Das Verfahren wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb entsprechend den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt, ohne Verhandlungsverfahren.
Zur Bewerbung ist ausschließlich der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen zu verwenden! Die Bewerber müssen die darin genannten Kriterien und Forderungen (Erklärungen / Nachweise) erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaft sind die Unterlagen des Bewerbungsbogens wie folgt zusammenzustellen: Jeweils von jedem Mitglied der Gemeinschaft sind der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen der Anlagen 1 bis 8 ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die Erklärungen / Nachweise der weiteren Anlagen des Bewerbungsbogens werden für die Gemeinschaft abgeben (nicht für jedes einzelne Mitglied). Sie sind ausgefüllt und unterschrieben 1-fach den Unterlagen der Bewerbung beizufügen.
Bewerbungsbogen ist unter https://www.sib.sachsen.de/de/formulare_publikationen/formulare_und_vorlagen/vof_vob_vol_und_wettbewerbe/(bezeichnet mit: -Realisierungswettbewerb „Archiv der Avantgarden“ (AdA) im Blockhaus Dresden-) einsehbar und kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt.
Zur Teilnahme berechtigt sind:
— natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Heimatortes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(-in) berechtigt sind, bzw. Ingenieure welche eine Bauvorlageberechtigung nachweisen können.
— juristische Personen, deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsarbeit entsprechen. Der gesetzliche Vertreter der juristischen Personen und der/die verantwortliche(n) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Neben Einzelunternehmen sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind nach § 4 (2) RPW 2013 geregelt. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Bewerbergemeinschaften. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bewerbung erfüllt sein. Die Bewerbergemeinschaft muss im Auftragsfall eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden mit einem Hauptverantwortlichen als bevollmächtigten Vertreter.
Hierzu ist die Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage BG des Bewerbungsbogens) abzugeben und von allen Mitgliedern unterzeichnet den Unterlagen 1-fach im Original beizufügen.
Auswahl der Teilnehmer am Planungswettbewerbes: Die Bewerbungen werden auf Vollständigkeit aller geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie auf Einhaltung der formalen Kriterien überprüft. Bewerbungen, welche formal vollständig sind und mit denen die Eignung nachgewiesen werden konnte, sind grundsätzlich zur Teilnahme am Wettbewerb zugelassen. Falls die geplante Zahl der Wettbewerbsteilnehmer durch die Anzahl zugelassene Bewerber überschritten wird, entscheidet unter den nicht gesetzten Bewerbern das Los.