VI.2)Zusätzliche Angaben:
Zu IV.5.3) Folgeaufträge:
Zuschlag im VgV-Verhandlungsverfahren
Die Entscheidung des Preisgerichts des Planungswettbewerbs wird im VgV-Verhandlungsverfahren mit 100 % gewertet. Das heißt, der Zuschlag erfolgt an den/die Verfasser der mit dem 1. Preis prämierten Arbeit, sofern der Wirtschaftsteilnehmer beziehungsweise die Wirtschaftsteilnehmer der Bietergemeinschaft
— fehlende Nachweise zu Eignungskriterien spätestens zum Abgabetermin der Unterlagen für das VgV-Verhandlungsgespräch erbringt/en,
— im VgV- Verhandlungsgespräch die auftragsbezogenen Zuschlagskriterien hinreichend erfüllt/en.
— im Anschluss an das VgV-Verhandlungsgespräch ein prüffähiges Honorangebot gem. Anforderungen des Auftraggebers vorlegt/en.
Folgende auftragsbezogene Zuschlagskriterien sind Gegenstand des VgV-Verhandlungsgesprächs:
a) Sicherstellung der Kostenverfolgung und Herstellung von Kostensicherheit im Auftragsfall, insbesondere das Vorgehen zur Vermeidung von Kollisionen in der Planung und die Vermeidung von Nachträgen;
b) Kompetenz der Terminverfolgung und Herstellung von Terminsicherheit im Auftragsfall, insbesondere die Begrenzung und das Management von Komplexität in allen beauftragten Leistungsphasen;
c) Sicherstellung des Schnittstellenmanagements im Generalplanerteam im Auftragsfall;
d) Sicherstellung des Schnittstellenmanagements mit dem Auftraggeber im Auftragsfall, insbesondere die geplante Rollen- und Aufgabenabgrenzung von Auftragnehmer und Auftraggeber in Leistungsphase 6 und 7 im Kontext der erforderlichen EU-weiten Ausschreibung der Totalunternehmerleistungen;
e) Zusammensetzung des Projektteams im Auftragsfall sowohl auf Ebene Generalplaner als auch für die Fachplanungen.
Im Rahmen des VgV-Verhandlungsgesprächs erfolgt zudem die
f) Erörterung des Entwurfs des Honorarangebots.
Der Auftraggeber ist berechtigt das VgV-Verhandlungsverfahren mit dem/den Verfasser/n der mit dem 2. Preis prämierten Arbeit durchzuführen,
— sofern auch nach Einräumung der Möglichkeit der Nachbesserung aufgrund mangelnden Nachweises auftragsbezogener Zuschlagskriterien, oder aufgrund des Nichtvorliegens eines prüffähigen Honorarangebots, nach 4 Wochen nach der geforderten Abgabe des prüffähigen Honorarangebots die hinreichende Erfüllung der Zuschlagskriterien nicht festgestellt werden kann, ebenso
— sofern 6 Wochen nach förmlichen Feststellung der Erfüllung der Zuschlagskriterien durch den Auftraggeber kein Vertragsabschluss mit dem 1. Preisträger erfolgt ist.
Sofern obengenannte Anforderungen auch für den 2. Preisträger nicht erfüllt sind, wird entsprechend der Rangfolge des Wettbewerbsergebnisses mit den Verfassern der mit Anerkennungen prämierten Arbeiten verhandelt.
Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme am VgV-Verhandlungsverfahren aufgefordert werden, reichen vor dem Verhandlungsgespräch ein Dossier und/oder Ihre Präsentation für das Verhandlungsgespräch zu den oben genannten Punkten a) – f) ein sowie die in der Aufforderung zur Teilnahme am VgV-Verhandlungsverfahren aufgeführten Nachweisen zu Eignungskriterien gemäß EU-Bekanntmachung.
Adresse und Frist (Submissionstermin!) dieser Unterlagen sind der Aufforderung zur Teilnahme am VgV-Verhandlungsverfahren zu entnehmen. Gleiches gilt für den Abgabetermin des prüffähigen Honorarangebots.
Weitere Beauftragung
Der Auslober verpflichtet sich, sobald und soweit das Vorhaben zur Realisierung kommt und unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den/die Wirtschaftsteilnehmer, die den Zuschlag erhalten haben mit weiteren planerischen Leistungen zu beauftragen.
