Entscheidung |
01/2018
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Kultur-, Veranstaltungsgebäude / Schulen / Sport und Freizeit |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume / Schallschutz, Raumakustik / Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Stadt Ratingen / Amt für Stadtplanung, Vermessung und Bauordnung, Ratingen (DE) |
Aufgabe |
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Fortsetzung der Sanierung des Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasiums (Karl-Mücher-Weg 2). Es handelt sich um ein überwiegend in den 60er Jahren errichtetes Ensemble aus zwei Klassentrakten mit aufgeständerten Zwischentrakten. Zugleich ist eine Erneuerung/ energetische Optimierung der haustechnischen Anlagen und ein barrierefreier Ausbau geplant. Das Objekt wurde in den vergangenen Jahren in Teilen bereits saniert (insb. Hüllensanierung), erweitert (Cafeteria) und brandschutztechnisch ertüchtigt (Fluchttreppen).
Die geplante Baumaßnahme umfasst neben der Sanierung des Bestands außerdem den Neubau eines Klassentraktes sowie die Errichtung provisorischer Klassenräume für die Bauphase auf der Liegenschaft. Bestandteil sind außerdem Sanierungsmaßnahmen in dem Ensemble Stadttheater/Sporthalle (Europaring 9), in dem Räumlichkeiten für den Schulbetrieb genutzt werden (Turnhalle, Aula, Musikräume). Das Ensemble am Europaring ist urheberrechtlich geschützt. |
Leistungsumfang | Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen: Liegenschaft Karl-Mücher-Weg 2: (1) Fortsetzung Hüllensanierung (Seitentrakte); (2) Innensanierung (insb. Erneuerung/Aufarbeitung Oberflächen, Türen, Unterdecken) und energetische Optimierung (partielle Innendämmung); (3) Verbesserung Raumakustik ausgewählter Bereiche; (4) Umbau (vereinzelte Raumänderungen); (5) Fortsetzung Brandschutzertüchtigung; (6) Barrierefreier Ausbau (Türen, Orientierungs-/Leitsystem u. ä.); (7) Erneuerung Technische Ausrüstung (AGr 1 – 8) / Integration dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung (Klassenräume); (8) Schadstoffsanierung (KMF [Unterdecken], Asbest [Heizkörperverkleidung]); (9) Neubau/Erweiterungsbau für 12 Schulklassen sowie Neben-/Funktionsflächen; (10) Neubau eines temporären Schulgebäudes für vorauss. max. 10 Klassen in Containerbauweise; (11) Umzugsplanung / -management; (12) Baustelleneinrichtung/-organisation für die Dauer aller Baumaßnahmen unter Berücksichtigung des Schulbetriebs; (13) Wiederherstellung der durch die Baumaßnahmen zerstörten Außenanlagen. Liegenschaft Europaring 9: (14) Sanierung Sichtbetonfassade Turnhalle; (15) Sanierung Dacheindichtung Turnhalle sowie Ergänzung eines Sonnenschutzes (Lichtkuppeln); (16) Ersteinbau eines Prallschutzes in der Turnhalle. (17) Sanierung und Umgestaltung des Theaterfoyers (u. a. neue abgehängte Decke) entsprechend Vorplanung; (18) Sanierung bzw. Erneuerung Fensteranlagen; (19) Sanierung Musikunterrichtsräume; (20) Erneuerung Sicherheitsbeleuchtungsanlage des Stadttheaters. Die Bauleistungen sollen gewerkeweise vergeben werden. Ausnahme: Für die Containeranlage soll eine GU-Vergabe erfolgen. Die Baumaßnahmen sollen abschnittsweise und bei laufendem Betrieb realisiert werden. Während aller Projektphasen soll eine weitgehend uneingeschränkte Betriebsfähigkeit gewährleistet sein. Im Ergebnis sollen architektonisch ansprechende Gebäude sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen. Die beabsichtigten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (Sanierung / partieller Umbau) sowie Neubau/Erweiterungsbau; 2. Größenordnungen (BGF): Bestandsgebäude Gymnasium: rd. 11 000 m² / Neubau Klassentrakt: rd. 1 400 m² / Neubau Containeranlage: max. rd. 1 100 m² (bei 10 Klassen) / Bestandsgebäude Stadttheater/Sporthalle: rd. 4 740 m²; 3. geschätzte Bauwerkskosten netto (Summe KGr 300- 400 nach DIN 276): Bestandsgebäude Gymnasium: rd. 7 750 000 EUR (davon KGr 400: 3 400 000 EUR) / Neubau Klassentrakt: rd. 2 250 000 EUR / Containeranlage: max. rd. 1 000 000 EUR / Bestandsgebäude Stadttheater/Sporthalle: rd. 1 680 000 EUR. Die beabsichtigte Beauftragung umfasst Grundleistungen der Objektplanung gem. §34 HOAI i. V. mit Anlage 10, soweit erforderlich (im Einzelnen siehe Vergabeunterlagen): 1) Sanierung/Umbau Bestandsbau Gymnasium: Leistungsphasen (LP) 2 bis 9. 