Eignungskriterien, Bewerbungsunterlagen und formale Anforderungen
— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung;
— Teilnahmeerklärung mit eigenhändiger, rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten;
— Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen, die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i. V. m. § 123, 124 GWB in Frage stellen;
— Versicherung, dass kein Mitglied der Bewerbergemeinschaft sich einzeln oder in anderer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligt.
Nachweis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis des Bewerbers über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3 000 000 EUR für Personen- und 5 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden ist vor der Vergabe zu erbringen. Der Bieter hat im Auftragsfalle nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projekts zur Verfügung stehen.
Nachweis Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter in festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 16 Beschäftigte betragen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens müssen Bewerberinnen und Bewerber Projektreferenzen einreichen. Die Referenzen dürfen nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, d. h.: Leistungserbringung der Lph. 2 oder Preisgericht nicht vor August 2012 oder Stand August 2017 Leistungserbringung der Lph. 5 begonnen oder abgeschlossen.
Die Referenzen werden in Bezug auf folgende Eignungskriterien durch ein Auswahlgremium bewertet:
A. Erfahrung in der Planung von Büro- / Verwaltungsgebäuden z.B. ein Verwaltungsgebäude mit Besucherverkehr in vergleichbarer Größenordnung und Komplexität.
Mindestens ein Projekt (Lph. 2-5) oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat. Werden ausschließlich Wettbewerbsbeiträge eingereicht, ist zusätzlich der Nachweis der Planungserfahrung Lph. 3-5 – ggf. durch Eignungsleihe gem. § 47 VgV – erforderlich.
B. Erfahrung in der Planung von Gebäuden an Standorten mit vergleichbarer städtebauliche Komplexität, z.B. Gebäude mit ähnlichen Anforderungen hinsichtlich städtebaulicher Einfügung.
Mindestens eine Planung oder ein Wettbewerbsbeitrag, der die Preisgruppe erreicht hat.
Bewertung der Projektreferenzen:
Die Vergleichbarkeit mit der Wettbewerbsaufgabe wird insbesondere hinsichtlich einer vergleichbaren Komplexität nach folgendem Wertungsschema beurteilt:
1. Vergleichbarkeit der Aufgabe (Wichtung 40 %).
Beurteilung auf dreistufiger Skala:
— in weiten, überwiegenden Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 3 Punkte,
— teilweise, in einigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 2 Punkte,
— in geringen, wenigen Teilen der Referenz vergleichbar mit der Aufgabenstellung: 1 Punkt.
2. Gestalterische Qualität (Wichtung 60 %).
Beurteilung auf dreistufiger Skala:
— überzeugt größtenteils, in weiten Teilen der Referenz: 3 Punkte,
— überzeugt teilweise in einzelnen Teilen der Referenz: 2 Punkte,
— überzeugt in geringen, wenigen Teilen der Referenz: 1 Punkt.
Die Anzahl der Projektreferenzen ist nicht begrenzt. Bei Einreichung mehrerer Referenzen wird der Mittelwert aus den Bewertungen der einzelnen Referenzen gebildet.
Das Auswahlgremium setzt sich aus Vertretern des Auslobers sowie vom Auslober unabhängigen Architekten als unabhängigen Beratern zusammen.
Bei gleicher Eignung von Bewerbern entscheidet das Los.