Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb ausgelobt. Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die Regelungen der RPW 2013 zugrunde. Die RPW 2013 ist, sofern nicht ausdrücklich Abweichungen formuliert sind, Bestandteil der Auslobung. In der 1. Phase des Wettbewerbverfahrens werden die Teilnehmer/-innen nach Beurteilung ihrer Entwürfe durch ein unabhängiges Preisgericht für die 2. Phase ausgewählt. In der 2. Phase des Wettbewerbs wird eine Teilnehmerzahl von bis zu 10 angestrebt. Das gesamte Verfahren bleibt bis zum Abschluss anonym.
Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder (in den EWR-Mitgliedsstaaten sowie in der Schweiz) berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Stadtplanerin/Stadtplaner oder Architektin/Architekt bzw. bauvorlageberechtigte Ingenieurinnen/Ingenieure oder Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt zu tragen oder nach den einschlägigen EG-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Stadtplanerin/Stadtplaner oder Architektin/Architekt bzw. Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie Teilnahmeberechtigte Vertreter benennen.
In der 1. Phase teilnahmeberechtigt ist, wer die Berufsbezeichnung Stadtplanerin/Stadtplaner oder Architektin/Architekt trägt. Arbeitsgemeinschaften mit Stadtplanern/Architekten und Landschaftsarchitekten sind zwingend vorgeschrieben.
In der 2. Phase ist die Bildung von Arbeitsgemeinschaften aus Stadtplanern/Architekten mit Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektinnen zwingend vorgeschrieben. Jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft muss die geforderte Berufsqualifikation nachweisen; dies gilt auch bei Beteiligung von freien Mitarbeiter/innen – und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Mitglieder von Arbeits- oder Bietergemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Wer am Tage der Auslobung bei einer Teilnehmerin oder einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Jede/r Teilnehmer/-in hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei der Abgabe der Wettbewerbsarbeiten sind in der Verfassererklärung sämtliche am Wettbewerb beteiligten Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen mit Vor- und Zuname zu benennen. Jedes Büro darf sich nur mit einem Entwurf am Wettbewerb beteiligen.
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Entwicklung und Bearbeitung. Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung beauftragen. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und sobald der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Im Anschluss an den städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb werden alle mit Preisen ausgezeichneten Wetbewerbsteilnehmer zur Abgabe eines Honorarangebots aufgefordert und zu einem Verhandlungsgespräch eingeladen. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot nach folgenden Kriterien (Gewichtung):
1. Projektumsetzung (30),
1.1. Projektorganisation (5),
1.2. Projektteam (5),
1.3. Präsenz vor Ort während der Leistungserbringung (5),
1.4. Kosten-, Qualitäts-, Termin. Und Nachtragsmanagement (15),
2. Honorar/Stundensätze (15),
3. Lösung der konkreten Aufgabenstellung (55),
3.1 Platzierung im Planungswettbewerb (50),
3.2 Bereitschaft zur entwurflichen Weiterentwicklung nach etwaigen Empfehlungen aus dem Preisgerichtsprotokoll/Beurteilung.