2) Neubau Klassentrakt: LP 1 bis 9. 3) Neubau Containeranlage: LP 1 bis 7. 4) Sanierung Stadttheater/Sporthalle: LP 2 bis 9. Daneben werden ausgewählte Besondere Leistungen vergeben (s. Vergabeunterlagen; s.a. Ziff. II.2.11 Optionen). Die Leistungen für die Containeranlage umfassen auch die Verortung/Baufeldvorbereitung bis hin zur Koordination/Integration der erforderlichen Fachplanungen (temporäre Ver-/ Entsorgungsanschlüsse, Straßen-/Wegearbeiten, Fundamente, Stahlbau [Fluchttreppen o.ä.] etc.). Das Umzugsmanagement beinhaltet neben der Planung/Koordinierung aller notwendigen Umzüge während der Bauphase auch Massenermittlung/Stauraumermittlung, Ausschreibungen (z. B. Transporte), Umzugslogistik, Begleitung der Durchführung u. ä. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 10/2017; 2. Planung/Baudurchführung: bis 2023. |
Adresse des Bauherren | DE-40878 Ratingen |
Projektadresse | Karl-Mücher-Weg 2 DE-40878 Ratingen |
TED Dokumenten-Nr. | 323906-2017 |
Ergebnis anzeigen |
Deutschland-Ratingen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2017/S 156-323906
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Gymnasium in Ratingen, Vergabe der Objektplanung gemäß §34 HOAI.
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Fortsetzung der Sanierung des Carl Friedrich von Weizsäcker-Gymnasiums (Karl-Mücher-Weg 2). Es handelt sich um ein überwiegend in den 60er Jahren errichtetes Ensemble aus zwei Klassentrakten mit aufgeständerten Zwischentrakten. Zugleich ist eine Erneuerung/ energetische Optimierung der haustechnischen Anlagen und ein barrierefreier Ausbau geplant. Das Objekt wurde in den vergangenen Jahren in Teilen bereits saniert (insb. Hüllensanierung), erweitert (Cafeteria) und brandschutztechnisch ertüchtigt (Fluchttreppen).
Die geplante Baumaßnahme umfasst neben der Sanierung des Bestands außerdem den Neubau eines Klassentraktes sowie die Errichtung provisorischer Klassenräume für die Bauphase auf der Liegenschaft. Bestandteil sind außerdem Sanierungsmaßnahmen in dem Ensemble Stadttheater/Sporthalle (Europaring 9), in dem Räumlichkeiten für den Schulbetrieb genutzt werden (Turnhalle, Aula, Musikräume). Das Ensemble am Europaring ist urheberrechtlich geschützt.
Stadt Ratingen, Der Bürgermeister; Minoritenstraße 2 – 6; 40878; Ratingen.
Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen:
Liegenschaft Karl-Mücher-Weg 2:
(1) Fortsetzung Hüllensanierung (Seitentrakte);
(2) Innensanierung (insb. Erneuerung/Aufarbeitung Oberflächen, Türen, Unterdecken) und energetische Optimierung (partielle Innendämmung);
(3) Verbesserung Raumakustik ausgewählter Bereiche;
(4) Umbau (vereinzelte Raumänderungen);
(5) Fortsetzung Brandschutzertüchtigung;
(6) Barrierefreier Ausbau (Türen, Orientierungs-/Leitsystem u. ä.);
(7) Erneuerung Technische Ausrüstung (AGr 1 – 8) / Integration dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung (Klassenräume);
(8) Schadstoffsanierung (KMF [Unterdecken], Asbest [Heizkörperverkleidung]);
(9) Neubau/Erweiterungsbau für 12 Schulklassen sowie Neben-/Funktionsflächen;
(10) Neubau eines temporären Schulgebäudes für vorauss. max. 10 Klassen in Containerbauweise;
(11) Umzugsplanung / -management;
(12) Baustelleneinrichtung/-organisation für die Dauer aller Baumaßnahmen unter Berücksichtigung des Schulbetriebs;
(13) Wiederherstellung der durch die Baumaßnahmen zerstörten Außenanlagen.
