1) Allgemein
Die Stadt Hagen beabsichtigt, die Fassade Ihres „Rathauses I“ (Verwaltungshochhaus) in der Hagener Innenstadt auf Grundlage des Kommunalinvestitionsförderungsgesetztes NRW energetisch zu sanieren. Die entsprechenden Fördermittel sind bereits bewilligt.
Das Gebäude (L/B/H ca. 40/17/50 m) wurde im Jahr 1965 als ein 16-geschossiges Hochhaus mit tragender Stahlbeton-Skelettkonstruktion errichtet und durch spätere Baumaßnahmen vollständig mit anderen Gebäuden, u. a. einem Einkaufscenter, umschlossen.
2) Sanierungsmaßnahmen
Es ist vorgesehen, die Längsfassaden vollständig und die Giebelfassaden teilweise zu sanieren, indem die Fensterbänder erneuert werden (voraussichtlich mit einer Aluminium-Konstruktion), die vorhandenen Brüstungselemente bestehen bleiben und mit einer zusätzlichen hinterlüfteten Fassade (voraussichtlich ebenfalls als Aluminium-Konstruktion) von außen ertüchtigt werden. Dies ist das Ergebnis bereits vorliegender gutachterlicher Stellungnahmen hinsichtlich Tragwerk, Wärmeschutz und Schadstoffe.
Infolge der Fassadenarbeiten werden verschiedene kollaterale Bau-/Anpassungsmaßnahmen erforderlich, wie Attika- und Dacharbeiten, diverse Bauleistungen des Innenausbaus und der TGA-Gewerke, die z. B. das Anarbeiten an die neue Fassade sowie die Elektrifizierung des Sonnenschutzes betreffen und sich bis in die Kernzone des Gebäudes erstrecken können.
Die komplette Bauausführung ist im laufenden Betrieb vorgesehen und soll, einschließlich der Planungsleistungen ab Leistungsphase 5 nach HOAI (Ausführungsplanung), als Generalunternehmer-Auftrag vergeben werden. Der Ausführungsbeginn soll noch in 2018 erfolgen, um die bauliche Fertigstellung bis Mitte 2020 sicherzustellen.
3) Verhandlungsverfahren
3.1) Generalplanungsleistungen
Die Generalplanungsaufgabe besteht einerseits darin, sämtliche zur Durchführung der beschriebenen Fassadensanierung sowie der Kollateralmaßnahmen erforderlichen Bauleistungen als Grundlage für die GU-Ausschreibung bis mindestens Leistungsphase 3 nach HOAI (Entwurfsplanung), einschließlich erforderlicher Leitdetails, zu planen. Eine Genehmigungspflicht scheint nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu bestehen. Im Anschluss ist auf dieser Basis eine Funktionale Leistungsbeschreibung zu erarbeiten. Die in Rede stehenden Generalplanungsleistungen umfassen neben der „Objektplanung Gebäude“, einschließlich Ingenieurleistungen für Fassadentechnik, die Fachplanungsdisziplinen der „Tragwerkplanung“, der „Technischen Gebäudeausrüstung“, der „Bauphysik“ und des „Brandschutzes“.
3.2) Planungsaufgabe im Rahmen der Angebotslegung
Da das Hochhaus aufgrund seiner Höhe und prominenten Lage einen deutlichen Blickfang der Hagener Innenstadt darstellt, wird seitens der Stadt Hagen gesteigerter Wert auf die optische Gestaltung bzw. die Farbgebung der Fassade gelegt. Insoweit soll von den Bietern im Rahmen der 2. Stufe des Verfahrens mit dem Angebot auch ein Planungskonzept/Gestaltungsvorschlag eingereicht werden, der von einer fünfköpfigen Fachjury bewertet wird. Das Bewertungsergebnis fließt mit deutlichem Gewicht in die Gesamtbewertung ein und ist somit vergaberelevant.
Trotz der scheinbar geringen konstruktiven Freiheitsgrade erhofft sich die Stadt Hagen von den Bietern kreative und gekonnte Vorschläge. Diese sollen einerseits dem technischen Bedarf und andererseits in architektonisch/gestalterischer Hinsicht diesem bedeutsamen, von weitem sichtbaren Hagener Hochhaus gerecht werden bzw. dieses optisch deutlich aufwerten.
Die Grundlagen und genauen Anforderungen in Bezug auf die geforderte Planungsleistung werden den Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen der 2. Stufe übermittelt. Die Planungsvorschläge sind seitens der Bieter zusammen mit dem Angebot einzureichen. Die Vergütung der (erbrachten) Planungsleistung beträgt einheitlich 5.000,- Euro netto für jeden Bieter.
Anlagen:
Anlage 1: Bewerberbogen GP
Anlage 2: Eignungskriterien
Anlage 3: Terminrahmen
Anlage 4: Bewerbungskuvert.