Zur Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert sind Architektinnen und Architekten. Die Auswahl erfolgt bei Erfüllung der Mindestkriterien, sofern die Zahl der Bewerber die Höchstzahl der aufzufordernden Bewerber überschreitet, ausschließlich auf Basis der nachfolgenden qualitativen Auswahlkriterien. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, für den Fall gleichwertiger Bewerbungen per Los zu entscheiden. Für das Bewerbungsverfahren bezieht sich der Ausrichter auf Eigenerklärungen.
Bewerbergemeinschaften füllen den Bewerbungsbogen gemeinsam aus und legen die geforderten Anlagen und Nachweise bei. Die geforderten Referenzen können kumuliert werden.
III.1.10.1 Mindestkriterien.
III.1.10.1.1 Formale Mindestkriterien:
a) Bewerbungsfrist ist beachtet;
b) Bewerbungsunterlagen sind vollständig (Bewerbungsformular + Referenzblätter – analog/digital);
c) Richtigkeit der Eigenerklärungen ist durch eigenhändige Unterschrift bestätigt;
d) Bewerbung erfolgt in deutscher Sprache;
e) Teilnahmehindernisse gem. § 123 Abs. 1 – 4 u. § 124 Abs. 1 GWB liegen nicht vor;
f) Teilnahmehindernisse gem. § 4 Abs. 2 RPW 2013 liegen nicht vor;
g) Spätestens im anschließenden Verhandlungsverfahren werden die in Abschnitt VI dieser Bekanntmachung genannten Nachweise für die Eignung erbracht. Der Ausrichter behält sich vor, weitere Nachweise abzufragen.
III.1.10.1.2 Fachliche Mindestkriterien:
a) Der Bewerber erfüllt die Anforderungen an die fachliche Qualifikation (III 2.1);
b) Der Bewerber ist verantwortlich für die Planung und Überwachung von 2 Neubauten (Referenzen A und B), bei denen die folgenden Anforderungen erfüllt sein müssen:
b1) Beide Referenzprojekte entsprechen mind. der Honorarzone II (§ 35 HOAI 2013);
b2) Für beide Referenzprojekte wurde mind. die LP 2 (§ 34 HOAI 2013) erbracht;
b3) Bei einer Referenz handelt es sich um den Neubau eines Betriebshofes, eines Fertigungs-, Werkstatt, Feuerwache oder technischen Betriebsgebäudes jeweils mit Fahrzeugbetrieb;
b4) Die Referenzen müssen fertiggestellt sein, die Fertigstellung darf nicht vor dem 31.12.2008 liegen;
b5) Die Referenzen sind mit einem typischen Grundriss und in Fotos (keine Renderings) in ihrem Umfeld darzustellen (DIN A4 quer, max.2 pro Referenz);
b6) Zusätzliche Referenzen werden nicht akzeptiert.
III.1.10.2 Auswahlkriterien:
Der Ausrichter entscheidet anhand der architektonisch-städtebaulichen Qualität der Referenzen auf Grundlage der beigefügten Referenzblätter mithilfe eines Punktesystems (bis 100 Punkte) über die Zulassung zur Teilnahme. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Bewerbungen durch ein Auswahlgremium (evtl. unter Einbeziehung unabhängiger Architekten als Berater). Funktionale Äquivalenzen zur Wettbewerbsaufgabe sind von Vorteil. Die Beurteilung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden Kategorien: Zu erwarten ist kein Beitrag = 0 P, ein ausreichender = 25 P, ein befriedigender = 50 P, ein guter = 75 P oder ein sehr guter Beitrag = 100 P. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte in einer der 5 Kategorien. Jede Stimme zählt gleichwertig, der Ausrichter wird sich das Votum der Berater zu Eigen machen. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen, der sichaus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums ergibt (Gremienbewertung). Es erfolgt keine schriftliche Begründung der jeweiligen Punktevergabe.