Das Auftragsversprechen für Generalplanerleistungen umfasst folgende Leistungsbilder:
Pos. 1. Leistungen für Gebäude gem. §34 HOAI 2013, Anlage 10
a) Leistungsphase 1 bis 3
b) Leistungsphase 6 und 7, als Funktionalausschreibung von Totalunternehmerleistungen
Darüberhinausgehend werden die für die Erstellung von Leistungsphase 6 und 7 notwendigen Planungsleistungen als Grundleistungen oder Besondere Leistungen aus weiteren Leistungsphasen beauftragt. Im Rahmen der Angebotsaufforderung im VgV-Verfahren sind folgende weitere Leistungen anzubieten:
c) Teilleistungen aus Leistungsphase 5 mindestens im Umfang von 5 v.H. des Gesamthonorars Leistungsphase 1 bis 9, als Bestandteil des Pflichtenhefts der Ausschreibung: Referenzdetails der Gebäudehülle und der inneren Verkehrsflächen, incl. Material- und Farbkonzept als Grundlage zur Beschreibung der ausgeschriebenen materiellen Qualitäten und des Standards des Gebäudes,
d) Fortschreiben der Raumbuchblätter Anlage 1.1 bis 1.3 als Raumbuch, dem endgültigen Entwurf / der Planung entsprechend als Anlage für die Funktionalausschreibung TU (Besondere Leistung)
Pos. 2. Leistungen für Freianlagen gem. §39 HOAI, Anlage 11
a) Leistungsphase 1 bis 3
b) Leistungsphase 6 und 7, als Funktionalausschreibung von Totalunternehmerleistungen
Darüberhinausgehend werden die für die Erstellung von Leistungsphase 6 und 7 notwendigen Planungsleistungen als Grundleistungen/Besondere Leistungen aus weiteren Leistungsphasen beauftragt. Im Rahmen der Angebotsaufforderung im VgV-Verfahren sind folgende weitere Leistungen anzubieten:
c) Teilleistungen aus Leistungsphase 5, mindestens im Umfang von 3 v.H. des Gesamthonorars der Leistungsphasen 1 bis 9, als Bestandteil des Pflichtenhefts der Ausschreibung: Referenzdetails des Freiraums und der Verkehrsflächen, incl. Angaben zu Material, Ausstattung (incl. Beleuchtung) und Farbe als Grundlage zur Beschreibung der ausgeschriebenen materiellen Qualitäten und des Standards der Freianlagen,
Pos. 3. Leistungen für Tragwerksplanung gem. §50 HOAI 2013, Anlage 14
a) Klären der Aufgabenstellung und Beraten des Architekten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Standsicherheit, der Erdbebensicherheit (Zone 1) Hochwasserschutzmaßnahmen, des konstruktiven Brandschutzes etc.. Zudem werden Angaben zur Auftriebssicherheit, zur Gebrauchstauglichkeit und zur Bauwerksgründung erwartet.
b) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung für die Funktionalausschreibung des Totalunternehmers.
Pos.4. Leistungen für technische Ausrüstung gem. §55 HOAI 2013, Anlage 15 für Anlagengruppen 1-5
a) Leistungsphase 1 bis 3
b) Leistungsphase 6 und 7, als Funktionalausschreibung von Totalunternehmerleistungen
Pos. 5. Leistungen für thermische Bauphysik gem. HOAI 2013, Anlage 1
a) Beratung des Architekten in der Klärung der Aufgabenstellung in bauphysikalischer sowie in raum- und bauakustischer Hinsicht in Vorplanung, Entwurfsplanung.
b) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung für die Funktionalausschreibung des Totalunternehmers.
Pos. 6. Besondere Leistungen zur Flächenplanung, gem. HOAI 2013, Anlage 9
hier: städtebaulicher Rahmenplan gem. Leistungsbild entsprechend Merkblatt Nr. 51 Städtebaulicher Entwurf als Besondere Leistungen in der Flächenplanung der AK BW vom 05/2014.
Mindestleistungsumfang:
a) Grundleistungen in Leistungsphase 1 bis 3: mind 80 % der in Merkblatt 51 genannten Grundleistungen
b) Besondere Leistungen: Qualitätssicherung in der Umsetzung des Projekts des Bezirksrathauses
Vertragsgrundlage
Vertragsgrundlage für die weitere Beauftragung ist der Mustervertrag für Generalplanerleistungen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln.
zu IV.5.5) Namen der ausgewählten Preisrichter
Fachpreisrichter/innen
— Prof. Gerd Aufmkolk,Landschaftsarchitekt, Nürn-berg
— Peter Berner, Architekt, Köln
— Titus A. Bernhard, Architekt, Augsburg
— Prof. Hilde Léon, Architektin, Berlin
— Jürgen Minkus, Architekt, Köln
— Anne Luise Müller, Leiterin Stadtplanungsamt Köln
— Petra Rinnenburger, Betriebsleiterin Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
— Prof. Johannes Schilling, Architekt und Stadtplaner, Köln
— Prof. Martin Schirmer, Architekt und Stadtplaner, Würzburg
Sachpreisrichter/innen
— Dr. Stephan Keller, Stadtdirektor, Stadt Köln
— Mike Homann, Bürgermeister Stadtbezirk Rodenkirchen
— Vertreter/in SPD-Fraktion (Rat/BV Rodenkirchen)
— Vertreter/in CDU-Fraktion (Rat/BV Rodenkirchen)
— Vertreter/in Fraktion Grüne/Bündnis 90 (Rat/BV Rodenkirchen)
— Vertreter/in Fraktion die Linke (Rat/BV Rodenkirchen)
— Vertreter/in FDP-Fraktion (Rat/BV Rodenkirchen)
— Vertreter/in AfD-Fraktion (Rat)
Termine des Wettbewerbs im Überblick
25.10.2017 Versand der digitalen Unterlagen
10.11.2017 Schriftliche Rückfragen (bis 12:00 Uhr)
17.11.2017 Kolloquium
23.1.2018 Abgabe Pläne (bis 15:00 Uhr)
30.1.2018 Abgabe Modelle (bis 15:00 Uhr)
2.3.2018 Preisgerichtssitzung.