Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden:
Formalleistungen:
— Leistungs- und Programmerfüllung;
— Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften;
Städtebauliche und architektonische Planung;
— Grundidee und Gesamtkonzept;
— Gestalterische Qualität und Einbindung in die Umgebung;
— Freiraumplanung und Gestaltung;
— Maßstäblichkeit und Ortsangemessenheit.
Gestaltung:
— Baukörper, Innenräume, Fassaden und Freiflächen.
Funktion:
— Gesamtorganisation, Nutzung, Verknüpfung;
— Zuordnung und Flächenbewirtschaftung;
— Erfüllung der funktionalen Anforderungen;
— Barrierefreiheit und behindertengerechtes Bauen;
— Kindgerechtes Bauen;
— Kindgerechte Freiraumgestaltung.
Wirtschaftlichkeit:
— Baulicher Aufwand und Auswirkungen auf die Gebäudebewirtschaftung;
— Ökologische Aspekte, energetische Aspekte und Nachhaltigkeit.