1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Architekten, Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV;
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung sowie der für die örtliche Bauüberwachung vorgesehenen Person durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV;
3) Darstellung von drei Referenzen (1 – 3) nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für in den letzten 8 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben:
— Art der Maßnahme (Sanierung / Umbau, Neubau),
— Art der Nutzung (Sonstiges, Justizgebäude),
— Benennung des Projektleiters und des Stellvertreters (aus dem Bewerberbüro),
— Art des Auftraggebers (privater AG / öffentlicher AG),
— Projektgröße, durch Angabe der Baukosten (Gesamt und Kostengruppe 300+400),
— Angabe der Nutzfläche NUF 1-6,
— Projektzeit (Beginn und Ende),
— Alter der Referenz (Beginn nicht älter als 1.1.2009),
— Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragen und erbrachten Leistungsphasen nach HOAI),
— Leistungsstand der Referenz,
— Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Auch bei Bewerbergemeinschaften können in Summe mind. drei geforderte Referenzen eingereicht werden.
Für die eingereichten Referenzen gelten folgende Bedingungen, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz:
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN A4 Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren).
Für alle Referenzen der öffentlichen Hand / nach öffentlichen Vergabevorschriften sollten Bescheinigungen des Auftraggebers vorliegen, aus denen der Leistungsumfang ersichtlich ist. Bei privaten Auftraggebern, von denen für Referenzprojekte keine Bescheinigung erhältlich sein sollte, kann eine Eigenerklärung (Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift) abgegeben werden.
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Zusatzinformation bezüglich der Referenzen:
Sofern Bewerber bereits für das Land Hessen tätig waren, haben sie dies – bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre – unter Angabe laufender und abgeschlossener Baumaßnahmen, des konkreten Leistungsumfangs sowie eines Ansprechpartners, vollständig mitzuteilen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form
anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1) Mindestanforderung an die Anzahl der festangestellten, mit entsprechenden Leistungen im Bereich der Objektplanung betrauten Architekten, Dipl.-Ingenieure, Master, Bachelor: 5 Beschäftigte durchschnittlich in den letzten 3 Jahren (kaufmännisches Auf- und Abrunden von Dezimalzahlen). Mindestanforderung Gesamtzahl Beschäftigte erfüllt (min.8)
(Bei Bewerbergemeinschaften: Gesamtsumme aller Bewerber)
Bei Bewerbergemeinschaften wird die Summe aus dem jährlichen Mittel der festangestellten, mit entsprechenden Leistungen betrauten Architekten, Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen gebildet.
Bei mindestens 5 festangestellten, mit entsprechenden Leistungen betrauten Architekten, Dipl.-Ingenieuren, Master- oder Bachelorabsolventen durchschnittlich in den letzten 3 Jahren wird dieses Kriterium als Wertungskriterium herangezogen.
Zu 3) Mindestanforderungen an alle Referenzen (Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Referenz):
Mindestens 2 Referenzen Umbau eines Justizgebäudes, sowie eine weitere Referenz Neubau eines Gebäudes mit vergleichbarer Nutzung (Verwaltungsgebäude)
Mindestens 1 Referenz muss im laufenden Betrieb errichtet worden sein
Weitere Einzelheiten können der Wertungsmatrix 1 entnommen werden.
Bewerbergemeinschaften werden in Summe gewertet.