Liegenschaft Europaring 9:
(14) Sanierung Sichtbetonfassade Turnhalle;
(15) Sanierung Dacheindichtung Turnhalle sowie Ergänzung eines Sonnenschutzes (Lichtkuppeln);
(16) Ersteinbau eines Prallschutzes in der Turnhalle.
(17) Sanierung und Umgestaltung des Theaterfoyers (u. a. neue abgehängte Decke) entsprechend Vorplanung;
(18) Sanierung bzw. Erneuerung Fensteranlagen;
(19) Sanierung Musikunterrichtsräume;
(20) Erneuerung Sicherheitsbeleuchtungsanlage des Stadttheaters.
Die Bauleistungen sollen gewerkeweise vergeben werden. Ausnahme: Für die Containeranlage soll eine GU-Vergabe erfolgen.
Die Baumaßnahmen sollen abschnittsweise und bei laufendem Betrieb realisiert werden. Während aller Projektphasen soll eine weitgehend uneingeschränkte Betriebsfähigkeit gewährleistet sein.
Im Ergebnis sollen architektonisch ansprechende Gebäude sowie technisch optimale Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.
Die beabsichtigten Maßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Art der Baumaßnahme: Bauen im Bestand (Sanierung / partieller Umbau) sowie Neubau/Erweiterungsbau; 2. Größenordnungen (BGF): Bestandsgebäude Gymnasium: rd. 11 000 m² / Neubau Klassentrakt: rd. 1 400 m² / Neubau Containeranlage: max. rd. 1 100 m² (bei 10 Klassen) / Bestandsgebäude Stadttheater/Sporthalle: rd. 4 740 m²; 3. geschätzte Bauwerkskosten netto (Summe KGr 300- 400 nach DIN 276): Bestandsgebäude Gymnasium: rd. 7 750 000 EUR (davon KGr 400: 3 400 000 EUR) / Neubau Klassentrakt: rd. 2 250 000 EUR / Containeranlage: max. rd. 1 000 000 EUR / Bestandsgebäude Stadttheater/Sporthalle: rd. 1 680 000 EUR.
Die beabsichtigte Beauftragung umfasst Grundleistungen der Objektplanung gem. §34 HOAI i. V. mit Anlage 10, soweit erforderlich (im Einzelnen siehe Vergabeunterlagen):
1) Sanierung/Umbau Bestandsbau Gymnasium: Leistungsphasen (LP) 2 bis 9.
2) Neubau Klassentrakt: LP 1 bis 9.
3) Neubau Containeranlage: LP 1 bis 7.
4) Sanierung Stadttheater/Sporthalle: LP 2 bis 9.
Daneben werden ausgewählte Besondere Leistungen vergeben (s. Vergabeunterlagen; s.a. Ziff. II.2.11 Optionen).
Die Leistungen für die Containeranlage umfassen auch die Verortung/Baufeldvorbereitung bis hin zur Koordination/Integration der erforderlichen Fachplanungen (temporäre Ver-/ Entsorgungsanschlüsse, Straßen-/Wegearbeiten, Fundamente, Stahlbau [Fluchttreppen o.ä.] etc.).
Das Umzugsmanagement beinhaltet neben der Planung/Koordinierung aller notwendigen Umzüge während der Bauphase auch Massenermittlung/Stauraumermittlung, Ausschreibungen (z. B. Transporte), Umzugslogistik, Begleitung der Durchführung u. ä.
Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.
Voraussichtlicher Zeitrahmen: 1. Beauftragung: 10/2017; 2. Planung/Baudurchführung: bis 2023.
Die in Ziff. II.2.4/II.2.7 genannte Laufzeit beinhaltet nicht die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1 200 Punkte (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 20,8 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 79,2 %).
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, welche die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages werden die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gem. §34 HOAI 2013 beauftragt (Stufe 1), soweit diese nach Ziffer II.2.4/ spezifizierten Leistungsbildern Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind.
Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planungen und Ausführung der Maßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Ergänzende (Planungs-/Beratungs-) Leistungen werden sinngemäß analog beauftragt.
Voraussetzung für die Beauftragung der Stufe 2 ist ein Baubeschluss der Stadt Ratingen. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kosten und Termine sowie die Genehmigungsfähigkeit.
(2) Sofern für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, sollen optional weitere ausgewählte Besondere Leistungen beauftragt werden, z.B.: LP 5: Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen; LP 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
(3) Im Falle der Einladung zur Verhandlung werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Formblatt für Honorarangebot.
