
Das ausgefüllte Bewerbungsformular sowie die Anlagen 1 bis 8 mit den zugehörigen Nachweisen/ Erklärungen in der jeweils beschriebenen Form sind ausgedruckt und unterschrieben -nicht spiralgeheftet und nichtgebunden abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen.
Alle Unterschriften des Bewerbers, den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder von Unterauftragnehmern müssen eigenhändig im eingereichten Original erfolgen! Kopien/Ausdrucke von Unterschriften werden nicht akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Teilnahmeanträge, die formlos, per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Es ist zu beachten, dass mit dem Teilnahmeantrag zwingend von mind. einem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Bewerbungsformular ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben im Original einzureichen ist. Ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
Der Bewerber hat sicherzustellen, dass sein Profil bei Subreport aktuelle Angaben aufweist. Unvollständige Kommunikation auf Grund von veralterten Angaben bei Subreport (z. B. falsche E-Mail-Adressen) können nicht beklagt werden.