(4) Folgende Unterlagen sind bereits Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Gutachten Bestandsgebäude Gymnasium (Schadstoffanalyse Flure [2017]; Schwachstellenanalyse zum Brandschutz [2010]; Brandschutzkonzept [2002]; Kostenschätzung/Anpassung auf 2017 [2012/ 2015]); Gutachten Stadttheater/Sporthalle (Voruntersuchung zum Umbau Foyer [2013]); Vertragsentwurf (inkl. ausgewählter Anlagen [Anlagen 1, 2, 2a, 2b, 4]); Anforderungen/Qualitätsstandards der Stadt Ratingen (Ratinger Standard für allgemeinen Hochbau / Schulgebäude / Gebäudereinigung) sowie (erst im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung von allen Beteiligten vorzulegen – s.a. Ziff. III.2.2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – NRW) / Verpflichtungserklärung nach § 8 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Verpflichtungserklärung Scientology Schutzklausel.
Die unter Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit beinhaltet nicht die Gewährleistungszeit und ist als Zirka-Angabe zu verstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung – auch auf Nachforderung gemäß §56 (2) VgV – wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
(a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(b) Eigenerklärung (Formblatt Ausschlussgründe) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (gem. § 123 und § 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB] / Nichtvorliegen von Ausschlüssen/Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können / Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen oder gegen Artikel 101 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union [AEUV]).
(c) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
(d) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 3) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
(e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Pkt. 6) gem. Ziff. III.2.1.
(f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV sowie Erklärungen bzgl. wirtschaftlicher Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gem. §§ 123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen (Formblatt). Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung – auch auf Nachforderung gemäß §56 (2) VgV – wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Umsatz: Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz und zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung im Sinne § 34 HOAI 2013 in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Teilnahmeantrag 4.1).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1, Unterpunkt (1), (f), sind zu beachten).
(2) Kautionen/Sicherheiten: Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2). Die Versicherungssumme muss jährlich mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
(1) Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Objektplanung im Sinne §34 HOAI 2013 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 350.000 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung – auch auf Nachforderung gemäß §56 (2) VgV – wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 4.2) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2016, 2015, 2014) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) im Leistungsbild Objektplanung i. S. § 34 HOAI 2013 mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden gesamt und mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Aus einer Referenzliste (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) für das Leistungsbild Objektplanung im Sinne §34 HOAI 2013 sind mind. 2 und max. 4 mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land/Auftraggeber;
— Bei Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmern: Auftragnehmer;
— Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 i.S. § 34 HOAI 2013 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber);
— Bauwerkskosten (Summe KGr 300- 400 nach DIN 276 Neu);
— Bearbeitete Bruttogrundfläche BGF;
— Bearbeitete Leistungsphasen i. S. § 34 HOAI 2013;
— Schwierigkeitsgrad (Honorarzone i. S. §35 HOAI 2013);
— Art der Baumaßnahme (Bauen im Bestand [Umbau- und/oder Modernisierungs- bzw. Instandsetzungs-und/oder Instandhaltungsmaßnahme i. S. §2 HOAI 2013] / Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme / Andere [Wiederaufbau u. ä.]).
Für die Bewertung der fachlichen Eignung sind außerdem Angaben zu folgenden Leistungen/ Projektmerkmalen zu tätigen (sofern zutreffend): Gebäudetypologie Schule; Bestandsobjekt aus den 60er/70er Jahren; Sanierung schadstoffhaltiger Baustoffe bzw. Bauteile; Betonsanierung; Innenraumsanierung; Planung/Realisierung eines Gebäudes in Containerbauweise; Erstellung eines übergeordneten Baustelleneinrichtungsplans; Erstellung eines Baustellenlogistikkonzeptes; Umzugsplanung und -koordinierung; Abschnittsweise Realisierung; Realisierung bei laufendem Betrieb. Es geht je Leistung/Projektmerkmal max. ein Projekt in die Wertung ein.
Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers, die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich der Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung als Anlage beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Nicht in deutscher Sprache verfasste Referenzschreiben sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Mitarbeiterreferenzen (auch von Büroinhabern als vormalige Mitarbeiter anderer Büros) sind nicht zugelassen.
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
(1) Anzahl der festangestellten Architekten und Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Objektplanung im Sinne §34 HOAI 2013 im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 5 pro Jahr im Durchschnitt (davon mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre: mind. 3).
(2) Referenzen: Mindestanforderung, damit die Eignung zuerkannt werden kann: Gewertet werden nur Referenzprojekte (mind. 2 und max. 4), die folgende Bedingungen erfüllen: Bauwerkskosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276) größer/gleich 3 500 000 netto je Projekt, Fertigstellung Leistungsphase 8 i. S. § 34 HOAI (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 5 Jahren (im Zeitraum 08/2012 bis 07/2017).
Mit diesen Referenzprojekten sind die folgenden weiteren Mindestanforderungen zu erfüllen:
— mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung „Öffentlicher Auftrag im Sinne §103 GWB“;
— mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Umbau- und/oder Modernisierungsmaßnahme i.S. § 2 HOAI;
— mindestens ein Referenzprojekt mit der Zuordnung Neubau- und/oder Erweiterungsbaumaßnahme i.S. § 2 HOAI;
— mindestens ein Referenzprojekt mit Bauwerkskosten (Summe KGr 300 und 400 nach DIN 276) größer/gleich 5 500 000 Euro netto;
— mindestens ein Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 2 bis 8 im Sinne §34 HOAI 2013 durchgängig erbracht wurden;
— mindestens ein Referenzprojekt mit Honorarzone i. S. § 35 HOAI 2013 größer/gleich 3.
Alle Mindestanforderungen müssen in zwei oder mehreren Referenzprojekten (max. 4) erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: max. 1 500 Zeichen
§ 75 (1) – (3) VgV in Verbindung mit § 44 VgV: Teilnahmeberechtigt sind Architekten:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden und bauvorlageberechtigt sind.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied je Leistungsbereich die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
(1) Örtliche Präsenz in der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Erfordernis; der Bauherr legt besonderen Wert auf eine – entsprechend gängiger Rechtsprechung – intensive, den komplexen Anforderungen genügende Wahrnehmung der Bauüberwachungspflichten. Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist möglichst sicherzustellen.
(2) Erfüllung CAD-Dokumentationsrichtlinien der Stadt Ratingen.
(3) Anforderungen/Qualitätsstandards der Stadt Ratingen (Ratinger Standard für allgemeinen Hochbau / Schulgebäude / Gebäudereinigung).
(4) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI (2013): Festlegung des AG § 35 HOAI: Honorarzone III Mindestsatz.
(5) Vertrag inkl. Anlagen.
(6) Gesetze und Verordnungen des Landes NRW sowie ergänzende Vorschriften und Regeln (u. a. BauO NRW).
(7) Pflichten gemäß TVgG NRW, Scientology Schutzklausel: Erklärungen [s. Ziff. II.2.11 und Vergabeunterlagen] sind im Falle der Einladung zur Verhandlung von allen Beteiligten vorzulegen.
(8) BGB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die insb. in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag, Erklärung bzgl. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärungen des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Die Formblätter sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen zu unterschreiben (Papierform) und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen, ansonsten wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Antrag.
Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch (s. Ziff. I.3) oder in Papierform einzureichen. Bei elektronischer Einreichung ist der Teilnahmeantrag einzuscannen und im PDF-Format unter Nutzung des sog. Bietertools auf den Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen hochzuladen. Bei Einreichung in Papierform ist der äußere Umschlag mit dem zur Verfügung gestellten Kennzettel sowie dem Firmennamen und der Adresse des Unternehmens zu versehen.
Die Nichtvorlage bzw. die Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gemäß § 56 (2) VgV – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen (Formblättern [s.o.] inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1, Zuschlagskriterien sowie die in Ziff. II.2.11 aufgeführten Unterlagen) sowie Änderungen/ Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. wie auch die weiteren Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(3) Rückfragen werden nur zugelassen und beantwortet, wenn sie so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (§ 20 (3), Unterabsatz 1 VgV).
Die Kommunikation erfolgt nur über die Internetplattform (siehe I.3). Kommunikation, die mündlich, per E-Mail, Telefax, Briefpost usw. erfolgt, ist nicht zugelassen und wird nicht beantwortet.
(4) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3 oder 5 Punkte vergeben (näheres siehe Vergabeunterlagen). Es können insg. maximal 260 Punkte erreicht werden. Bewertung der Honorarangebote: Die einzelnen Honorarangebote werden jeweils mit max. 5 Punkten bewertet. 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkt erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 – Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 – niedrigster Preis).
(5) Der Auftraggeber beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gemäß §17 (11) VgV auf der Grundlage des Erstangebotes zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5YAZ5.
Internet-Adresse:www.BRD.NRW.de/organisation/vergabekammer/
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. § 134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Ausschreibung veröffentlicht | 17.08.2017 | ||
Ergebnis veröffentlicht | 27.02.2018 | ||
Zuletzt aktualisiert | 08.03.2018 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-275275 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 931 |
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